Der April zeigt sich nach Ostern vielerorts von seiner ungemütlichen Seite: Der Wetterdienst warnt vor Glätte, Frost und leichtem Schneefall, zum Beispiel im Westen der Republik. In Höhenlagen ab 600 Meter kann es demnach bis zu zehn Zentimeter Schnee geben. Was aber, wenn man auf das Auto schon Sommerreifen aufgezogen hat? Darf man damit trotzdem fahren, ohne den Schutz durch die Kfz-Versicherung zu riskieren?
April, April, der macht was er will!“ – so lautet eine Bauernregel. Und tatsächlich gestaltet sich das Wetter in diesem Monat unbeständig. Ursache hierfür ist die Bewegung der Sonne im Übergang von den Winter- zu den Sommermonaten. Die Aprilsonne sorgt dafür, dass einerseits das Land in Europa schon sehr aufgeheizt ist, das Meereswasser hingegen noch sehr kalt. So wechseln sich Hochs und Tiefs in schneller Abfolge ab.
Wie legen die Deutschen 2017 ihr Geld an? Dieser Frage widmet sich eine jährlich durchgeführte Umfrage des Marktforschers Kantar TNS im Auftrag der privaten Bausparkassen. Und tatsächlich scheint der Niedrigzins das Sparverhalten der Bürger kaum zu beeinflussen. Noch immer sind „traditionelle“ Geldanlagen, die auf Zinsen beruhen, am populärsten.
Dass die Bürger auch im Niedrigzins an traditionellen Sparformen festhalten, zeigt sich laut Umfrage beim beliebtesten Vorsorgemodell der Deutschen. Und das ist nach wie vor: das Sparbuch. Dieses erfreut sich bereits seit dem späten 18. Jahrhundert bei der Bevölkerung große Beliebtheit. Noch immer schenken Großeltern ihren Enkeln gern ein entsprechendes Dokument zum Geburtstag, zur Jugendweihe oder Konfirmation: Jedes Jahr werden Millionen neue Sparbücher abgeschlossen.
Die D&O-Versicherung ist eine Sparte, die sich in Deutschland erst seit Beginn der 90er Jahre durchsetzte. Und doch in immer mehr Unternehmen nicht mehr wegzudenken ist. Denn diese speziellen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen dienen als eine Art Schutzschirm für Führungskräfte, denen hohe Haftungsrisiken drohen.
Manager haften mit ihrem Privatvermögen
Immer mehr deutsche Unternehmen schließen D&O-Versicherungen ab, um ihr eigenes Management vor Schadensersatzansprüchen zu schützen. Keine Kleinigkeit: Wird einem Manager Fehlverhalten vorgeworfen, haftet er im Zweifel mit seinem gesamten Privatvermögen. In Deutschland kann das schon der Fall sein, wenn sich ein Manager grob fahrlässig verhielt, etwa noch Rechnungen überwies, obwohl die Firma schon insolvenzreif war.
Die Lebensversicherung ist out? Mitnichten! Nie zuvor haben Lebensversicherer so viel an ihre Kunden ausgezahlt wie heute, wie jüngste Branchenzahlen zeigen. Die Sparte bleibt ein wichtiger Baustein der deutschen Altersvorsorge.
Rekord bei den deutschen Lebensversicherern! Noch nie haben sie so hohe Summen an ihre Kunden ausgezahlt. Auf immerhin 88,9 Milliarden Euro bezifferten sich die Leistungen im Jahr 2016, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung berichtet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das ein Plus von 7,1 Prozent.
Die Rekord-Auszahlungen lassen sich zum Teil auf einen Sondereffekt zurückführen. 2016 liefen viele Verträge aus, die 2004 kurz vor dem Ende der Steuerfreiheit für Aufbauleistungen abgeschlossen wurden. Diese sahen eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren vor: Viele Kunden schlossen damals noch einen Vertrag ab, um von der Steuerbefreiung zu profitieren.
Und dennoch: Die hohe Summe zeigt, dass die Lebensversicherung nach wie vor ein wichtiger Baustein der deutschen Altersvorsorge ist und noch immer oft nachgefragt wird. Immerhin gibt es in Deutschland circa 90 Millionen LV-Verträge! Das sind mehr Verträge, als Deutschland Einwohner hat.
Angestiegen sind auch die Zahlungen in einer besonders wichtigen LV-Sparte. Um 4,5 Prozent erhöhten sich die Renten- und anderen Kapitalleistungen in der Invaliditätsabsicherung, so dass die Versicherer hierfür 3,6 Milliarden Euro auszahlten. Zu diesen Versicherungen zählen Verträge wie die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Neue Klassik: Lebensversicherung setzt verstärkt auf Kapitalmarkt
Grundsätzlich lässt sich in der Lebensversicherungs-Sparte hin ein Trend zu Produkten der sogenannten Neuen Klassik erkennen. Schon fast jeder zweite Neuvertrag (46 Prozent) entfällt auf diese Tarife.
Was verbirgt sich dahinter? Diese Lebensversicherungen bieten höhere Renditechancen durch abgespeckte Garantien: Die Versicherer können mehr Geld in Aktien und Fonds investieren statt in festverzinsliche Anleihen, was die Renditechancen erhöht. Zugleich aber sind diese Verträge auch stärker von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängig, was ein etwas höheres Risiko bedeutet. Alle diese Policen garantieren eine lebenslange Mindestrente. Über Vorteile und Nachteile der Neuen Klassik klärt ein Beratungsgespräch auf!
Wird in ein Auto eingebrochen, dann muss der Fahrzeughalter auch glaubhaft machen können, dass tatsächlich ein Einbruch stattgefunden hat. Sonst muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Und dieser Nachweis könnte unter Umständen schwierig zu führen sein, denn die Autodiebe werden immer trickreicher.
Es ist ärgerlich: Da hat man das Auto am Straßenrand abgestellt und dann verschafften sich Diebe Zugang, um das teure Navi oder die Anlage zu klauen. Sind diese Teile fest mit dem Auto verbunden, dann leistet in der Regel die Teilkasko-Versicherung Ersatz. Doch damit der Autofahrer überhaupt den Schaden von seiner Versicherung ersetzt bekommt, muss er glaubhaft machen können, dass tatsächlich in das Auto eingebrochen wurde. Dies hat mit einem Urteil das Oberlandesgericht Hamm (OLG) bestätigt (Urteil vom 26.10.2016, 20 U 197/15).
Wenn ein Verbraucher im Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung falsche oder unvollständige Angaben macht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und muss keine Rente zahlen. Dabei kann die Versicherung sogar verlangen, dass der Kunde seine Ärzte im bestimmten Umfang von der Schweigepflicht entbindet. Deshalb ist es ratsam, schon bei Beantragung einer BU-Police einen Versicherungsexperten hinzuzuziehen.
Wie wichtig es ist, bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung korrekte Angaben zu machen, zeigt erneut ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Demnach kann ein Versicherer sogar verlangen, dass ein Kunde seine Ärzte von der Schweigepflicht entbindet, bevor er eine BU-Rente erhält. So soll der Versicherer prüfen können, ob der Kunde tatsächlich korrekte Angaben im Antrag machte. Wenn nicht, darf er vom Vertrag zurücktreten und der Versicherte hat keinen Anspruch auf eine Rentenzahlung (Az.: IV ZR 289/14, Urteil vom 22.02.2017).
Nur zwei Jahre zwischen Antrag Vertrag und BU-Rente
Im konkreten Rechtsstreit hatte der frühere Leiter einer Bausparkasse 2009 eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen. Nur zwei Jahre später, im Jahr 2011, beantragte er eine BU-Rente aufgrund psychischer Erkrankungen.
Dieser kurze Zeitraum ließ den Versicherer stutzig werden. Ohne dass ein konkreter Verdacht auf Betrug vorlag, wollte der Versicherer nun prüfen, ob der Mann tatsächlich im Antrag auf Versicherungsschutz korrekte Angaben machte oder Krankheiten verheimlichte.
Um die Krankenakte des früheren Bausparkassen-Direktors aufarbeiten zu können, verlangte der Versicherer, dass der Mann seine Ärzte mit einer Erklärung von der Schweigepflicht entbindet. Weil dieser sich jedoch weiterte, zahlte die Versicherung auch keine Rente aus. Man habe den Leistungsanspruch nicht abschließend prüfen können, so die Begründung.
Daraufhin zog der Mann vor Gericht und wollte die BU-Rente einklagen. Ohne Erfolg. Der Versicherer müsse vorvertragliche Gesundheitsdaten auch dann erheben können, wenn kein konkreter Anfangsverdacht auf eine Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer vorliege, betonte der Bundesgerichtshof. Zwar dürfen Versicherer nicht unbeschränkt in der Krankengeschichte des Versicherungsnehmers forschen. Aber der Kunde muss auf Verlangen ärztliche Behandlungen und Untersuchungen offenbaren, die in die vorvertragliche Zeit fallen.
Bei Antrag beraten lassen!
Ein Versicherungsnehmer ist also verpflichtet, in bestimmtem Umfang seine Krankenakte offenzulegen, wenn er eine BU-Rente beantragt. Sonst muss die Versicherung nicht zahlen. Um Enttäuschungen wie im oben genannten Fall zu vermeiden, empfiehlt es sich, schon bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Hilfe eines Versicherungsfachmanns in Anspruch zu nehmen. Dieser weiß in der Regel, worauf es beim Antrag ankommt.
Im März beginnt traditionell die Gartensaison, können doch ab spätestens Mitte des Monats Erbsen, Tomaten oder Speiserüben gesät werden. Auch die Blumen erwachen aus dem Winterschlaf, zum Beispiel beginnen Krokusse und Narzissen zu blühen. Umso größer ist die Vorfreude für viele Gartenfans, dass sie schon bald wieder Zeit an der frischen Luft verbringen können.
Wie aber sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? So mancher Garten ist mit teurem Gerät ausgestattet, sei es der Aufsitzrasenmäher, Heckenschneider oder gar Kunstobjekte wie Skulpturen. Werden diese gestohlen oder fallen Randale zum Opfer, geht das schnell ins Geld. Es ist ein Irrtum, dass die Hausratversicherung auch automatisch beim Diebstahl derartiger Utensilien zahlt. Ob sie leistet, ist – wie so oft – abhängig vom jeweiligen Vertrag und den dort aufgeführten Leistungen.
Genau nachlesen, wofür Schutz besteht
Vor allem, wenn sich der Garten nicht auf dem eigenen Grundstück befindet, sind nicht in jeder Police grundsätzlich Rasenmäher, Fahrräder und andere „bewegliche Objekte“ mitversichert. So müssen zum Beispiel Nebengebäude oft gegen Aufpreis abgesichert werden bzw. im Rahmen der etwas teureren „Premium“-Tarife. Das gilt vor allem dann, wenn der Garten nicht direkt an das eigene Grundstück angrenzt. Hier sollte genau im Vertrag geschaut und im Zweifel mit dem Versicherer Rücksprache gehalten werden, was versichert ist und was nicht. In leistungsstarken Tarifen ist der Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten aber oft enthalten.
Zudem kann der Versicherer den Gärtnern zusätzliche Sicherungsvorkehrungen auferlegen, damit den Dieben das Handwerk nicht zu leicht gemacht wird. Zum Beispiel, dass man Gartengerät nicht einfach des Nachts im Garten herumliegen lässt, sondern im Schuppen einschließt. Schwierig wird es auch, wenn Laptop, Kamera oder Handy in der Gartenlaube aufbewahrt werden. Für solche Geräte greift der Hausrat-Schutz in der Regel gar nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang.
Auch Fahrraddiebstahl ist oft nur gegen Aufpreis im Rahmen der Hausrat-Police versicherbar. Dann zahlt der Hausratversicherer nicht nur, wenn das Rad aus einem verschlossenen Raum wie der Garage gestohlen wurde. Sondern auch, wenn es bei einem öffentlichen Stellplatz wie dem Bahnhof oder vor dem Supermarkt abhanden kommt.
Haftpflicht ist auch für Gartenfreunde ein Muss
Eine gute Haftpflicht-Police sollte ohnehin jeder haben. So auch Gartenfreunde. Sie zahlt zum Beispiel, wenn man versäumt hat einen morschen Baum zu fällen oder ausreichend zu sichern – und dieser dann auf das Nachbarhaus fällt. Und was, wenn das Gartenhaus selbst Schaden nimmt? In diesem Fall ist die Wohngebäudeversicherung Ansprechpartner der Wahl. Das Gartenhaus kann als sogenannter Grundstücksbestandteil und bis zu einem gewissen Versicherungslimit mit in die Wohngebäudeversicherung aufgenommen werden, muss aber explizit im Vertrag vermerkt sein.
Immer mehr Hausbesitzer holen sich umweltfreundliche Sonnenenergie aufs Dach. Wer eine Solaranlage auf seinem Haus installiert, sollte aber wissen, wie die teuren Anlagen richtig gegen Schäden abgesichert werden können. Denn eine Wohngebäudeversicherung reicht in der Regel allein nicht aus, wenn der Blitz einschlägt oder ein Baum aufs Dach fällt.
Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen ist in Deutschland ungebrochen, wenn sie auch in den letzten Jahren leicht zurückging. Dennoch wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 51.900 neue Solarstromanlagen auf den Dächern deutscher Privat- und Familienhäuser installiert. Begünstigt wird die Nachfrage durch den aktuellen Niedrigzins, der Kredite für An- und Umbauten am Haus erschwinglicher macht.
Auch Versicherer müssen Fristen einhalten. Das zeigt ein aktueller Urteilsspruch, bei dem ein Auto-Versicherer zu einer weit höheren Schadenssumme verurteilt wurde, weil er bei der Regulierung eines Haftpflichtfalles zu sehr bummelte. Laut einem Medienbericht hat das Amtsgericht Augsburg den Nutzungsausfall des Verbrauchers zeitlich auf die Frist ausgedehnt, die der Versicherer verspätet zahlte.
Wenn man ohne eigenes Verschulden in einen Autounfall verwickelt wird, ist es wichtig, dass der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers den Schaden schnell reguliert und eine Zahlung leistet. Doch genau dies geschah nicht in einem Fall, von dem der Münchener „Merkur“ berichtet. Und deshalb muss eine nicht namentlich genannte Versicherung nun einen weit höheren Schadensersatz an ein Unfallopfer zahlen als üblich.
Am 01. März ist es wieder so weit: Dann brauchen die Freunde von Mopeds und Mofas neue Nummernschilder. Wer die Wechselfrist versäumt und sich dennoch auf die Straße traut, riskiert viel. Ohne gültiges Nummernschild ist nicht nur der Haftpflicht-Schutz futsch, der Fahrer begeht sogar eine Straftat.
Mopeds und Mofas tragen ab dem 01. März 2017 schwarz. Das ist nämlich die Farbe der neuen Nummernschilder, die dann auf die flotten Gefährte aufgeschraubt sein müssen. Die grünen Schilder verlieren dann ihre Gültigkeit.
Wer dennoch mit dem alten Schild weiterfährt, hat keinen Haftpflichtschutz mehr und macht sich sogar strafbar. Darauf macht aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung aufmerksam. Verursacht der Fahrer einen Unfall, muss er alle entstehenden Kosten aus der eigenen Tasche zahlen!