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32 Prozent der Deutschen wollen nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten. Doch Zeitwertkonten werden kaum genutzt.

 

Fast jeder Dritte Deutsche (32 Prozent) plant, vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter (65 bzw. 67 Jahre) aus dem Berufsleben auszuscheiden.

 

Doch wie soll das finanziert werden? 47 Prozent der Befragten, die vorzeitig in Ruhestand gehen wollen, zahlen regelmäßig in eine private Altersvorsorge-Lösung ein. 36 Prozent nutzen eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über den Arbeitgeber. Aus Sicht von 32 Prozent derjenigen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten wollen, soll ein Sparkonto helfen, diesen Wunsch zu erfüllen.

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Das Sparbuch gilt vielen Deutschen als sichere Geldanlage. Trotz Inflation und Niedrigzins. Frauen vertrauen mehr als Männer in die vermeintliche Sicherheit des Sparbuchs.

 

Sind Ihre Geldanlagen ausreichend, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten? Frauen sind bei der Beantwortung dieser Frage deutlich skeptischer als Männer. So untersuchte das Meinungsforschungsinstitut forsa im Januar 2022 bereits zum dreizehnten Mal das Anlageverhalten der Deutschen im Auftrag eines Vermögensverwalters. Ein Ergebnis der repräsentativen Studie: Während 42 Prozent der Männer befürchten, dass ihre Geldanlagen später nicht ausreichen, um den jetzigen Lebensstandard zu halten, sind es bei den Frauen 55 Prozent.

 

Gleichwohl setzen beide Geschlechter auf Sicherheit als wichtigstes Anlagekriterium. Wenn dieser Wunsch bei den Frauen (56 Prozent) auch etwas ausgeprägter als bei den Männern (49 Prozent) ist.

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Die Absicherung existenzieller Risiken sollte im Mittelpunkt stehen. Deshalb raten aktuell auch Verbraucherschutz-Organisationen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Ein Ende der Teuerung ist nicht in Sicht – im Gegenteil. Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamtes beträgt die Inflationsrate im Mai 2022 7,9 Prozent.

 

Bei vielen Menschen wird das dazu führen, dass der Rotstift angesetzt und geprüft wird, wo sich Einsparpotenzial bietet. Oft im Fokus: Beiträge zu Versicherungen.

 

Doch solche Schritte sollten gut überlegt werden. Denn sogar Verbraucherschützer raten eindringlich zur Absicherung existenzieller Risiken. Und für die allermeisten Deutschen bedeutet das: Die Arbeitskraft als einzige Erwerbsquelle muss abgesichert werden.

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Unwetter sorgten am Wochenende für zahlreiche Hagelschäden an Fahrzeugen und der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt auch für den Wochenbeginn vor Hagel. Was nach einem Hagelschaden am Kfz zu beachten ist.

 

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt zu Wochenbeginn erneut vor einem kräftigen Gewittertief. Es könne zwar nicht mit dem Unwettertief vom vergangenen Freitag mithalten. Dennoch bestehe nach derzeitigen Stand vor allem von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie dem Saarland über Bayern und Hessen hinweg bis nach Mitteldeutschland regional erhöhte Unwettergefahr durch heftigen Starkregen, größeren Hagel und schwere Sturmböen, so der DWD.

 

Erst vergangenen Freitag waren heftige Unwetter über weite Teile Deutschlands hinweggezogen. Im Raum Koblenz berichtete die Polizei etwa von einer Gewitterfront, die auch Hagelkörner mit einem Durchmesser von fünf Zentimetern mit sich brachte. Mehrere Dutzend Pkw seien teilweise erheblich beschädigt worden. Mitunter wurden während der Fahrt Auto-Scheiben zertrümmert. Zeitweise war die B9 im Raum Andernach aufgrund des Hagels unbefahrbar.

 

Ungewöhnlich sind solche Hagelschläge – die oft örtlich eng begrenzt sind – nicht. So sorgte etwa die Unwetterfront ‚Siegfried‘ 2015 für Hagelschäden in Höhe von 300 Millionen Euro – allein für die Kfz-Versicherer. Noch teurer schlugen die Hagelstürme 2021 ins Kontor der Autoversicherer: mehrere Stürme kurz hintereinander ließen die Schadensumme auf 700 Millionen Euro anwachsen. Die Unwetter-Serie kurz vor der verheerenden Starkregen-Flut ist damit der viertgrößte Hagelschaden für die Kraftfahrzeugversicherer seit Beginn der Statistik. Das bislang kostenintensivste Schadenereignis dieser Art ist der ‚Münchener Hagel‘ von 1984. Im Juli 1984 wurde München und umliegende Gemeinden von einem Hagelsturm heimgesucht, bei dem 70.000 Gebäude und 200.000 Fahrzeuge beschädigt worden. Das größte gemessene Hagelkorn hatte 1984 einen Durchmesser von 9,5 cm. Die Schäden beliefen sich seinerzeit (bestands- und preisbereinigt) auf 2 Milliarden Euro.

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Riester-Rente: Das vielgescholtene Zulagenverfahren wurde vereinfacht. Nun prüft die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) vor Auszahlung, ob der Sparer berechtigt ist. Die Anbieter von Riester-Produkten erhoffen sich dadurch Einsparungen und weitere Reformschritte.

 

Denn das über Jahre hinweg kritisierte Zulagenverfahren wurde endlich vereinfacht und in diesem Mai greifen die Änderungen erstmals. Bisher war es nämlich so, dass die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erst nach Auszahlung der Zulagen an den Anbieter eine qualifizierte Prüfung der Angaben im Zulagenantrag durchführte. Wurde dann festgestellt, dass nicht alle Voraussetzungen für die volle Zulagenhöhe erfüllt wurden, mussten Rückzahlungen geleistet werden.

 

Nun steht – wie jedes Jahr – Mitte Mai die Auszahlung der Riester-Zulagen an. Erstmals greift dann das veränderte Zulagenverfahren. Die Zulagenstelle prüft nun vor der Auszahlung, ob der Sparer zulagenberechtigt ist.

 

Um auch in Zukunft die volle Zulage zu bekommen, sind trotz der Vereinfachung weiterhin gewisse Mitteilungspflichten zu erfüllen:

  • Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld II werden nicht automatisch der Rentenversicherung als sozialversicherungspflichtiges Einkommen gemeldet. Das wirkt sich auf die Berechnung der Riester-Zulage aus.
  • Namen und Geburtsdaten der Kinder sollten dem Anbieter so mitgeteilt werden, wie sie auch der Familienkasse gemeldet wurden. Andernfalls können Kinder beim automatisierten Datenabgleich nicht gefunden werden. Folge: Die Kinderzulage wird nicht ausgezahlt.

 

Um die volle Zulage zu bekommen, müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres eingezahlt werden. Schwankt das Einkommen beispielsweise durch Sonderzahlungen, Gehaltserhöhung oder Tarifanpassungen und werden die Einzahlungen nicht angepasst, erhält der Sparer weniger Zulagen als möglich.

Drei von vier jungen Menschen haben Angst vor Altersarmut. Das ist Ergebnis der aktuellen MetallRente Jugendstudie 2022. Dass man selbst etwas tun muss, um nicht im Alter darben zu müssen, ist den befragten Teens und Twens ebenfalls bewusst.

 

Wie schätzen junge Menschen ihre finanzielle Situation ein und wie blicken sie in die Zukunft? Seit 2010 widmet sich die MetallRente Jugendstudie dieser Frage, sie wird alle drei Jahre durchgeführt. Sie bietet interessante Einblicke – und räumt mit manchem Klischee auf. Denn keineswegs sind die jungen Menschen in Sachen Finanzen und Zukunftsplanung so naiv, wie es manch „Boomer“ unterstellen könnte.

 

Repräsentativ befragt wurden für die aktuelle Ausgabe konkret junge Menschen zwischen 17 und 27 Jahren. Und die Studie zeigt durchaus auch erschreckende Ergebnisse. Der Aussage „Ich habe Angst davor, im Alter nur eine geringe Rente zu bekommen und arm zu sein“, stimmen 48 Prozent „voll und ganz“ zu, weitere 30 Prozent „eher“. Drei von vier Befragte haben folglich Angst, später in Altersarmut zu enden.

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Mit Beginn der Bootssaison sollte auch der Versicherungsschutz für Wassersportgeräte überprüft werden. Worauf dabei zu achten ist, hat der Bund der Versicherten zusammengetragen.

 

Mit der Düsseldorfer ‚boot‘ wurde die weltweit größte und international bedeutsamste Bootsmesse im Januar 2022 bereits zum zweiten Mal in Folge aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt. Am Erfolg der Wassersportgeräte ändert das allerdings wenig. So wuchs allein die Zahl der Motoryacht-Besitzer in Deutschland von 210.000 (2017) auf 240.000 (2021).

 

Hinzukommen Ruder-, Paddel- und Tretboote. Doch braucht jeder, der ein solches Wassersportgerät besitzt, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Schäden, die Dritten zugefügt werden? Klares ‚Nein‘, schreibt der Bund der Versicherten (BdV) und klärt darüber auf, dass Schäden, die man mit einem Paddel-, Ruder- oder Tretboot verursacht, von der Privathaftpflichtversicherung (PHV) abgedeckt sind.

 

Mitunter sind in leistungsstarken PHV-Tarifen auch Boote bis zu einer bestimmten Segelfläche oder Motorleistung mitversichert. Vor Anschaffung eines Bootes sollte also geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen das Boot mitversichert ist.

 

Reicht der Schutz über die PHV nicht aus, ist eine Bootshaftpflichtversicherung dringend anzuraten. Der BdV empfiehlt Deckungssummen von mindestens 15 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

 

Zudem sollten folgende Punkte bei der Beratung zur Bootshaftpflichtversicherung berücksichtigt werden:

 

  • Skipperhaftpflichtdeckung: Dieser Leistungspunkt ist vor allem für jene wichtig, die vorhaben, eine Yacht zu chartern oder zu mieten.
  • Forderungsausfall: Ist ein Unfallverursacher nicht versichert und auch nicht zahlungsfähig, übernimmt der eigene Versicherer.
  • Ist geplant, an Regatten teilzunehmen? Dann sollte der Versicherer Schäden bei solchen Veranstaltungen auch übernehmen.
  • Viele Bootsbesitzer müssen ihr Wasserfahrzeug erst zum Wasser transportieren. Deshalb sollten auch Schäden, die sich beim Transport ereignen können, mitversichert sein.

 

Zudem rät der BdV, die Deckung des Versicherungsschutzes auch auf Personenschäden auszudehnen, die sich Crewmitglieder gegenseitig zufügen.

Zum 01. August 2022 treten Änderungen des Berufsrechts bei Rechtsanwälten und Steuerberatern in Kraft. Das wirkt sich auch auf den Versicherungsschutz dieser Berufsgruppen aus.

 

Zum 01. August 2022 tritt das „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ (BRAO) in Kraft und bringt einige Änderungen für die genannten Berufsgruppen mit sich.

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Viele Selbstständige sorgen gar nicht oder nicht ausreichend für ihr Alter vor. Eine Altersvorsorge-Pflicht könnte das ändern, denn die Ampel-Regierung hat eine solche im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Dennoch gilt: komplett verzichten sollte man auch ohne diese Pflicht nicht.

 

Wenn man fragt, welche Menschen in Deutschland besonders von Altersarmut bedroht sind, mag eine Antwort überraschen: Es sind überproportional Selbstständige. Bereits vor einigen Jahren hat eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin gezeigt, dass 700.000 Unternehmer keine oder keine ausreichende Altersvorsorge haben. Und immer öfter gibt es Erwerbsbiographien, wo der Status gar nicht sicher ist oder wechselt: mal selbstständig, mal angestellt oder gar beides zusammen. Die Coronakrise hat das Problem verschärft. Bei einer repräsentativen YouGov-Umfrage 2021 gaben 46 Prozent der Selbstständigen an, aktuell weniger oder gar kein Geld für die Altersvorsorge zurücklegen.

 

Ein Grund ist, dass viele Selbstständige nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wobei Existenzgründer auch hier aufpassen müssen. Ob man von der Versicherungspflicht befreit ist, hängt nämlich auch von der Tätigkeit ab. Der Sozialversicherungspflicht unterliegen zum Beispiel Handwerker und Hausgewerbetreibende, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer sowie Selbstständige mit einem festen Auftraggeber. Die Regeln hierfür finden sich im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI, Paragraph 2).

 

Natürlich haben auch Selbstständige die Möglichkeit, sich über die gesetzliche Rente abzusichern. Das empfiehlt sich zum Beispiel, wenn man schon Anwartschaften erworben hat und nicht auf Ansprüche verzichten will. Selbstständige können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden: innerhalb von fünf Jahren nach der Existenzgründung. Alternativ können sie sich auch freiwillig versichern. Die Aufwendungen lassen sich gegenüber dem Fiskus als Sonderausgaben geltend machen. Hierfür ist 2022 ein Höchstbetrag von 25.639 Euro vorgesehen: maximal sind in diesem Jahr 94 Prozent absetzbar.

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Im April und Mai ist die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit, warnen Versicherer.

 

Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein. Denn im April und Mai ist die Gefahr, einen Wildunfall zu erleben, besonders hoch. Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass die Abweichung von der mittleren Häufigkeit eines versicherten Wildunfalls im April 16 Prozent beträgt. Im Mai sogar 22 Prozent. Selbst im Herbst – der zweiten ‚Hochzeit‘ für Wildunfälle im Jahr – beträgt die Abweichung höchstens 13 Prozent.

 

Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Wildunfälle entstehen, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Voraussetzung in den meisten Fällen: Der Wildunfall ereignete sich mit Haarwild (z.B. Rehe, Wildschweine). Einige Versicherer decken in ihrer Teilkasko zusätzlich weitere Tierarten ab.

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