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Sieben von zehn deutschen Hausbesitzern befürchten eine Zunahme von Großschäden durch Naturgefahren. Die Mehrheit der Hauseigentümer in Deutschland spricht sich deshalb für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung aus.

 

Noch nie zahlten deutsche Versicherer so viel Geld für Schäden nach Unwetter-Ereignissen wie vergangenes Jahr. Insbesondere die Flutkatastrophe nach Starkregenfällen ist noch sehr präsent – zumal längst nicht alle Schäden im Ahrtal und anderen Regionen behoben sind.

 

Dass wetterbedingte Großschadenereignisse in ähnlichen Ausmaßen zunehmen, befürchten sieben von zehn Hausbesitzern (69 Prozent) in Deutschland, ermittelte eine Umfrage des Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag eines Vergleichsportals. 20 Prozent der Befragten machen sich deswegen sogar große Sorgen.

 

Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden würde deshalb sogar eine Mehrheit von 79 Prozent der Befragten begrüßen. Nur 16 Prozent sind gegen eine gesetzliche Pflichtversicherung. Bei mehr als jedem Achten (13 Prozent) ist das eigene Haus in den letzten 12 Monaten durch Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser oder Sturm beschädigt worden. Insgesamt hatten 39 Prozent der Befragten schon einmal einen wetterbedingten Schaden am Haus. Bei rund vier von zehn Geschädigten wurde das Haus nach eigener Einschätzung mittelschwer (36 Prozent) bis stark (3 Prozent) in Mitleidenschaft gezogen.

 

Ein weiteres Teilergebnis lässt allerdings Beratungsbedarf vermuten. So geben 74 Prozent der befragten Hausbesitzer an, dass ihr Haus gegen solche Gefahren sei. Das widerspricht Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), denen zufolge nur knapp die Hälfte der Häuser in Deutschland über einen solchen Schutz verfügen. In manchen Regionen – wie dem im Sommer schwer getroffenen Rheinland-Pfalz – sind noch weniger Häuser gegen die Folgen von Elementarschäden versichert.

 

Vor diesem Hintergrund ist also eine Überprüfung des bestehenden Schutzes dringend zu empfehlen.

 

Über die Studie:
Ende Februar 2022 befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag von Verivox insgesamt 1.024 Hauseigentümer. Die Ergebnisse sind repräsentativ für private Hausbesitzer im Alter von 18 bis 75 Jahren, die selbst in ihrer Immobilie wohnen und in ihrem Haushalt für Entscheidungen rund um den Abschluss von Versicherungen zumindest mitverantwortlich sind.

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass gesetzliche Erwerbsminderungsrenten um bis zu 7,5 Prozent ansteigen sollen. Allerdings erst ab Mitte 2024: und auch dann werden sie kein auskömmliches Einkommen sichern. Denn viele Betroffene sind armutsgefährdet.

 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Erwerbsminderungsrente erhöhen. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Rentenanpassung hervor, über den die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Freitag berichtet hat. Rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren.

 

Konkret sieht der Plan Erhöhungen vor, die abhängig vom Renteneintritt des Betroffenen sind. Einen Zuschlag von 7,5 Prozent soll es demnach für jene Erwerbsgeminderten geben, die ihre Rente länger als 2014 erhalten. Wer aber zwischen 2014 und 2019 als erwerbsgemindert anerkannt wurde, dem sollen 4,5 Prozent mehr monatliche Rente zugestanden werden. Eilig hat es das Bundesarbeitsministerium mit der Reform nicht: Die neuen Regeln sollen ab 1. Juli 2024 greifen.

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Durch die Rückdatierung der Risikolebensversicherung lassen sich – über die gesamt Laufzeit betrachtet – mehrere hundert Euro Beiträge einsparen. Doch die Möglichkeit ist befristet.

 

Etliche Versicherer bieten in den ersten Monaten des Jahres öffentlichkeitswirksam eine Rückdatierung von Verträgen an. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, den Vertragsbeginn auf Dezember des Vorjahres zu verlegen.

 

Dadurch fallen zwar Beiträge für zurückliegenden Monate an, doch das kann sich dennoch für den Versicherten lohnen. Hintergrund ist, dass viele Versicherer nicht den tatsächlichen Geburtstag des Versicherten zur Beitragsberechnung nutzen, sondern lediglich das Geburtsjahr. Heißt: Für viele Versicherer wird man am 01.01. eines Jahres um ein Jahr älter. Mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe: Denn für deren Berechnung spielt das Eintrittsalter eine wesentliche Rolle.

 

Wer also einen rückdatierten Versicherungsvertrag unterschreibt, wird rechnerisch für den Versicherer jünger. Solche Angebote gibt es mitunter auch im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Möglichkeit, den Vertragsbeginn in die Vergangenheit zu legen, wird von Versicherern bis zum 31. März angeboten. Doch längst nicht alle Versicherer ermöglichen Neukunden die Rückdatierung.

Ein aktueller Rechtsstreit verdeutlicht, auf welche Einschränkungen man sich gefasst machen muss, wenn man Grundsicherung im Alter erhält. Selbst Geld- und Sachgeschenke, die Bedürftigen zum Geburtstag geschenkt werden, kann das Sozialamt nämlich auf die Bezüge anrechnen. Das musste ein Rentner erfahren, der zum 70. Geburtstag von den Verwandten Geld für ein E-Bike bekam.

 

Sich in Sachen Altersvorsorge auf die Grundsicherung verlassen? Dass dies keine gute Idee ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit, von dem die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet. Denn wer Grundsicherung erhält, muss sich enorm einschränken. Sogar Geschenke zum Geburtstag können dann vom Sozialamt geltend gemacht und die Bezüge entsprechend gekürzt werden.

 

Geld für Fahrrad zum 70. Geburtstag

 

Konkret ging es um einen Rentner, der seinen 70. Geburtstag beging. Die Verwandten wollten ihm eigentlich eine große Party schenken und finanzieren. Dann aber kam Corona dazwischen, an eine Feier war nicht mehr zu denken. Stattdessen überwiesen sie dem Senior Geld, damit er sich ein neues E-Bike kaufen kann. Das war auch bitter nötig, denn sein Auto war soeben kaputt gegangen. 1.600 Euro kamen so zusammen.

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Drei Winterstürme fegten im Februar 2022 innerhalb weniger Tage über Deutschland hinweg. Der Versicherer-Verband GDV hat nun Zahlen zur Schadensumme veröffentlicht. „Wir gehen im Moment von 970.000 versicherten Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro aus“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Jörg Asmussen. Wieder zeigt sich, wie wichtig es ist, Haus und Vermögen ausreichend zu schützen.

 

Das Jahr 2021 war bereits ein Rekordjahr in Sachen Naturgefahren: 12,5 Milliarden Euro mussten die Versicherer für entsprechende Schäden zahlen, so viel wie nie zuvor. Neben den zerstörerischen Sturzfluten im Ahrtal und anderswo, die im Juli viel Leid brachten, waren auch schwere Hagelstürme Grund hierfür. Doch das neue Jahr geht weiter, wie das alte aufgehört hat: mit hohen Kosten für die Versicherer, weil Sturm und Unwetter in Deutschland wüten.

 

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktuell berichtet, richteten die drei Winterstürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro an. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil die drei innerhalb weniger Tage auftraten: vom 16. bis 21. Februar. Allein 1,25 Milliarden Euro müssen die Versicherer für beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe zahlen, während die Kfz-Versicherer mit 125 Millionen Euro Schadenskosten vergleichsweise glimpflich davonkamen.

 

Damit reihen sich die Stürme ein in die Top 3 der Winter-Unwetter. Lediglich Kyrill im Jahr 2007 (3,6 Milliarden Euro versicherte Schäden) und Jeanett 2002 (1,44 Milliarden) waren hierzulande noch teurer.

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Ein aktuelles Urteil zeigt: Wird Geld von einem Sparbuch erpresst, ist ein Hausratversicherer üblicherweise nicht dazu verpflichtet den Schaden zu bezahlen. Doch hier lohnt ein Blick ins Kleingedruckte: Immer mehr Versicherer zahlen auch bei sogenannter räuberischer Erpressung bis zu einer bestimmten Summe.

 

In einem aktuellen Rechtsstreit geht eine Frau leer aus, die von Einbrechern gezwungen wurde, Geld vom Sparbuch abzuheben und den Kriminellen zu übergeben. Eine durch Erpressung und Androhung von Gewalt erzwungene Sparbuchabhebung falle üblicherweise nicht unter die Leistungspflicht einer Hausratversicherung, so führte das Oberlandesgericht Köln mit einem Hinweisbeschluss aus (Az. 9 U 172/20).

 

Konkret hatten sich Einbrecher Zugang zum Haus der Klägerin verschafft. Bargeld fanden sie keines vor – aber ein Sparbuch mit 6.000 Euro Guthaben. Sie überwältigten die Tochter der Frau, die sich ebenfalls im Haus befand, und drohten ihr Gewalt an, sollte die Frau nicht bereit sein, zur nahegelegenen Postbank zu laufen und das Geld vom Sparbuch abzuheben. Was die Frau schließlich auch tat.

 

Als sie das Geld schließlich von ihrem Hausratversicherer erstattet haben wollte -geklaute Sparbücher waren bis zu einer bestimmten Summe laut Vertrag mitversichert- verweigerte diese die Regulierung des Schadens. Völlig zu Recht, wie das OLG Köln bestätigt hat. Demnach erstrecke sich der Versicherungsschutz nicht auf Sachen, die an den Ort der Wegnahme bzw. Herausgabe erst auf Verlangen der Täter herangeschafft werden müssen. Das Bargeld habe sich nicht am Versicherungsort befunden -eben dem Haus der Frau-, sondern in der nahegelegenen Postbank.

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Wer Ärger mit seinem privaten Kranken- oder Pflegeversicherer hat, der kann sich beim PKV-Ombudsmann beschweren: eine anerkannte Schlichtungsstelle, die Lösungsvorschläge unterbreiten kann. Im Jahr 2021 ist die Zahl der Beschwerden leicht auf 6.041 gestiegen.

 

Wer Ärger mit seinem privaten Krankenversicherer hat, etwa weil dieser eine Behandlung nicht zahlen will oder die Kostenerstattung hinauszögert, kann sich an den PKV-Ombudsmann wenden, bevor er vor Gericht zieht. Das ist eine anerkannte Schlichtungsstelle, die zwischen Versichertem und Versicherer vermitteln soll. Erfahrene Juristen prüfen den Fall und geben eine Empfehlung ab. Bis zu einem bestimmten Streitwert haben sich die Krankenversicherer verpflichtet, der Empfehlung der Ombudsstelle zu folgen. Geführt wird sie aktuell von Heinz Lanfermann.

 

Anfang Februar hat der PKV-Ombudsmann nun seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Und die schlechte Nachricht: Die Zahl der Beschwerden hat sich leicht erhöht. Die gute Nachricht: Noch immer ist das Beschwerdeaufkommen auf einem niedrigen Niveau. 6.041 Eingaben wurden demnach gezählt, im Jahr 2020 waren es noch 5.953 Beschwerden. Hier sollte bedacht werden, dass es insgesamt über 41 Millionen Verträge in der privaten Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung gibt.

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Die Bundesregierung hat eine Steuerreform angekündigt, um Rentnerinnen und Rentner zu entlasten: Nicht ganz unfreiwillig. Denn der Bundesfinanzhof hatte zuvor vor einer möglichen Doppelbesteuerung gewarnt: Diese wäre gesetzwidrig. Ein Experte hat nun nachgerechnet, was diese Reform einbringt: Mehr als 23.500 Euro Steuern können demnach Ruheständler mit hohen Renten -binnen 20 Jahren- an Steuern sparen.

 

Das Jahr 2005 markierte einen wichtigen Umbruch in der gesetzlichen Rente: Das damalige Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) legte fest, dass ein stufenweiser Systemwechsel von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung stattfinden soll. Bedeutet stark vereinfacht: Die Beiträge, die Beschäftigte in die Rentenkasse einzahlen, werden nach und nach steuerfrei gestellt. Im Gegenzug müssen aber Ruheständler ihre Alterseinkünfte versteuern. Das ist eigentlich vom Vorteil, weil Beschäftigte ein höheres Einkommen haben – und die Steuerlast im Rentenalter in der Regel niedriger ist.

 

Mit diesem Systemwechsel muss sich jetzt auch die aktuelle Bundesregierung beschäftigen. Denn der Bundesfinanzhof hat mit zwei Entscheidungen im Mai 2021 festgestellt, dass künftigen Rentner-Generationen eine Doppelbesteuerung droht. Und das wäre schlicht ein Verfassungsbruch. Es ist verfassungswidrig, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen stammen und in der Auszahlungsphase später noch einmal versteuert werden: und würde die betroffenen Steuerzahler benachteiligen. Das war ein klarer Handlungsauftrag an die Politik, tätig zu werden.

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Für Fahrer von Mopeds, E-Scootern und S-Pedelecs ist der 1. März ein wichtiges Datum. Dann darf man nur noch mit neuem Versicherungskennzeichen auf die Straßen. 2022 ist grün die Farbe der Saison. Den Wechsel verpassen ist kein Alternative: Fahrerinnen und Fahrer ohne Versicherungsschutz begehen eine Straftat und müssen Haftpflichtschäden im Zweifel selbst zahlen.

 

Fans flotter Kleinkrafträder, aufgepasst! Wie in jedem Jahr muss auch ab dem 1. März 2022 ein neues Versicherungskennzeichen am Gefährt angebracht sein, um das Zweirad benutzen zu dürfen. Diesmal muss das bisherige blaue Kennzeichen gegen ein grünes eingetauscht werden.

 

Wer kein neues Zeichen hat, riskiert viel. Nicht nur begehen die Fahrerinnen und Fahrer eine Straftat — bei einem selbst verschuldeten Unfall müssen sie auch die Kosten für Haftpflichtschäden selbst tragen. Und das kann schnell richtig teuer werden, wenn zum Beispiel eine dritte Person einen bleibenden Gesundheitsschaden erleidet. Die Schadensforderungen können im Zweifel im Millionen-Bereich liegen, wenn die betroffene Person dauerhaft beeinträchtigt ist! Der Verursacher bzw. die Verursacherin haftet mit dem gesamten Vermögen.

 

Ein entsprechendes Kennzeichen brauchen unter anderem folgende Gefährte: Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Aber auch Elektrofahrräder mit Tretunterstützung und mehr als 25 km/h Spitzengeschwindigkeit oder Elektroräder mit einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h benötigen einen solchen Schutz. Darüber hinaus sind Quads und Trikes bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und motorisierte Krankenfahrstühle entsprechend abzusichern.

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Für Winterurlauber wichtig: Seit Beginn des Jahres gilt in Italien eine Versicherungspflicht für Skifahrer. Weil der Versicherungsschutz vor Ort auch nachgewiesen werden muss, sollte man sich vor dem Urlaub an den Haftpflichtversicherer wenden.

 

Versicherungspflicht für Skifahrer in Italien

 

Skifahren macht Spaß – und birgt leider auch ein hohes Verletzungs- sowie Haftungsrisiko. Hierauf hat das beliebte Ski-Land Italien mit einer Versicherungspflicht ab dem 1. Januar 2022 reagiert. Denn wer ohne Haftpflichtversicherung auf italienischen Pisten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, informiert aktuell der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) – und empfiehlt, vor Antritt der Reise den deutschen Haftpflichtversicherer zu kontaktieren.

 

Denn zwar sind aktuell italienische Pistenbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, für Skifahrer die Möglichkeit zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung bereithalten, wenn diese keinen anderweitigen Versicherungsschutz vorweisen können. Oft aber besteht bereits der Versicherungsschutz aufgrund einer deutschen Haftpflichtpolice. Sobald man diesen aber nicht nachweisen kann, droht der unnötige Abschluss einer weiteren Police vor einer italienischen Piste. Das muss nicht sein.

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