Viele Groß- und Elektromärkte werben für spezielle Smartphone- oder Tablett-Versicherungen um Kunden. Verbraucherschützer warnen nun: Oft sind in den Verträgen Klauseln formuliert, die dazu führen, dass der Versicherer die Leistung verweigert.

Wer im Elektro-Großmarkt ein Smartphone oder Tablet kauft, dem wird oft auch eine Handy-Versicherung angeboten. Doch die Verbraucherzentrale Hamburg warnt aktuell davor, derartige Tarife blind abzuschließen. Mit Kosten von drei bis vier Euro seien die Policen für ein einzelnes Gerät recht teuer. Zudem würden sie oft intransparente Vertragsklauseln enthalten, die dazu beitragen, dass der Versicherer nur selten zahlen muss. Weiterlesen

Die Bundesbürger fehlen auf Arbeit immer länger, weil sie eine psychische Erkrankung aus der Bahn wirft. Dies ist das Ergebnis des DAK-Gesundheitsreportes 2017, für den die Daten von 2,6 Millionen deutschen Arbeitnehmern ausgewertet wurden. Demnach registrierte die Krankenkasse im vergangenen Jahr rund 246 Ausfalltage je hundert Versicherten aufgrund seelischer Leiden. Das waren 2,5 Tage mehr als im Vorjahr.

Wie sehr die Fehlzeiten aufgrund psychischer Symptome angewachsen sind, zeigt ein Blick auf die längeren Entwicklungen. Innerhalb der letzten zwanzig Jahre hat sich ihre Zahl mehr als verdreifacht! Weiterlesen

Was sind die beliebtesten Versicherungen in Deutschland? Das zeigt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem aktuellen Ranking. Auf den ersten beiden Plätzen können sich dabei Versicherungen platzieren, die vor Haftpflichtrisiken schützen. Die Bronzemedaille erkämpft ein sehr beliebtes Altersvorsorge-Produkt.

Die häufigste Versicherung der Deutschen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung mit rund 62 Millionen Verträgen. Und das ist natürlich kein Zufall. Jeder Bundesbürger, der sich mit seinem Auto auf eine öffentliche Straße begibt, braucht einen entsprechenden Schutz, das ist vom Gesetzgeber so vorgeschrieben. Die Kfz-Haftpflicht zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall die Kosten des Unfallgegners, etwa für Reparaturen und Behandlungskosten nach einer Verletzung. Weiterlesen

Am Montag hat das Statistische Bundesamt Wiesbaden neue Zahlen zur Pflegebedürftigkeit veröffentlicht. Und die lassen durchaus aufhorchen. Denn auch zwischen 2013 und 2015 ist die Zahl der Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, wieder deutlich angestiegen: um fast neun Prozent!

Es ist ein trauriger Fakt: immer mehr Menschen in der Bundesrepublik sind pflegebedürftig. Im Dezember 2015 waren knapp 2,9 Millionen Menschen auf Leistungen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) angewiesen, wie aus der heute veröffentlichten „Pflegestatistik 2015“ des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Die Daten zur Pflegebedürftigkeit werden nur im Zwei-Jahres-Rhythmus ausgewertet, weshalb neuere Zahlen bisher nicht vorliegen. Weiterlesen

Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung können Arbeitnehmer ihre Altersbezüge aufstocken. Möglich macht es der sogenannte Abschlagsausgleich, der mit dem Flexirentengesetz

seit 2017 bereits ab 50 Jahren in Anspruch genommen werden kann. Er erlaubt es, Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung regelrecht hinzuzukaufen. Experten sprechen von einem „Rententrick“.

Private Altersvorsorge ist wichtig, wird doch die gesetzliche Rente zukünftig immer weniger ein auskömmliches Alterssalär sichern. Aber auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es möglich, seine Bezüge mit kleinen Tricks aufzubessern. Darauf macht aktuell der Norddeutsche Rundfunk (NDR) aufmerksam. Möglich macht es eine Verbesserung der gesetzlichen Altersvorsorge, die im Rahmen des Flexirenten-Gesetzes seit Januar 2017 genutzt werden kann. Weiterlesen

Für viele Bundesbürger beginnt das neue Jahr mit einem Kater. Jedes Jahr verursacht die Knallerei zu Silvester Versicherungs-Schäden in Höhe von 30 Millionen Euro, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), besonders betroffen sind Immobilien und Autos. Doch welche Versicherung zahlt, wenn ein Tischfeuerwerk die Wohnung in Brand setzte oder das Auto durch einen Blindgänger beschädigt wurde?

Beispiel Haftpflichtversicherung: eine solche Police sollte jeder besitzen, springt sie doch ein, wenn man dritten Personen einen Schaden verursacht hat. Wenn durch den unsachgemäßen Gebrauch einer Silvesterrakete ein Passant schwer verletzt wurde, etwa ein Auge verlor, zahlt der Haftpflichtversicherer für die entstehenden Kosten. Wer den Schaden jedoch vorsätzlich herbeiführte, etwa auf Menschen mit einer Silvesterrakete gezielt hatte, muss den Schaden in der Regel aus eigener Tasche erstatten. In Zweifelsfällen können nur die Gerichte klären, ob die Schädigung vorsätzlich erfolgte.

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Auch 2017 treten wieder zahlreiche neue Gesetze in Kraft. Eine der wohl wichtigsten Änderungen: zum 1. Januar wird die zweite Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetzes wirksam. Statt drei Pflegestufen gibt es in der gesetzlichen Pflegeversicherung nun fünf Pflegegrade. Auch das Begutachtungsverfahren wurde überarbeitet.

Neues Jahr, neue Regeln: dies wird auch ab 1. Januar 2017 gelten. In der gesetzlichen Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber die wohl einschneidendsten Veränderungen seit ihrer Einführung vorgenommen. Fortan werden fünf Pflegegrade regeln, auf welche Leistungen ein Pflegebedürftiger Anspruch hat. Auch das Begutachtungsverfahren wurde geändert. Um Mehrleistungen in der Pflegeversicherung zu zahlen, wird der Beitragssatz zudem um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Weiterlesen

Riester-Sparer, die für 2014 noch keine Zulagen beim Versicherer beantragt haben, müssen nun tätig werden. Noch bis zum 31. Dezember 2016 können die Zulagen beantragt werden – danach sind sie verloren.

Die Riester-Rente lohnt sich vor allem, wenn Altersvorsorge-Sparer auch die Zulagen nutzen, welche ihnen laut Gesetz zustehen. Wer darauf verzichtet, verschenkt bares Geld. Hier gilt die Faustregel: Die Riester-Zulagen eines Jahres müssen bis spätestens zum Ende des übernächsten Kalenderjahres bei der Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragt werden. Das heißt im Klartext: wer seine Zulagen für das Jahr 2014 noch nicht beantragt hat, muss bis zum 31. Dezember aktiv werden.

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Viele Bundesbürger der Generation 30 bis 60 Jahre wissen zu wenig über die Kosten einer Pflegevorsorge. Das zeigt eine aktuelle Umfrage. Zwar ahnen die meisten, dass es erhebliche finanzielle Belastungen bedeutet, wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt oder man gar selbst zum Pflegefall wird. Aber die Kosten der Pflege können nur 15 Prozent aus dieser Bevölkerungsgruppe halbwegs einordnen.

Wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt, bedeutet das enorme finanzielle Belastungen. Die durchschnittlichen Kosten für eine vollstationäre Pflege beziffern sich zum Beispiel auf 3.500 Euro pro Monat in der höchsten Pflegestufe III, wie Auswertungen des Statistischen Bundesamtes ergeben haben. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet derzeit (bei Härtefall-Regelung) maximal 1.995 Euro. Wenn zum 1. Januar die zweite Stufe der schwarz-roten Pflegereform in Kraft tritt, erhöht sich der Höchstbetrag immerhin auf 2.005 Euro. Dennoch: eine gewaltige Vorsorgelücke bleibt bestehen.

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) könnte sich im kommenden Jahr verteuern: Experten rechnen mit Prämienanstiegen von zwei bis fünf Prozent. Der Grund ist die Absenkung des gesetzlichen Höchstrechnungszinses von 1,25 auf dann 0,9 Prozent. Das hat auch Auswirkungen auf die Rückstellungen, die BU-Versicherer zur Sicherung der Ansprüche ihrer Kunden bilden müssen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu jenen Verträgen, bei denen sich Versicherer und Verbraucherschutz einig sind: eine solche Absicherung ist wichtig. Die Wahrscheinlichkeit, das ein heute 20jähriger im Laufe seines Erwerbslebens dauerhaft oder vorübergehend berufsunfähig wird, liegt bei 43 Prozent, rechnet die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) vor. Für die Betroffenen bedeutet das ein erhebliches Armutsrisiko, wenn sie nicht für den Ernstfall vorsorgen.

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