Achtung, Starkregen! Schwere Niederschläge richteten in den 16 Jahren von 2002 bis 2017 rund 6,7 Milliarden Euro Schaden an, wie eine aktuelle Studie zeigt. Insgesamt waren 1,3 Millionen Gebäude betroffen. Und die Gefahr solcher Unwetter besteht bundesweit.

 

Wie groß ist die Bedrohung durch Starkregen — und wo tritt er auf? Um das Herauszufinden, hat sich der Dachverband der Versicherer (GDV) mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) zusammengetan und in einem Forschungsprojekt Daten zu Niederschlägen in Deutschland ausgewertet. Dabei flossen neben versicherten auch unversicherte Schäden an Gebäuden ein.

 

Das Ergebnis lässt aufhorchen. Rund 6,7 Milliarden Euro Schaden zählten die Forscher in den Jahren von 2002 bis 2017. Und stolze 1,3 Millionen Gebäude wurden im selben Zeitraum beschädigt. Das teilt der Versicherer-Verband am Montag in einem Pressetext mit.

 

Die meisten Schäden in Sachsen, Berlin und Bayern

 

Die meisten Schäden wurden dabei im Bundesland Sachsen gemessen. Von 1.000 Gebäuden waren immerhin 132,8 durch Starkregen betroffen. Kaum besser die Bilanz in Berlin, wo 131,2 Häuser je 1.000 Gebäuden Schaden namen. Bayern (88 betroffene Gebäude von 1.000), Nordrhein-Westfalen (86,4) und Hessen (83,2) landen auf den Plätzen der Starkregen-Hochburgen.

 

Vergleichweise wenige Schäden waren hingegen in den Bundesländern Bremen (44,8 betroffene Gebäude von 1.000), Baden-Württemberg (48) und dem Saarland (49,6) zu beklagen. Dennoch will Andreas Becker, Wetterexperte vom DWD, auch für diese Gebiete keine Entwarnung geben. „Unsere Untersuchung zeigt, dass jeder Ort in Deutschland quasi gleich stark von solch gefährlichen Regenmengen bedroht ist. Gegenden, die im Untersuchungszeitraum nur wenige Schäden durch Starkregen erlebten, haben bislang schlicht Glück gehabt“, sagt Becker.

 

Die Mehrheit der Hausbesitzer hat keinen Schutz

 

Ein solches Unwetter kann aber ein Haus bis zur Unbewohnbarkeit ruinieren. Oft laufen nicht nur Keller voll, sondern es werden auch Wände durchnässt und das Fundament des Hauses wird unterspült — je nach Schwere und Verlauf des Starkregens. Umso bedenklicher ist, dass nur vier von zehn deutschen Hausbesitzern (43 Prozent) eine passende Elementarschaden-Police haben. Eine Wohngebäudeversicherung reicht allein nicht aus. Hier klärt ein Beratungsgespräch über den Absicherungsbedarf auf.

 

Die Ergebnisse des Forschungsprojektes würden darüber hinaus zeigen, dass im Gegensatz zu Dauerregen (mehr als zwölf Stunden) oft kürzere und heftige Regenfälle (bis zu neun Stunden Dauer) sehr hohe Schadensummen verschlingen, so ein weiteres Fazit der Forscher. Hierauf sollten sich Hausbesitzer einstellen. Ein Problem ist dabei auch, dass eine lokale Warnung vor derartigen Regenfällen oft nur kurzfristig erfolgen kann: unmittelbar vor dem Ereignis. Beim Neubau eines Hauses sollten Bauherren deshalb auch berücksichtigen, welche Präventionsmaßnahmen gegen Starkregenschäden ergriffen werden können.

Der Versichererverband hat am Montag neue Zahlen zur Berufsunfähigkeit vorgelegt. Diese sollen helfen, Vorurteile gegenüber privaten Versicherern abzubauen.

 

Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Das geht aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Und keineswegs tragen nur Menschen mit körperlich schwerer Arbeit ein hohes Risiko – Dachdecker etwa oder Arbeiter auf dem Bau. Denn psychische Erkrankungen sind mittlerweile die Hauptursache, wenn ein privater Versicherer eine Berufsunfähigkeits-Rente auszahlt – fast vier von zehn Leistungsfällen werden durch diese Erkrankungen verursacht. Mehr denn je sind deswegen auch Menschen in Büros oder in akademischen Berufen von der Berufsunfähigkeit bedroht.

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Es ist wieder soweit: Rund um den Martinstag ziehen Kinder mit Erziehern und Erzieherinnen ums Haus, freudig, und tragen stolz ihre beleuchteten, oft bunten Laternen. Der Brauch ist nicht nur bei Christen beliebt, um an den heiligen Martin von Tours zu erinnern. Vielmehr nutzen auch Kindergärten und Grundschulen den Martinstag als Anlass, der dunklen Jahreszeit eine angenehme Atmosphäre abzuringen. Auch Kerzen als Laternenbeleuchtung sind oft fester Bestandteil des Brauches.

 

Damit die Freude aber nicht durch einen unsachgemäßen Umgang mit offenen Feuer getrübt wird, geben Versicherer und Feuerwehrverbände Tipps. „Die Kerze soll brennen – nicht die Laterne“, lautet das Motto einer Versicherung. Und der Feuerwehrverband Baden-Württemberg pointiert in einer aktuellen Presseerklärung: „Eine echte Kerze oder ein Teelicht in der Laterne sind toll – wenn das Kind vorher entsprechend gelernt hat, damit umzugehen.“

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Ist schon wieder Zeit für die Winterreifen? Die Antwort lautet: jein. Denn ein konkretes Datum, wann die Pneus spätestens aufgezogen werden müssen, gibt es in Deutschland nicht.

 

Von Oktober bis Ostern – so die bekannte „O bis O-Regel“ – sollten Autofahrer mit Winterreifen fahren. Zwar gibt es in Deutschland keine an ein bestimmtes Datum geknüpfte, sondern nur eine „situative Winterreifenpflicht“: Winterreifen sind nur nötig bei winterlichen Straßenverhältnissen.

 

Weil sich der Oktober 2019 in Deutschland auffallend mild gab, brauchte man an den Reifenwechsel vielerorts noch nicht zu denken. Jedoch: Tage werden nun kürzer und Nächte immer kälter, winterliche Straßenverhältnisse damit also immer wahrscheinlicher. Und das bedeutet: Die Zeit für die Winterreifen ist nun gekommen.

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Wer ein Ehrenamt ausübt, tut Gutes und dient der Gesellschaft. Das bedeutet freilich nicht, dass man auch vor allen Risiken während der Tätigkeit geschützt ist. Es empfiehlt sich, den eigenen Versicherungsschutz entsprechend zu prüfen.

 

Wie sind Ehrenamtliche bei ihrer Tätigkeit versichert? Dieser Frage widmet sich am Montag der Nachrichtensender MDR Aktuell. Hierbei ist es wichtig zu unterscheiden, welcher Art von Ehrenamt man nachgeht. Denn Ehrenamt und Ehrenamt sind eben nicht immer dasselbe.

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 Der Herbst ist da. Haus- und Grundbesitzer sollten eigene Gebäude nun auf die Sturmsicherheit prüfen. Denn ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zeigt hohe Haftungsrisiken. Demnach haftet der Grundbesitzer nicht nur für entstandene Schäden. Er kann für Schaden auch durch Versicherungen in Regress genommen werden. Wer sich vor derartigen Haftungsrisiken absichern will, dem hilft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

 

Grundstückbesitzer: Anforderungen an die Sturm-Sicherheit hoch

 

Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Grundstücksbesitzers sind hoch. Denn durch herabfallenden Gebäudeteile drohen „erhebliche Gefahren“ für die Gesundheit und das Eigentum Unbeteiligter. Nur ein fehlerfrei errichtetes und mit Sorgfalt gewartetes Gebäude entlässt den Besitzer folglich aus der Haftungspflicht. Das musste auch die evangelische Kirche in Stuttgart aufgrund eines verlorenen Streits vor Gericht erfahren.

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Wer einen nahen Angehörigen in ein Pflegeheim geben muss, will sicher gehen, dass er gut betreut wird. Die bisherige Qualitätsüberprüfung per Pflegenoten hat sich jedoch als untauglich erwiesen, die Qualität der Pflege zu gewährleisten. Eine Reform der Bundesregierung soll nun Besserung bringen.

 

Seit 2008 galten sie, seitdem waren sie stete Zielscheibe der Kritik: Die Pflegenoten, die zur Qualitätsbeurteilung der Pflegeheime eingeführt wurden. Die Vorgaben aber waren äußerst milde, sogar schwerwiegende Mängel in der Pflege konnten durch Faktoren wie den Speiseplan ausgeglichen werden. Der Notendurchschnitt der Heime lag bei 1,2. Und selbst die Transparenzberichte, die zur Beurteilung der Heime erstellt wurden, besaßen laut einem Qualitätsbericht im Auftrag der Bundesregierung keine Aussagekraft. Zuletzt äußerte deswegen sogar der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Der bisherige Pflege-TÜV war leider eine Farce“.

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Ein neues Gesetz der Bundesregierung sieht vor, dass Beschäftigte künftig im Krankheitsfall nicht mehr auf Arbeit müssen, um ihren Schein abzugeben: der digitale Wandel macht es möglich. Doch bis die Grundlagen dafür in die Praxis umgesetzt werden können, dauert es noch eine Weile.

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Am 23. September ist astronomischer Herbstanfang: Und auch der Wetterbericht kündigt für die kommenden Tage kühle Temperaturen an. Damit wird es auch deutlich ungemütlicher, sich mit einem Cabriolet oder Motorrad auf die Straße zu wagen. Wer sein Gefährt im Herbst und Winter nicht nutzen will, kann es mit einer Ruheversicherung absichern — das hat Vorteile gegenüber der bloßen Abmeldung des PKWs oder Zweirads.

 

Manche Fahrzeuge sind für die kalte Jahreszeit einfach weniger geeignet. Sei es ein Oldtimer, ein Cabriolet oder das Motorrad: Viele Besitzer solcher Gefährte verzichten im Herbst und Winter auf Touren und holen es erst im Frühjahr wieder aus der Garage. Schließlich schaden Regen und Kälte nicht nur dem geliebten Schmuckstück: gerade für Zweiradfahrer bedeuten Dunkelheit und drohende Glätte, die schon bei Nässe und fallenden Herbstblättern einsetzen kann, auch eine erhöhte Unfallgefahr.

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Gutverdiener werden sich auch im kommenden Jahr auf steigende Kosten in der Sozialversicherung einstellen müssen. Das geht aus den vorab veröffentlichten Rechengrößen für das Jahr 2020 hervor. Auch wer von einem gesetzlichen Krankenversicherer zu einem privaten Anbieter wechseln will, muss mehr verdienen.

 

Es ist eine wiederkehrende Prozedur: Jedes Jahr werden die Rechengrößen in der Sozialversicherung neu festgesetzt. Sie regeln unter anderem, wie viel Geld Gutverdiener in der Renten- und Arbeitslosenversicherung maximal zahlen müssen und ab wann man sich privat krankenversichern darf. Ausgangspunkt für diese Werte ist die Entwicklung der Löhne im letzten Jahr.

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