Der Grundrentenzuschlag (Grundrente) wurde „erfolgreich eingeführt“ wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, betonen. Wieviele Rentner den Zuschlag bekommen und wie hoch er im Durchschnitt ist.

 

Das Gesetz zur Grundrente trat am 01. Januar 2021 in Kraft, erste Auszahlungen gab es aber erst nach Verspätungen im Sommer 2021. Nun teilte das Bundesarbeitsministerium unter Berufung auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung Bund mit, dass die Grundrente „erfolgreich eingeführt“ werden konnte.

 

Demnach wurden bis Ende 2022 bei allen Neurentnern und rund 26 Millionen Bestandsrenten geprüft, ob Ansprüche auf den Grundrentenzuschlag bestehen.

Grundrentenzuschlag erhält nur, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat. Zudem findet eine Einkommensprüfung statt. Neben dem eigenen, darf auch das Einkommen des Ehegatten, bestimmte Grenzwerte nicht übersteigen.

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Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) hat nicht allein die Funktion, im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente zu gewährleisten. Sie soll auch Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben leisten. Das Analysehaus Franke & Bornberg hat sich nun angeschaut, aus welchen Gründen die Leistungsdauer des BU-Vertrages endet.

 

Der Schutz der Arbeitskraft ist wichtig: Etwa jeder vierte Erwerbstätige scheidet wenigstens einmal vorzeitig aus seinem Job aus, so zeigen Statistiken der Rentenversicherung und der Versicherungswirtschaft. Der gesetzliche Schutz ist völlig unzureichend, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Entsprechend empfehlen auch Verbraucherschützer, sonst eher kritisch gegenüber der Branche, den Abschuss einer privaten Berufsunfähigkeits-Police.

 

Hauptfunktion der BU-Versicherung ist es, bei Berufsunfähigkeit eine Rente zu gewährleisten: und somit ein ausreichend hohes Einkommen. Doch das ist nicht die einzige Funktion der Verträge, im Gegenteil. Je nach vereinbarter Leistung soll sie auch den Wiedereintritt ins Berufsleben unterstützen, im Idealfall in den alten Beruf. Denn auch Reha-Maßnahmen, der Umbau des Arbeitsplatzes etc. können viel Geld verschlingen, das Menschen mit Krankheit und wegbrechendem Einkommen oft nicht haben. Hier sei daran erinnert, dass viele Menschen aus ihrem Beruf Sinn und Wertschätzung schöpfen – und ihn gern weiter verfolgen wollen.

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Gute Vorsätze im neuen Jahr? Das Aufgeben des Rauchens steht bei vielen Deutschen ganz oben auf der Liste. Ein alter Spruch besagt: „Rauchen aufgeben ist gar nicht so schwer, ich habe es schon 5x geschafft“. Auch mit Blick auf den Versicherungsschutz kann es sich lohnen, den Glimmstängeln zu entsagen.

 

Ob Brad Pitt, Boris Becker oder sogar Topmodell Kate Moss: Die Liste der Promis, die man schon mit Zigarette im Mund fotografiert hat, ist lang. Ikonische Bilder zeigen ebenfalls Stars beim Rauchen, ob Bob Dylan nachdenklich auf Plattencovern oder Hollywood-Legende James Dean am Filmset. Lange Zeit galt Rauchen als sexy: auch wenn es mittlerweile eine Gegenbewegung gibt. Pafft in Deutschland laut einer repräsentativen Debra-Studie ungefähr jeder dritte Mensch ab 14 Jahren, so verzichten gerade Jüngere zunehmend auf die Zigarette. Bei den Minderjährigen rauchten Anfang der 90er Jahre rund 30 Prozent – aktuell sind es nur noch zehn Prozent.

 

Keine Frage: Auf Rauchen zu verzichten ist eine vernünftige Entscheidung. Denn die Zahlen, die die Deutsche Krebsgesellschaft präsentiert, sind erschreckend. Laut dem Verband sterben in Deutschland jedes Jahr mehr als 120.000 Menschen an den direkten und indirekten Folgen. Auch wenn die Zahl nicht genau zu bemessen ist, weil neben Lungenkrebs, wo beinahe 97 Prozent aller Fälle auf das Rauchen zurückzuführen sind, andere Krankheiten zumindest dadurch begünstigt werden. Dazu zählen Herz- und Kreislauf-Krankheiten, Schlaganfälle, Magentumore etc. Hier besteht also eine statistische Unschärfe. Die Lebenserwartung reduziert sich laut Studien der Versicherungswirtschaft bei Männern im Schnitt um sieben Jahre, bei Frauen um sechs Jahre.

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Es lohnt sich, in regulären Abständen danach zu schauen, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist und der gegenwärtigen Lebenssituation entspricht. In diesem Jahr bietet sich dies besonders an – denn die Inflation kann dazu beitragen, dass die gehaltenen Versicherungen nicht mehr „up to date“ sind.

 

Die Inflation in Deutschland knackte 2022 ungeahnte Rekorde und war stellenweise sogar zweistellig. Neben dem Ukraine-Krieg trugen auch die Folgen der Coronapandemie noch dazu bei. Ein weiterer Grund: Fachkräftemangel, zum Beispiel im Handwerk und auf dem Bau. Weil vielerorts die Handwerker fehlen, können und müssen sie für ihre Dienste mehr Geld verlangen. Sowohl die Europäische Zentralbank als auch die Bundesbank rechnen auch in den kommenden Jahren mit einer erhöhten Inflation.

 

Viele Deutsche wissen aber nicht, dass eine Inflation auch dazu beitragen kann, dass die vereinbarten Versicherungssummen in den gehaltenen Verträgen nicht mehr ausreichen. Beispiel Berufsunfähigkeit: Steigen die Preise tatsächlich dauerhaft, bedarf es auch einer höheren Monatsrente, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Das Gleiche gilt für die Altersvorsorge. Eine beschleunigte Geldentwertung führt eben schlicht dazu, dass die vereinbarte Summe bzw. Rente weniger wert ist. Glaubte man, die Vorsorgelücke schon geschlossen zu haben, tut sich nun eine neue Lücke auf.

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Jedes Jahr kurz vor Jahresende sollten gesetzlich Versicherte ihr Zahnarzt-Bonusheft kontrollieren. Fehlt ein Stempel für das aktuelle Jahr, ist ein schneller Termin beim Zahnarzt geboten – und zwar noch vor Silvester.

 

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 60 Prozent der entstehenden Kosten.

 

Zudem wird der Festzuschuss auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte „Regelversorgung“. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll.

 

Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke können Kosten im vierstelligen Bereich auf den Patienten zukommen. So kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens. Die gesetzlichen Kassen aber erstatten je Lücke nur den 60-prozentigen Zuschuss und das bedeutet in der Regel auch eine metallische Brücke als Regelversorgung. Eine hochwertige Alternative in Form einer vollkeramischen Brücke wird dagegen nicht komplett in der Grundversorgung übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten also selber schultern.

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Was sollte eine Kfz-Versicherung auszeichnen, damit sich deutsche Autofahrer für sie begeistern können? Das zeigen die Ergebnisse einer aktuellen Forsa-Umfrage.

 

Welche Eigenschaften einer Kfz-Versicherung stehen bei den Deutschen hoch im Kurs? Das wollte ein Versicherer wissen und beauftragte das Forsa-Institut mit der Durchführung einer repräsentativen Umfrage.

 

Die Ergebnisse geben über mehrere Sachverhalte Auskunft. So zeigte sich beispielsweise, dass Kfz-Versicherte treu sind. Zwar besteht laut Umfrage bei 25 Prozent der Deutschen grundsätzlich die Bereitschaft, die einmal abgeschlossene Kfz-Versicherung zu wechseln. Doch die große Mehrheit von 70 Prozent wechselt ihre Kfz-Versicherung nicht.

 

Jenen Befragte, die sich als wechselbereit kennzeichnen, lassen sich laut Studien-Ergebnissen in drei Gruppen einteilen:

 

  • 9 Prozent der Befragten wechseln etwa alle 5 Jahre ihre Kfz-Versicherung
  • 12 Prozent der Befragten wechseln etwa alle 3 Jahre ihre Kfz-Versicherung
  • 4 Prozent der Befragten wechseln ihre Kfz-Versicherung jedes Jahr

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Der Wohn-Riester, die staatlich geförderte Eigenheimrente, wird erweitert. Zukünftig soll der Wohn-Riester auf für energetische Sanierung eingesetzt werden können.

 

Das am Freitag vom Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz 2022 sieht vor, den Geltungsbereich der staatlich geförderten Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt, auszudehnen. Demnach soll die Eigenheimrente ab Januar 2024 auch für energetische Sanierungen eingesetzt werden können.

 

Die „Wohnriester-Förderung“ bietet im Rahmen der Finanzierung einer eigengenutzten Immobilie mehrere Möglichkeiten:

 

  • Kapitalentnahme bei Darlehensbeginn
  • Kapitalentnahme bei Darlehensende (endfällige Tilgung)
  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen
  • Riester-Darlehen
  • Riester-Bausparvertrag
  • Kapitalentnahme für barrierefreie Umbauarbeiten

 

Nun soll also eine weitere Verwendungsmöglichkeit hinzukommen.

Ab 01.01.2023 gibt es ein „Notvertretungsrecht“ für Eheleute und Lebenspartner. Braucht es dann noch eine Vorsorgevollmacht? Wie sich der Verbraucherzentrale Bundesverband dazu äußert.

 

Zum Jahreswechsel treten etliche Neuerungen in Kraft. Eine davon betrifft das „Notvertretungsrecht“ für Eheleute und Lebenspartner. Der neu-gefasste § 1358 BGB regelt zukünftig die gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Wer nicht möchte, dass der Ehepartner dieses Recht ausüben kann, müsste dieser Regelung ausdrücklich (schriftlich) widersprechen oder eine andere Person bevollmächtigen.

 

In welchen Fällen dieses „Notvertretungsrecht“ greifen soll, veranschaulicht ein Beispiel des Verbraucherzentrale Bundesverbandes: Plötzlich erleidet ein Ehegatte einen Unfall oder einen Schlaganfall und kann daher nicht mehr selbst entscheiden. Zukünftig kann ihn dann der andere Ehegatte in Gesundheitsangelegenheiten vertreten. Er willigt nun für den Betroffenen in ärztliche Behandlungen und Untersuchungen ein. Er kann auch über freiheitsentziehende Maßnahmen von kurzer Dauer entscheiden.

 

Doch wie wirkt sich das neue Recht auf Vorsorgevollmachten aus? Sind diese Vorsorge-Dokumente dann noch erforderlich? Die Verbraucherschützer bejahen das und nennen auf ihrer Webseite folgende Gründe:

 

  • Das Notvertretungsrecht ist begrenzt auf Gesundheitsangelegenheiten.
  • Das Notvertretungsrecht kann maximal sechs Monate ausgeübt werden; ist der Betroffene nach Ablauf dieser Frist nicht entscheidungsfähig, muss ein Betreuer eingesetzt werden.
  • Das Notvertretungsrecht gilt nicht für Bankgeschäfte, Versicherungen oder Behörden.

 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kommt deshalb zu dem Schluss, dass Vorsorgedokumente – dazu zählen beispielsweise Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung – auch zukünftig weiterhin sinnvoll sind.

Witterungsbedingte Risiken werden oft falsch eingeschätzt. Bei Missachtung der Sorgfaltspflichten drohen Hauseigentümern Geldstrafen, Schadenersatzforderungen und sogar strafrechtliche Konsequenzen.

 

Gehwege müssen nicht erst bei Glatteis gereinigt oder gestreut werden. Bereits nasses Laub kann eine erhebliche Risikosteigerung bedeuten. Kommt es zu Personenschäden, weil Gehwege nicht ordnungsgemäß gestreut oder gereinigt waren, oder weil Schnee und Eiszapfen nicht von Dächern und Überhängen entfernt wurden, kann es sogar zu strafrechtlichen Folgen wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.

 

In einem solchen Fall ist das beauftragte Schneeräumungs-Unternehmen oder der Hauseigentümer schadenersatzpflichtig.

 

Bestehen vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten, können auch Haftungsansprüche gegenüber den Mietern bestehen.
Wird eine Verletzung der Räum- und Streupflicht nachgewiesen, reicht eine Privathaftpflicht im Rahmen der Hausratversicherung nicht aus.

 

Hauseigentümer sollten deshalb eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz abschließen.

Steigende Inflation, Schuldenkrisen und explodierenden Lebenshaltungskosten stellen für Entscheider aus den G20-Ländern die größten Bedrohungen in den nächsten zwei Jahren dar, so ein Teilergebnis des Global Risk Reports. Führungskräfte aus Deutschland fürchten neben Inflation und schweren Preis-Schocks auch zwischenstaatliche Konflikte.

 

Anders als im Vorjahr dominieren in diesem Jahr wirtschaftliche, geopolitische und gesellschaftliche Risiken die globale Risikolandschaft. Damit stehen sie in scharfem Kontrast zu den Ergebnissen von 2021, insbesondere bei Technologie- und Umweltrisiken. Trotz zunehmender Regulierung in den letzten 12 Monaten wurden Umweltprobleme im aktuellen Bericht als deutlich niedrigeres Risiko eingestuft als noch im Vorjahr. Auch technologische Risiken wurden trotz der wachsenden Bedrohung durch staatlich geförderte Cyber-Angriffe in diesem Jahr seltener genannt.

 

Die schnelle beziehungsweise anhaltende Inflation ist für mehr als ein Drittel (37 %) der G20-Befragten das größte Risiko in der diesjährigen Studie, gefolgt von Schuldenkrisen und steigenden Lebenshaltungskosten (jeweils 21 %). Weiterhin wurden geo-ökonomische Auseinandersetzungen von 11 Prozent der G20-Befragten als größtes Risiko identifiziert, gefolgt von weiteren geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit Staatszerfall und anhaltender wirtschaftlicher Stagnation von jeweils 5 % der Befragten.

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