Bauboom in Deutschland: Im vergangenen Jahr sind erneut deutlich mehr Wohnungen genehmigt worden als im Jahr zuvor. Bauherren sollten sich allerdings auch über den richtigen Versicherungsschutz Gedanken machen.
In vielen Städten explodieren die Mieten, die Menschen fürchten die Verdrängung aus ihrem geliebten Wohnumfeld. Kein Wunder also, dass immer mehr Bundesbürger den Bauhelm aufsetzen und ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen: der Bauboom auf dem deutschen Wohnungsmarkt ist seit Jahren ungebrochen.
Im vergangenen Jahr wurden 12,9 Prozent mehr Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt als im Jahr zuvor, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag in Wiesbaden mit. Insgesamt wurden 270.400 neue Wohnungen genehmigt, was der höchste Stand seit 10 Jahren ist. Doch nicht nur die Wohnungsknappheit in vielen Städten lässt die Menschen zu Bauherren werden. Begünstigt wird der Bauboom auch durch die historisch niedrigen Zinsen. Am deutlichsten legten 2013 die Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser mit einem Plus von 22,3 Prozent zu.
Doch wer zu Maurerkelle und Mörtel greift, trägt auch viel Verantwortung. Kommt ein Dritter auf der Baustelle zu Schaden, haftet in der Regel der Häuslebauer. Dies gilt auch dann, sollten fremde Firmen wie Architektenbüros oder Bauhandwerker mit Arbeiten beauftragt werden. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt notwendig. Werden Menschen verletzt, etwa weil ein Gerüst falsch gesichert ist, können die Schadensersatzansprüche in die Millionen gehen.
Der Beitrag für die Versicherung richtet sich in der Regel nach der Höhe der Bausumme. Doch die Leistungen bei solch einer Bauherren-Haftpflicht sind von Versicherer zu Versicherer sehr verschieden. Nicht jeder Tarif bietet auch Schutz für Sachschäden wie Erdrutsch oder der allmählichen Einwirkung von Feuchtigkeit.
Kleinere Bauarbeiten wie der Ausbau des Dachstuhls sind mitunter durch eine gute Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Je nach Police greift der Schutz bis zu einer Bausumme von 25.000 Euro, 100.000 Euro oder sogar unbegrenzt, so dass in diesem Fall keine extra Bauherren-Haftpflicht nötig ist. In welchem Umfang das Bauherren-Risiko abgedeckt ist, muss aber im jeweiligen Versicherungsvertrag nachgelesen werden.
Zusätzlich zu einer Haftpflicht bietet sich eine Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung an. Diese Policen leisten bei Schäden am Bau, die dem Bauherren selbst entstehen: etwa wenn eine Wand einfällt oder ein Blitzeinschlag die Elektrik beschädigt. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) hat entschieden: Verliert ein Mieter seinen Ersatzschlüssel, können Wohnungsbesitzer nur dann die Kosten für den Austausch der Schließanlage geltend machen, wenn diese tatsächlich komplett ausgetauscht wurde.
Vor Gericht wurde der Fall eines Mieters verhandelt, der bei der Wohnungsübergabe seinem Vermieter lediglich einen Schlüssel zurückgeben konnte und nicht -wie im Übergabeprotokoll vorgesehen- zwei. Den anderen Schlüssel hatte er verloren. Der Vermieter informierte daraufhin die Hausverwaltung und Wohnungseigentümerschaft und verlangte die Kosten für den Austausch der Schließanlage, der aus Sicherheitsgründen erforderlich sei. Bis heute hat der angeklagte Mieter diesen Betrag nicht gezahlt. Aber auch die Schlösser wurden bisher nicht ausgetauscht.
Der Winter hat uns in diesem Jahr milde Temperaturen beschert, vielerorts sind sogar schon die ersten Frühlingsblumen sichtbar. Was Spaziergänger und Kälte-Muffel freut, hat für Allergiker allerdings bittere Konsequenzen: 2014 werden sie wohl besonders oft schniefen und weinen müssen!
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung werden Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der Antragsaufnahme bestehen oder schon vorher bestanden, berücksichtigt. Für diese müssen Versicherte zusätzlich einen sogenannten Risikozuschlag zur Versicherungsprämie zahlen. Allerdings müssen sie diesen zusätzlichen Betrag nicht ein Leben lang zahlen, wenn die Krankheit ausgeheilt ist. Das gilt vor allem auch für mögliche Fehldiagnosen.
Grundsätzlich sind Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung dazu gedacht, auch jenen Versicherten, die bereits eine Krankheit haben, einen allumfänglichen Versicherungsschutz bieten zu können. Meist wird ein Risikozuschlag bei Krankheiten erhoben, die dauerhaft behandlungsbedürftig sind, z.B. chronische Erkrankungen, oder bei denen die Gefahr besteht, dass diese wiederkehren könnten. Solche typischen Erkrankungen sind z.B. Allergien, Bluthochdruck und Stoffwechselerkrankungen, aber auch Übergewicht oder Verdauungsstörungen.
Risikozuschläge überprüfen lassen
Nicht immer – und vor allem nicht dauerhaft – ist ein zunächst erhobener Risikozuschlag auch gerechtfertigt. In einigen Fällen ist eine Krankheit längst ausgeheilt oder fehlerhaft diagnostiziert wurden. Ist die Erkrankung damit letztlich bedeutungslos für den Versicherungsvertrag geworden, haben Versicherungsnehmer laut § 41 VVG das Recht, dass ihr Krankenversicherer den Risikozuschlag überprüft und herabsetzt. Erforderlich ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis.
Übrigens: Auch wenn man den Tarif in der eigenen Krankenversicherung wechseln will, etwa wegen zu hoher Beiträge, wandern Risikozuschläge mit. Daher sollte man die Zuschläge bereits vor einem Wechsel dahingehend überprüfen, ob sie reduziert werden können oder gar ganz entfallen würden. Bleiben Risikozuschläge bestehen, muss man insbesondere beim Tarifwechsel darauf achten, welche Leistung man für welche Versicherungsleistung bekommt, um nicht schließlich benachteiligt zu sein. Es ist grundsätzlich besser, einen Risikozuschlag anzunehmen und dann vollständig versichert zu sein.
Die Bundesbürger lassen Geld liegen! Wie aus aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, nutzen nur etwas mehr als 70 Prozent der Riestersparer die staatliche Förderung. Oftmals ist es Unwissenheit, die zu Einbußen führt, denn staatliche Zuschüsse müssen regelmäßig beantragt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung hat neue Zahlen zur Riester-Zulagenförderung vorgelegt, und die Ergebnisse lassen aufhorchen. Zwar hatten im Jahr 2010 weit über 14.3 Millionen Menschen einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Aber nur knapp 10.238 Millionen Sparer ließen sich die staatliche Förderung auszahlen. Das verwundert, verschenken doch viele Menschen bares Geld. Aktuellere Zahlen liegen der Rentenversicherung noch nicht vor, da der Zeitraum für die Beantragung zwei Jahre beträgt.
Vertrag ruhend stellen statt kündigen
Mopedfahrer, aufgepasst! Ab dem 01. März darf nur noch auf die Straße, wer das neue schwarz-weiße Versicherungskennzeichen hat. Zu diesem Stichtag verliert das alte Krad-Kennzeichen seine Gültigkeit.
Mofas und Motorroller erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit. Vielerorts sind die kleinen Flitzer zu sehen, sei es als elegantes Stadtgefährt im Stil der 50er Jahre oder als sportliches Krad. Spätestens mit den ersten Sonnenstrahlen werden die Schmuckstücke wieder unzählige Straßen bevölkern.
Doch wie jedes Jahr müssen die Fahrzeughalter zum Stichtag 01. März ihren Haftpflichtschutz erneuern. Dann verliert das bisherige grün-weiße Nummernschild seine Gültigkeit und fortan sind schwarz-weiß die Farben der Saison. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen motorisierte Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h nicht auf die Straße. Auch für Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor besteht Pflicht zur Kennzeichnung.
Wer die Wechselfrist versäumt, riskiert viel. Bei einem Unfall müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlt werden, wenn keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Dann sitzt man schnell auf einem sechsstelligen Schuldenberg, sollte eine fremde Person schwer verletzt werden und dauerhafte Gesundheitsschäden erleiden.
Darüber hinaus sei Mopedfahrern der Abschluss einer Unfall- und Teilkaskoversicherung empfohlen. Gerade Kleinkrafträder sind oft in Unfälle verwickelt und werden häufiger noch als andere Fahrzeuge gestohlen. Hier gilt es finanziell vorzusorgen. Dann steht dem Ausflug mit dem Zweirad nichts mehr im Wege!
Am 04. Februar 2014 wird der Weltkrebstag begangen. Grund genug an eine Krankheit zu erinnern, die ihren Schrecken noch lange nicht verloren hat. Krebs bleibt nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland.
Wenn Menschen an Krebs erkranken, so ist die emotionale Belastung sowohl für die Betroffenen als auch die Angehörigen groß. Eine halbe Million Menschen werden auch dieses Jahr wieder dieses Schicksal erleiden, prognostiziert das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) im Robert-Koch-Institut. Die Zahlen sind tatsächlich beunruhigend. Epidemiologen gehen davon aus, dass in Deutschland Weiterlesen
Jeder zweite Arbeitnehmer ließ sich in 2013 krankschreiben. Das zeigt die aktuelle Statistik einer großen gesetzlichen Krankenkasse. Auf der Topliste der Erkrankungen stehen Erkältungen, Rückenschmerzen und psychische Leiden.
Wie krank sind Deutschlands Arbeitnehmer? Eine Krankenkasse wollte das genau wissen und hat die Daten von 2,7 Millionen erwerbstätigen Versicherten ausgewertet. Das Ergebnis: An jedem Tag waren im Durchschnitt vier von 100 Beschäftigten krankgeschrieben. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit der Krankenstand leicht um 0,2 Prozentpunkte angestiegen. Mehr als die Hälfte aller Versicherten (50,6 Prozent) ließ sich wenigstens einmal im Jahr von einem Arzt krankschreiben.
Chaos in Berlin! Am Montag hat Blitzeis auf den Straßen der Hauptstadt zu zahlreichen Unfällen geführt, Fußgänger stürzten und Autos krachten ineinander. Auch anderswo wird in den nächsten Tagen der Winter sein Comeback geben. Was aber kann man tun, um bei Blitzeis sicher ans Ziel zu kommen?
Keine Frage, der Winter hat uns in diesem Jahr bisher mit seiner Milde verwöhnt. Der Januar lockte mit frühlingshaften Temperaturen vor die Türe, und vielerorts konnte man Joggern, Radfahrern und Fußgängern begegnen.
Umso überraschter waren heute viele Berliner, als Eis und Kälte unerwartet über sie hereinbrachen. Wegen Blitzeis mussten die Rettungskräfte bis Montag Mittag über 600 Einsätze fahren, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtet. Weil nicht mehr genug Fahrzeuge zur Verfügung standen, musste sogar die Feuerwehr aushelfen. Auch die Krankenhäuser klagen über einen Patientenansturm. „Es gab Hüftbrüche und ausgekugelte Hüften. So etwas tut höllisch weh“, sagte eine Sprecherin des Unfallkrankenhauses Berlin.
Wer das Kind kurzzeitig auf einen Ausflug mit der Schulklasse schickt, für den bieten manche Versicherer einen neuen Service: Per App ist für 48 Stunden eine Unfallversicherung abschließbar. Versicherungsnehmer sollten aber wissen, dass derartige Angebote nur einen eingeschränkten Schutz bieten.