Bis zum April erhalten Arbeitnehmer die Jahresmeldungen der Sozialversicherungen aus dem Vorjahr. Hier wird unter anderem aufgeführt, welche Rentenbeiträge man in die Rentenkasse eingezahlt hat. Es ist wichtig, diese Dokumente auf Fehler zu überprüfen: sonst drohen Einbußen bei der Rente.

 

Die gesetzliche Rente ist für die meisten Bundesbürger noch immer die wichtigste Stütze der Altersvorsorge. Knapp 54 Millionen Menschen zahlen hier Beiträge ein, sogenannte Versicherte ohne Rentenbezug, um später abgesichert zu sein. Kein Wunder, sind doch grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Azubis und Eltern während der Kindererziehung pflichtversichert.

 

Damit Versicherte die Rente später in voller Höhe erhalten, sollten sie jedoch auch regelmäßig kontrollieren, ob alle Daten korrekt gemeldet wurden. Und hierfür bieten sich die jährlich versendeten Jahresmeldungen zur Sozialversicherung an. Diese Jahresmeldungen müssen bis spätestens Ende April an die Arbeitnehmer versendet werden. Und definitiv ist es ein Fehler, die Dokumente einfach wegzulegen oder abzuheften, ohne vorher einen Blick darauf geworfen zu haben.

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Millionen Deutsche nutzen vermögenswirksame Leistungen nicht, obwohl sie eigentlich Anspruch darauf hätten. In der Summe lassen sie sich so 1,6 Milliarden an staatlicher Förderung entgehen. Oft werden Verträge gar nicht oder falsch abgeschlossen.

 

Wer in Deutschland eine zusätzliche Vorsorge aufbauen will, kann dies auch mit Hilfe sogenannter vermögenswirksamer Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz tun. Ein entsprechender Anspruch ist oft im Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt. Und das kann durchaus attraktiv sein, weil der Staat den Vermögensaufbau fördert.

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Wenn sich Trickbetrüger Zugang zur Wohnung verschaffen, zahlt die Hausratversicherung oft nicht für den entstandenen Schaden. Dabei sind häufig ältere Menschen Opfer derartige Übeltäter. Die Kriminellen geben sich als Handwerker, Elektriker oder Stromzähler-Kontrolleure aus: Und schon sind Wertsachen oder Bargeld verschwunden.

 

Wer die Regionalzeitungen liest, wird schnell mit den üblen Maschen von Trickbetrügern konfrontiert. Aktuellstes Beispiel: Die Braunschweiger Zeitung berichtet am Montag von einer Rentnerin, die auf die Machenschaften zweier angeblicher Handwerker reingefallen ist.

 

Die Betrüger riefen die Dame mehrmals an, gaben sich als Mitarbeiter der lokalen Wasserwerke aus und behaupteten, dass in ihrer Wohnung ein defektes Rohr repariert werden müsse. Die Frau glaubte ihnen – und sah sich letztendlich um Bargeld und Wertsachen im Wert von fast 15.000 Euro erleichtert, nachdem sie die Männer in ihre Wohnung gelassen hatte.

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Riester-Verträge lassen sich problemlos beitragsfrei stellen, wenn man Probleme hat die Prämien zu bedienen, hat das einige Vorteile. Dabei sollte man aber darauf achten, wie sich der Vertrag mit dem Garantiezins bzw. Höchstrechnungszins verhält.

 

Wer seine Riester-Beiträge nicht bedienen kann oder mit seinem Vertrag hadert, der muss seine staatlich geförderte Altersvorsorge nicht gleich kündigen. Stattdessen empfiehlt es sich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Dann nämlich kann man mit den Beitragszahlungen pausieren, aber Steuervorteile und Zulagen bleiben erhalten. Das geht recht unkompliziert über einen Antrag beim Versicherer.

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Das Jahr 2018 hat soeben begonnen – und viele Menschen starten mit guten Vorsätzen in das neue Jahr. Wie wäre es zum Beispiel damit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen, um im Herbst des Lebens besser versorgt zu sein? Hier hat der Gesetzgeber einen zusätzlichen Anreiz geschaffen, damit auch Geringverdiener mehr von ihrer Altersvorsorge haben.

 

Zum Jahresanfang 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Doch anders als es der Name suggeriert, betreffen die darin festgeschriebenen Änderungen nicht nur Betriebsrenten, sondern auch andere Formen der Altersvorsorge. Ein wichtiger Baustein ist hierbei, dass es sich auch für Geringverdiener mehr lohnen soll, zusätzliche Vorsorge zu betreiben.

 

Möglich macht dies ein neuer Grundfreibetrag, der Erleichterungen bietet, wenn Senioren im Ruhestand nur eine kleine gesetzliche Rente beziehen. Sie dürfen künftig mehr von ihrer Privatvorsorge behalten, sollten sie auf Sozialleistungen im Alter angewiesen sein. Dieser Grundfreibetrag gilt für Riester-, Basis- und Betriebsrenten.

 

In konkreten Zahlen: Erhält der Ruheständler Leistungen aus der Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, aus gesetzlicher Erwerbsminderung oder aus der Kriegsopferfürsorge, darf er 100 Euro im Monat aus seiner Privatvorsorge zusätzlich behalten, ohne dass diese Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird.

 

Der Betroffene darf sogar weitere 30 Prozent für sich behalten, wenn diese 100 Euro Monatsrente überstiegen werden. Bei einer monatlichen Betriebs, Riester- oder Basisrente von 150 Euro werden beispielsweise 115 Euro nicht angerechnet (100 Euro + 30 Prozent von 50 Euro).

 

Es gibt also gute Gründe, auch mit kleinem Geldbeutel vermehrt vorzusorgen. Welche Arten der Altersvorsorge sich tatsächlich lohnen, kann ein Beratungsgespräch klären.

Augen auf bei den Betriebsrenten! Diese werden ab dem Neujahr besser gefördert. Und gerade kleine und mittlere Unternehmen sollen ab Januar 2018 noch mehr profitieren.

 

Die Betriebsrente ist in Deutschland eine wichtige Stütze für die Altersvorsorge. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorsorge soll sie den Bundesbürgern einen auskömmlichen Lebens Weiterlesen

Für 2018 hat der Gesetzgeber einige Änderungen bei der Riester-Rente beschlossen. Wer staatlich geförderte Altersvorsorge betreibt, profitiert unter anderem von einer höheren Förderung und Geringverdiener von einem neu eingeführten Schonbetrag, wenn sie auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind.

 

Die Riester-Rente ist eines der beliebtesten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland.  Circa 16,535 Millionen Verträge hatten die Bundesbürger zum Ende des dritten Quartals abgeschlossen, so geht aus Zahlen der Bundesregierung hervor. Damit das so bleibt und noch mehr Menschen einen Vertrag abschließen, hat der Staat Verbesserungen bei Riester beschlossen, die zum Jahresanfang 2018 in Kraft treten werden.

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Nun hat der Winter also Deutschland fest im Griff. In vielen Regionen regierten in den letzten Tagen Eis und Schnee: Davon künden nicht nur unzählige Social-Media-Einträge, bei denen Nutzer Fotos von Winterlandschaften posteten. Sondern leider auch die Unfallstatistik: Allein am Montag kam es in vielen Regionen zu hunderten Unfällen, weil die Menschen im Berufsverkehr von Eis überrascht wurden.

Wenn die Kälte Deutschland heimsucht, bedeutet das auch zusätzliche Haftungsrisiken für Hausbesitzer. Denn auch sie müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, damit Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Das ergibt sich bereits aus Artikel 14 des Grundgesetzes, wonach Eigentum verpflichtet, und § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der die Pflicht zum Schadensersatz festschreibt.

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Wechsel der Kfz-Versicherung verpasst? In der Regel muss man sich bis zum 30. November entscheiden, ob man bei der alten Versicherung bleiben oder einen neuen Anbieter suchen will. Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein späterer Wechsel noch möglich: Das ist vor allem dann interessant, wenn der Kfz-Versicherer die Prämie anhebt.

 

Wer seine Kfz-Versicherung kündigen will, hat dazu in der Regel bis zum 30.11. Gelegenheit. Da die Versicherungsverträge üblicherweise eine Laufzeit von einem Jahr haben und die Kündigungsfrist eine Woche beträgt, ist dies das Datum, an das sich Autofahrer halten müssen. Was aber, wenn man diese Frist versäumt hat? Dann ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein späterer Wechsel möglich.

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Die Weihnachtsmarkt-Saison hat begonnen! Diese Woche eröffnet nicht nur der Dresdner Striezelmarkt, mit stolzen 583 Jahren auf dem Buckel der älteste Weihnachtsmarkt Deutschlands. Auch der Nürnberger Christkindlesmarkt und viele andere werden wieder Millionen Besucher mit lecker Gebäck, Handwerkskunst und Glühwein anlocken. Doch leider finden sich nicht nur Menschen in vorweihnachtlicher Stimmung zwischen den Holzbuden ein. Auch Diebe und Trickbetrüger haben Hochkonjunktur, wie aktuell die Polizei warnt.

 

Vielerorts hat die Polizei angekündigt, dass sie mit uniformierten und zivilen Streifen patrouillieren und für mehr Sicherheit sorgen will. Ein Grund zur Entwarnung ist das leider dennoch nicht. Denn im dichten Gedränge haben es die Übeltäter mitunter leicht. Deshalb sollten Weihnachtsmarkt-Besucher einige Tipps beachten, bevor sich sich ins weihnachtliche Getümmel stürzen.

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