Wer sich auf Arbeit befindet oder auf den Weg dorthin, der ist in der Regel auch durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Was aber viele Arbeitnehmer nicht wissen: Schon in der Raucherpause oder auf dem Weg dorthin erlischt der Schutz. Denn die Zigarette zwischendurch hat mit der eigentlichen Arbeit nichts zu tun.

 

Mehr als eine Million meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle ereignen sich jedes Jahr laut Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Gut also, dass man auf Arbeit gegen derartige Unfälle abgesichert ist. Knapp 19.000 dieser Zwischenfälle endeten für den Versicherten derart tragisch, dass er 2016 erstmals eine Rente erhielt – neuere Zahlen liegen nicht vor.

 

Was viele Beschäftigte aber nicht wissen: der gesetzliche Schutz hat gefährliche Lücken. Schon der Gang zur Zigarettenpause führt dazu, dass der Rentenversicherungsträger nicht zahlen muss, wenn sich in der Pause oder auf dem Weg dorthin ein Unfall ereignet. Dies haben mehrere Urteile gezeigt – unter anderem ein Richterspruch des Sozialgerichts in Karlsruhe aus dem Jahr 2015 (Aktenzeichen S 4 U 1189/15).

 

Raucherpause „rein private Angelegenheit“

 

Im verhandelten Rechtsstreit hatte eine Facharbeiterin eine Viertel Stunde vor der regulären Pause ihren Arbeitsplatz in einer Lagerhalle verlassen, als ihr ein Gabelstapler über den Fuß fuhr. Ein komplizierter Bruch war die Folge. Die Frau wollte das Missgeschick als Arbeitsunfall geltend machen – dabei machte die Frau widersprüchliche Angaben. Zunächst sagte sie, sie habe sich nach draußen begeben wollen, um eine Zigarette zu rauchen: So stand es letztendlich auch in der Unfallmeldung ihres Arbeitgebers. Später korrigierte sie sich und behauptete, sie habe zur Toilette gehen wollen.

 

Die Karlsruher Richter kamen in ihrer Urteilsbegründung zu dem Schluß, dass der Weg zur Toilette sehr wohl einen Arbeitsunfall bedingt hätte, eine Raucherpause hingegen nicht. Denn das Rauchen habe streng genommen nichts mit der Arbeit zu tun und sei eine rein private Angelegenheit. Folglich muss die Berufsgenossenschaft nicht für die Verletzung einstehen.

 

Auch Umweg von Arbeit kostet Unfallschutz

 

Ähnliche Urteile liegen auch vor, wenn ein Beschäftigter von der Arbeit nicht den direkten Weg nach Hause wählte, sondern einen Umweg einschlug – etwa, um noch schnell einzukaufen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Wer sein Kind auf einem Umweg zur Arbeit in den Kindergarten bringt, ist im Falle eines Unfalls durch die BGU abgesichert. Wird das Kind jedoch zur Oma gebracht, besteht bei einem Unfall kein Leistungsanspruch gegen die Berufsgenossenschaft.

 

Deshalb ist es besser, zusätzlich eine private Unfallversicherung abzuschließen, um auch in solchen Situationen geschützt zu sein. Sie zahlt in der Regel unabhängig davon, wann und wo sich der Unfall ereignet hat. Zusätzlich kann sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlen, um sich für den Fall abzusichern, dass es im Beruf gar nicht mehr weitergeht. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Der häufigste Grund, weshalb Menschen ihren Beruf aufgeben müssen, bleiben weiterhin die psychische Erkrankungen, wie aktuelle Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen. Mittlerweile wird jede dritte Berufsunfähigkeits-Rente erstmals ausgezahlt, weil die Psyche nicht mehr mitspielt. Deshalb sind auch Menschen mit körperlich weniger anstrengenden Jobs vom vorzeitigen Aus im Beruf bedroht, etwa Bürokräfte.

 

Der Dachverband der Versicherer (GDV) hat Zahlen für das Jahr 2016 ausgewertet, weshalb Menschen erstmals Renten aus einer privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhalten. Wichtigste Ursache bleiben demnach psychische Erkrankungen. Fast jeder dritte Leistungsfall lässt sich auf diese Ursache zurückführen. Besonders bedroht sind hierbei Frauen. Während Männer in nur 25 Prozent der Fälle durch diese Ursache ausfielen, waren über 35 Prozent aller BU-Fälle bei Frauen bedingt durch psychische Leiden.

 

Die Daten zeigen, dass nicht nur Menschen mit schweren körperlichen Berufen durch eine Berufsunfähigkeit bedroht sind. Auch wer im Büro arbeitet, als Lehrkraft oder Erzieher, muss mit dem vorzeitigen Aus im Beruf rechnen. Kein Wunder, nehmen doch in vielen Berufen Stress und Leistungsdruck zu. Und da auch Arbeitszeit und Freizeit immer mehr verschwimmen, werden auch die Erholungsphasen kürzer. Auch sind viele Malocher-Jobs in den letzten Jahren weggefallen und werden mittlerweile durch Roboter und Maschinen erledigt.

Weiterlesen

Die Deutschen leben im Schnitt immer länger, wie heute veröffentlichte Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Eine Herausforderung auch für die Altersvorsorge!

 

Die Deutschen können sich über eine immer höhere Lebenserwartung freuen. Das zeigen die aktualisierten Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes. Ein Junge, der in der Zeitspanne von 2014 bis 2016 geboren wurde, erreicht demnach im Schnitt ein Alter von 78 Jahren und vier Monaten. Mädchen leben sogar satte fünf Jahre länger und werden 83,2 Monate alt. Damit ist die Lebenserwartung im Vergleich zur letzten Alterskohorte (2013-15) um circa zwei Monate gestiegen.

 

Dabei zeigen sich aber regional große Unterschiede. Die höchste Lebenserwartung besteht demnach in Baden-Württemberg und Bayern: Jungen werden hier im Schnitt 79 Jahre und sechs Monate alt, Mädchen 84 Jahre. Dem entgegen ist die Lebenserwartung der Jungen in Sachsen-Anhalt mehr als drei Jahre niedriger: sie werden im Schnitt 76 Jahre und vier Monate. Schlusslicht bei dem Lebensalter der Mädchen ist das Saarland mit 82 Jahren und drei Monaten.

Weiterlesen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) wird zu den wichtigsten Versicherungsarten überhaupt gezählt. Eine aktuelle Statistik der Versicherungswirtschaft zeigt nun, dass die Versicherer den Kunden nicht im Stich lassen. Mehr als drei von vier Anträgen auf BU-Rente werden positiv entschieden: und viele scheitern allein deshalb, weil sich der Antragsteller nicht mehr meldet.

 

Die privaten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherer bewilligen mehrheitlich eine BU-Rente, wenn der Versicherte einen entsprechenden Antrag stellt. Mehr als 77 Prozent der Leistungsanträge werden positiv entschieden, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft am Freitag in einem Pressetext. Das ausgewertete Datenmaterial stammt aus dem Jahr 2015, neuere Zahlen liegen nicht vor.

Weiterlesen

Endlich ist Frühling! Und damit auch wieder Zeit, das Fahrrad aus dem Keller zu holen. Nachdem Frost und Kälte lange Zeit Deutschland in einen Eisblock verwandelten, locken nun wieder milde Temperaturen zum Ausflug. Dabei sollte aber bedacht werden, dass Radfahren durchaus Gefahren birgt.

 

Keine Frage: Radfahren ist gesund, macht Spaß und leistet zudem einen Beitrag zu sauberer Luft in den Städten. Doch Radfahrer sind leider auch einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Knapp 65.000 Unfälle mit Fahrradbeteiligung ereigneten sich zum Beispiel im Jahr 2016, neuere Zahlen liegen nicht vor. Und weil Radfahrer nahezu ungeschützt sind, gehen viele Unfälle mit Verletzungen einher. Allein in der Hauptstadt Berlin erlitten im selben Jahr 631 Fahrer schwere Verletzungen.

 

Das Problem: Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Radfahren nur in sehr eingeschränkter Art und Weise ab. Nämlich dann, wenn sich der Radler auf dem Arbeitsweg oder Schulweg befindet. Für das Freizeitvergnügen aber muss eine private Unfall-Police abgeschlossen werden, damit man Schutz genießt. Einen solchen Vertrag besitzt aber weniger als jeder dritte Radfahrer.

Weiterlesen

Erneut zeigt eine Umfrage, dass das Vertrauen in die gesetzliche Rente gering ist. Demnach rechnen auch viele Teens und Twens damit, dass sie im Alter ihren Lebensstandard nicht sichern können. Das Problem: Obwohl es ein Bewusstsein dafür gibt, dass man extra vorsorgen muss, schieben die Jungen ihre Altersvorsorge nach hinten – und verschenken damit Geld.

 

Eine repräsentative Umfrage von TNS Infratest im Auftrag eines Maklerdienstleisters zeigt erneut, dass den Bürgern durchaus bewusst ist, dass ihnen Altersarmut droht. Und dieses Bewusstsein ist längst auch zu jungen Menschen durchgedrungen. Fast jeder Zweite (44 Prozent) in der Altersgruppe 16 bis 29 Jahre erwartet demnach, dass er im Alter eine „erhebliche Rentenlücke“ fürchten muss und seinen Lebensstandard nicht wird sichern können.

Weiterlesen

Eine Grippewelle hat Deutschland ergriffen. Einige Experten raten dazu, sich immer noch impfen zu lassen: aber mit der sogenannten Vierfachimpfstoff, der besser gegen den weit verbreiteten Influenza-B-Virus schützt. Das Problem: Die Kosten dieses Impfstoffes werden derzeit nur von den privaten Krankenversicherern übernommen, nicht aber den gesetzlichen Krankenkassen.

 

Eine Grippewelle hat Deutschland im Griff! Und damit ist nicht etwa eine einfache Erkältung gemeint oder ein sogenannter grippaler Infekt, der oft nur kurz anhält und vergleichsweise harmlos ist. Sondern eine „richtige“ Influenza, die oft stationär behandelt werden muss. Seit Beginn der Grippe-Saison sind bereits 23.000 Menschen erkrankt, so berichtet das Robert-Koch-Institut (RKI). Und 136 Menschen verloren sogar aufgrund der Krankheit ihr Leben.

 

Das lässt bei vielen Menschen die Frage laut werden, ob sich jetzt noch eine Impfung lohnt. Normalerweise empfehlen Gesundheitsexperten, dass sich die Menschen in den Herbstmonaten Oktober und November gegen Influenzaviren impfen lassen: Folglich dann, wenn die Grippe noch nicht wütet. Schließlich braucht der Schutz vierzehn Tage, bis er voll wirkt.

Weiterlesen

Eine Risikolebensversicherung empfiehlt sich auch für junge Familien, um einander gegenseitig abzusichern. Denn wird ein Haus gebaut oder ein Kind geboren, kann es schnell den sozialen Abstieg bedeuten, wenn ein geliebter Partner aus dem Leben scheidet. Auch Kinder lassen sich mit einer solchen Police absichern.

 

Keiner denkt gern darüber nach, was einmal passiert, wenn man nicht mehr auf der Welt ist. Und schon gar nicht, wenn das Glück an die Tür klopft und man soeben mit einem geliebten Menschen eine Familie gegründet hat. Dennoch: Wie geht es weiter, wenn eine Familie durch einen Schicksalsschlag auseinandergerissen wird? Dieser Frage sollten junge Menschen wenigstens kurz Beachtung schenken, abhängig von ihrer Lebenssituation. Denn im schlimmsten Fall droht den Hinterbliebenen eine hohe Schuldenlast.

 

Es ist ein trauriger Fakt: Vielen Familien droht wirtschaftliche Not, wenn ein geliebter Partner aus dem Leben scheidet. Das zeigt sich zum Beispiel an der hohen Zahl von alleinerziehenden Frauen und Männern, die mit Sozialleistungen aufstocken müssen: immerhin jede(r) Dritte ist davon betroffen. Und im Schnitt zahlt die deutsche Rentenkasse nur eine Hinterbliebenen-Rente von 530 Euro im Monat aus: Wenn die Betroffenen überhaupt einen Anspruch erworben haben. Die finanziellen Sorgen gesellen sich dann zum seelischen Leid hinzu.

Weiterlesen

Der PKV-Ombudsmann ist eine Schlichtungsstelle, an die sich Verbraucher wenden können, wenn sie Ärger mit ihrem privaten Krankenversicherer haben. Vor wenigen Tagen haben die Streitschlichter ihren Jahresbericht für 2017 vorgelegt. Das Fazit: Die Zahl der Beschwerden ist zwar gestiegen, aber noch immer verschwindend gering.

 

Wer Ärger mit seinem privaten Kranken- oder Pflegeversicherer hat, der kann sich an den PKV-Ombudsmann wenden. Dieser heißt Heinz Lanfermann und leitet eine unabhängige Schlichtungsstelle, die auch von der Bundesregierung anerkannt ist. Reicht ein Verbraucher eine Beschwerde ein, prüft die Schlichtungsstelle schnell und kostenlos die Ansprüche. Wer mit dem Schlichtungsspruch unzufrieden ist, kann hinterher immer noch klagen, denn die Ansprüche verjähren nicht.

 

Letzte Woche hat der PKV-Ombudsmann seinen Tätigkeitsbericht 2017 vorgestellt. Und es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte zuerst: Erneut ist die Zahl der Beschwerden um circa 10 Prozent angestiegen, so dass den Ombudsmann 6.708 Anträge erreichten.

Weiterlesen

Die Versicherer nutzen spezielle Ereignisse wie die Fastnacht, um über Apps Kurzzeit-Versicherungen anzubieten: Diese gelten oft nur wenige Tage und bieten einen Schutz bei Unfällen oder anderen Schäden. Das Problem: Eine vollwertige Unfallversicherung können diese Policen keineswegs ersetzen. Und aufs Jahr hochgerechnet sind sie zudem exorbitant teuer.

 

Helau und Alaaf! Wieder steht die Faschingszeit vor der Tür, und damit auch so manch närrisches Treiben. Ganz gleich, ob man in Düsseldorf, Köln oder einer anderen Fastnachts-Hochburg feiert: In vielen Orten herrscht dann wieder mehrere Tage Ausnahmezustand. Es wird getrunken, getanzt und sich ganz dem närrischen Treiben hingegeben.

 

Im närrischen Trubel ist das Unfallrisiko durchaus erhöht. Das haben auch die Versicherer erkannt und bieten deshalb sogenannte Kurzzeit-Versicherungen an. Diese Unfallversicherungen können auch für weitere Feste und Ereignisse abgeschlossen werden: neben dem Fasching etwa für das Oktoberfest, den Ski-Ausflug mit der Familie oder andere Anlässe. Oft wenden sich diese Policen an eine junge Zielgruppe und tragen originelle Namen, etwa „Jeckenschutz“. Bequem können sie per App innerhalb weniger Minuten abgeschlossen werden.

 

Eingeschränkter Schutz

 

Doch wer eine solche Kurzzeit-Versicherung abschließt, sollte bedenken, dass der Schutz sehr eingeschränkt ist. In der Regel gilt sie nur wenige Tage. Mitunter greifen die Verträge nur bei Unfällen, die sich tatsächlich beim Fasching oder auf dem Weg zur Veranstaltung ereignen. Wenn jemand in den eigenen vier Wänden verunglückt statt beim Tanzen auf der Bierbank, ist er dann nicht unfallversichert.

 

Auch bieten die Verträge oft nur eine sehr niedrige Invaliditätssumme: üblich sind 50.000 Euro. Das reicht nicht, um schlimme Folgen eines Unfalls finanziell abzusichern. Hierbei gilt es zu bedenken, dass die volle Invaliditätssumme oft nicht ausgezahlt wird, sondern – abhängig von der Schwere der Verletzung – nur eine Teilsumme. Das hängt in der Regel von der sogenannten Gliedertaxe ab: Das ist eine Tabelle, in der festgehalten wird, wie hoch die Teilleistung bei der Funktionsunfähigkeit einzelner Gliedmaßen und Sinnesorgane ausfällt. Ist dann das Bein unterhalb des Knies bleibend geschädigt, gibt es unter Umständen nur 50 Prozent der vollen Summe.

 

Deshalb raten Verbraucherschutz und Versicherungsexperten dazu, lieber gleich eine vollwertige Unfallversicherung abzuschließen. Üblich ist eine Grundsumme von 100.000 Euro und die Vereinbarung einer sogenannten Progression. Dann steigt die ausgezahlte Versicherungssumme nach einem Unfall überproportional an, wenn eine bestimmte Schwere der Beeinträchtigung erreicht ist. Zudem gilt es zu bedenken, dass der Kurzzeitschutz oft sehr teuer ist. Kostet eine 24-Stunden-Versicherung beispielsweise 5,99 Euro, sind das aufs Jahr hochgerechnet schon mehr als 2.186 Euro Jahresbeitrag! Das können Jecken wirklich billiger haben.