Immer mehr Rechtsschutzversicherungen nutzen das Mediationsverfahren. Die Versicherer können damit ihre Kosten eindämmen, aber auch der Kunde profitiert. Laut einer Studie des Marktforschungsunternehmens MSR Consulting führt die Mediation zu mehr Kundenzufriedenheit.

 

Viele Rechtsstreite kosten nicht nur eine Menge Geld und Nerven, sondern dauern auch lange an. Sei es der Konflikt mit einem Nachbarn, weil dieser einen so hohen Zaun gebaut hat, dass kaum noch Sonne auf das eigene Grundstück gelangt. Oder ein Streit mit dem Vermieter wegen Wohnungsmängeln oder fragwürdiger Klauseln im Mietvertrag: So ein Konflikt kann Monate, wenn nicht gar Jahre beanspruchen, und sei das Streitthema noch so banal!

 

Mediation hat viele Vorteile

 

Wegen des hohen Aufwandes bei Rechtsstreitigkeiten erfreuen sich Mediationsverfahren zunehmender Beliebtheit. Dabei wird ein unabhängiger Schlichter von den beiden Streitparteien beauftragt, eine einvernehmliche Lösung zu finden, so dass keiner als Verlierer dastehen muss. Grundvorraussetzung für ein Mediationsverfahren ist, dass beide Streitpartner einer solchen Lösung zustimmen. Mediation ist im Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsrecht möglich. Ausgenommen ist allerdings das Strafrecht.

 

Eine Mediation hat für beide Seiten Vorteile. Denn oftmals wissen die Streitpartner am Besten, welche Lösung sie anstreben. Im Idealfall führt die Mediation dann zu einer schnellen, kostengünstigen und unbürokratischen Einigung, bei der alle Beteiligten ihr Gesicht wahren können. Das Motto lautet: Miteinander ins Gespräch kommen, ist besser als sich vor dem Richter anzuschuldigen!

 

Rechtsschutzversicherer bieten Mediation an

 

Auch viele Rechtsschutzversicherungen bieten die Möglichkeit, Mediationsverfahren zu nutzen. Laut dem Marktforschungsunternehmen MSR Consulting führen solche Verfahren tatsächlich zu einer höheren Kundenzufriedenheit unter den Versicherten. Und auch die Anbieter haben Vorteile: Sie können ihre Kosten um circa 20 Prozent senken.

 

Aber wie so oft gilt es, genau in den Verträgen nachzulesen. Denn manche Angebote sehen eine Pflicht zur Mediation vor, bevor der Weg vor Gericht gewählt werden kann. Für einen solchen Tarif werden zwar in der Regel auch niedrigere Beiträge fällig – aber die Versicherten müssen eben immer den Umweg über die Mediation nehmen. Hier ist es mitunter besser, die Wahlmöglichkeit zwischen Rechtsstreit und außergerichtlicher Einigung zu haben.

 

Auch gilt „Mediator“ nicht als geschützte Berufsbezeichnung, so dass auch schwarze Schafe in dem Bereich tätig sind. Ob eine Einigung erzielt werden kann, hängt aber häufig von der Qualifikation des Schlichters ab, der sowohl rechtliches als auch psychologisches Geschick benötigt. Deshalb sollten die Streitparteien auf die Qualifikation des Mediators achten. Häufig schlägt die Versicherung sogar selbst einen Fachmann vor.

Noch befinden sich viele Schulabgänger im Sommerurlaub. Aber schon bald werden die Abiturienten in die Universitätsstädte ziehen, um sich zum Studienbeginn eine Wohnung oder ein Zimmer zu suchen. Wie sieht es da mit einer Hausratversicherung aus?

 

Auch so mancher angehende Student verfügt bereits über Wertgegenstände! Sei es der teure Laptop oder ein Flachbildfernseher: In so manchem studentischen Haushalt befinden sich Gegenstände, deren Verlust richtig ins Geld gehen kann. Es reicht oftmals schon eine umgestoßene Kaffeetasse, und schon ist der Laptop für immer hinüber.

 

Da heißt es: Finanziell vorsorgen ist besser als zahlen! Ob Studenten für ihre neue Wohnung eine Hausratversicherung abschließen sollten, richtet sich nach dem Wert der Einrichtungsgegenstände. Als Faustregel gilt: Ist der Hausrat nicht durch eigene Ersparnisse ersetzbar, kann der Schutz sinnvoll sein. Wer hingegen nur ein altes Sofa in seiner Wohnung stehen hat, spart das Geld besser gleich für neue Möbel.

 

Junge Leute, die sich in einem Erststudium befinden und noch nicht vorher gearbeitet haben, sind dabei im Vorteil. Sie können sich in der Regel über die Hausratversicherung ihrer Eltern mitversichern. Oft ist dabei zu beachten, dass der studentische Erstwohnsitz bei den Eltern gemeldet sein muss.

 

Hausratversicherung für eine WG

 

Auch wenn die Eltern über keine Hausratversicherung verfügen, muss der Abschluss eines eigenen Vertrages nicht ins Geld gehen. Viele Versicherer haben spezielle Tarife für junge Leute im Angebot, die auch für den kleinen Geldbeutel finanzierbar bleiben. Allerdings sollte man schauen, ob die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit eine Leistung erbringt. Schon eine umgestoßene Kaffeetasse kann sonst dazu führen, dass der Versicherer den Schaden nicht ersetzt.

 

Viele Studenten werden sich aber keine eigene Wohnung leisten können, sondern stattdessen in eine WG ziehen. Auch das ist kein Problem. Eine Möglichkeit besteht darin, die gesamte Wohnung auf den Hauptmieter zu versichern und die Prämie unter allen Mitbewohnern aufzuteilen. Das wäre zum Beispiel von Vorteil, wenn die WG-Besetzung häufig wechselt.

 

Oder jeder Mitbewohner schließt eine eigene Hausratversicherung für sein „Refugium“ ab. Dann gilt allerdings der Versicherungsschutz nur für die Gegenstände, die sich auch tatsächlich im eigenen Zimmer befinden, aber nicht für Sachen in Gemeinschaftsräumen wie Küche oder Bad. Manche Versicherer verlangen zusätzlich, dass das Zimmer bei Abwesenheit verschlossen sein muss.

 

Eine weitere Leistung, auf die Studenten bei Vertragsabschluss achten sollten, ist der sogenannte „Unterversicherungsverzicht“. Denn wenn der entstandene Schaden höher ist als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme, wird die Entschädigung in der Regel stark gekürzt. Allerdings gilt dies nicht, wenn besagter Verzicht laut Vertrag vereinbart wurde. Dann beträgt die Versicherungssumme meist pauschal 650 Euro pro m².

Am 30. Juli wird der „Internationale Welttag der Freundschaft“ gefeiert. Und so schön es ist, dass es Freunde gibt – Freundesdienste bedeuten immer auch ein gewisses Haftungsrisiko und können eine Beziehung auf harte Proben stellen.

 

Was tut man nicht alles für seine Freunde? Gerade in der Sommerzeit sind Freundschaftsdienste wieder sehr gefragt, sind die Freunde doch oftmals die Einzigen, die im Urlaub auf Wohnung und Haustier aufpassen können. Laut der Umfrage eines großen Versicherers beauftragt jeder zweite Urlauber Nachbarn und Freunde damit, während der eigenen Abwesenheit nach dem Rechten zu sehen, die Blumen zu gießen und Tiere zu füttern.

Aber es birgt ein gewisses Risiko, die Haustürschlüssel an den Freund zu übergeben. So müssen die Haushüter in der Regel nicht für selbst verursachte Schäden in der fremden Wohnung aufkommen. Hier gilt der Grundsatz, dass unentgeltliche Gefälligkeitsdienste von der Haftungspflicht ausgenommen sind, sofern der Verursacher nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

 

Wird also der Freund mit der Beaufsichtigung einer Wohnung beauftragt und stößt beim Blumengießen den teuren Flachbildfernseher um, muss der abwesende Urlauber den Schaden selbst zahlen. Auch die Haftpflichtversicherung des Unglücklichen springt in der Regel nicht für den Schaden ein, wenn es sich um einen Gefälligkeitsdienst handelte. So ein Malheur kann die Freundschaft auf eine harte Probe stellen, wenn es um einen hohen Geldbetrag geht.

 

Allerdings haben manche Haftpflichtversicherungen sogenannte Gefälligkeitsschäden in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Oftmals erbringen die Versicherer eine Zahlung bis zu einer vereinbarten Höchstsumme, zum Beispiel 1.000 Euro. Wer also auch bei Freundschaftsdiensten Schutz genießen will, sollte im Haftpflichtvertrag nachlesen, ob und in welchem Umfang Gefälligkeiten abgesichert sind. Der Freund wird es danken!

Es ist umstritten, aber kommt nun doch: Am 01. August 2013 tritt das Betreuungsgeld bundesweit in Kraft. Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in eine öffentliche Betreuungseinrichtung geben, erhalten dann eine Geldleistung ausgezahlt.

 

Es wurde von Kritikern als „Herdprämie“ verspottet, aber die Bundesregierung konnte sich durchsetzen: Am 01. August 2013 tritt das Betreuungsgeld in Kraft. „Das Betreuungsgeld dient dem Ziel, jungen Eltern eine umfassende, bestmögliche Wahlfreiheit zu eröffnen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums. Denn Mama und Papa sollen die Wahlfreiheit haben, ob sie ihr Kleinkind in einen Kindergarten geben oder den Nachwuchs zu Hause betreuen.

Die neue Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 01. August 2012 geboren wurde und die für ihren Sprössling keine frühkindliche Betreuung in öffentlichen Tageseinrichtungen in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis spätestens zur Vollendung des 36. Lebensmonats gezahlt. Zunächst beträgt die Geldzahlung pro Kind 100 Euro monatlich, ab 01. August 2014 werden dann pro Kind 150 Euro pro Monat ausgezahlt.

 

Geben Eltern ihr Kind in einen privaten Kindergarten, so erhalten sie das Betreuungsgeld trotzdem. Voraussetzung für den Anspruch ist lediglich, dass es sich nicht um eine öffentliche Einrichtung oder öffentlich geförderte Tagesmutter handelt. Für das Betreuungsgeld spielt es zudem keine Rolle, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind.

 

In bestimmten Härtefällen, z.B. wenn die Eltern schwer erkrankt sind und das Kleinkind deshalb von Verwandten betreut werden muss, kann sogar Betreuungsgeld bezogen werden, obwohl ein öffentlicher Kindergarten besucht wird. Dies gilt nur, wenn das Kind maximal für 20 Wochenstunden im Monat eine frühkindliche Förderung erhält.

 

Leer gehen allerdings Eltern aus, die Hartz IV beziehen. Denn das Betreuungsgeld wird auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet. Zuständig für die Auszahlung des Betreuungsgeldes sind die jeweiligen Bundesländer, die das Gesetz im Auftrag des Bundes ausführen. Steuern müssen für diese Geldleistung nicht gezahlt werden.

 

Am 01. August tritt zeitgleich mit einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in Kraft. Wer mit einer Rechtsschutzversicherung einen Kindergartenplatz einklagen will, sollte darauf achten, dass der Verwaltungsrechtsschutz bereits ab Widerspruchsverfahren versichert ist – dann zahlt die Versicherung auch bei Auseinandersetzungen mit einer Behörde. Zudem dürfen Rechtsstreitigkeiten zur Kinderbetreuung nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen sein.

 

 

 

 

Geld vom Finanzamt zurück – das will jeder gern. Aber es sollte klar sein, dass die Ankündigung einer Steuerrückzahlung nicht per Email ins Haus trudelt. Das Bundeszentralamt für Steuern warnt derzeit vor Phishing-Mails, mit denen Betrüger die Kontodaten argloser Nutzer ausspionieren wollen.

In einer aktuellen Pressemeldung warnt das Bundeszentralamt für Steuern vor sogenannten Phishing-Mails, die dem Opfern suggerieren sollen, sie hätten zu hohe Einkommenssteuern gezahlt. Die Betrüger geben sich als „Bundeszentralamt für Steuern“ (BZSt) aus und behaupten, wer das Formular im Anhang der Mail ausfüllt, bekomme Geld zurück.

Das ist natürlich Kokolores. Denn weder ist das Bundeszentralamt für die Rückzahlung von Steuern verantwortlich, da dies in die Zuständigkeit der lokalen Finanzämter fällt. Noch würde das Amt eine solche Nachricht per Mail verschicken. Und spätestens beim Betrachten des angehängten Formulars sollten die Betroffenen skeptisch werden: Dort werden nicht nur Daten zu Konto und Kreditkarte abgefragt, sondern sogar die entsprechenden Geheimzahlen.

Das Amt warnt deshalb davor, auf derartige Mails zu reagieren. In der Regel sollten die Anhänge von Mails nicht einmal geöffnet werden, wenn es Hinweise darauf gibt, dass es sich um Betrug handelt. Nicht selten wird beim Öffnen einer angehängten Datei Schadsoftware auf dem Computer installiert, mit der ein PC ausspioniert werden kann.

Internet-Delikte wie Phishing sind in einer Rechtsschutzversicherung übrigens nur dann versichert, wenn dies im Vertrag explizit drinsteht. In der Regel sehen die Versicherungsanbieter eine begrenzte Leistung für derartige Rechtsstreitigkeiten vor. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden!

Verkehrssünder, aufgepasst! Wer nach einem selbst verschuldeten Unfall Fahrerflucht begeht, der macht sich nicht nur strafbar, sondern verliert auch den Schutz seiner Kaskoversicherung. Darauf hat in einem aktuellen Urteil das Oberlandesgericht Naumburg bestanden.

 

Im verhandelten Rechtsstreit stand ein Autofahrer vor Gericht, der im Juli 2010 von der Fahrbahn abgekommen war und dabei einigen Schaden verursacht hatte. Er demolierte mit seinem Audi A6 mehrere Bauzäune, zwei Stahlpaletten und einen Betonfülltrichter. Doch trotz der Chaosfahrt sah der Unfallverursacher keine Ursache, anzuhalten und die Aufnahme der Unfallschäden abzuwarten. Er fuhr  einfach weiter. Mehrere Bauarbeiter meldeten daraufhin den Schaden der Polizei. Der Aufforderung, sich direkt zum Polizeirevier zu begeben, kam der Fahrzeughalter erst am Folgetag nach.

 

Trotz der Unfallflucht machte der Besitzer des Audi seinen Schaden bei der Kaskoversicherung geltend. Er habe nur aus Unachtsamkeit die Baustelle gerammt und sei nach dem Unfall so verstört gewesen, dass er den Ort unüberlegt verlassen habe. Aber die Kaskoversicherung meldete erheblichen Zweifel am Unfallhergang an. Unter anderem konnte nicht eindeutig geklärt werden, ob der Fahrzeughalter selbst am Steuer saß oder eine andere Person, die möglicherweise sogar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand. Die Versicherung verweigerte deshalb die Regulierung des Schadens und berief sich darauf, aufgrund des unerlaubten Verlassens des Unfallortes keine Leistung erbringen zu müssen.

 

Daraufhin zog der Autofahrer vor Gericht und wollte den Kaskoversicherer auf dem Rechtsweg zur Zahlung des Schadens zwingen. Doch damit hatte der Verkehrssünder keinen Erfolg – in erster wie in zweiter Instanz wurde die Leistungsfreiheit der Versicherung bestätigt. Laut Oberlandesgericht Naumburg hätte der Fahrer am Unfallort auf die Polizei warten müssen, damit etwa ein Drogen- und Alkoholtest hätte durchgeführt werden können. Aufgrund der Fahrerflucht konnten aber Unfallursache und -hergang nicht mehr rekonstruiert werden, so dass eine Obliegenheitsverletzung zum Nachteil der Versicherung vorliegt und diese laut den geltenden Vertragsbedingungen ihren Kaskoschutz verweigern kann (Urteil vom 21.06.2012, Az. 4 U 85/11).

Viele Senioren bleiben bis ins hohe Alter gesund, treiben Sport und haben ein aktives Leben. Dabei wollen sie auch einen guten Unfallschutz genießen. Die Versicherer haben sich auf die wandelnden Bedürfnisse älterer Menschen eingestellt – viele Anbieter punkten mit Leistungen, von denen die Über-60-Jährigen besonders profitieren.

 

Acht Stunden brauchte der indische Marathon-Läufer Fauja Sing, um bei einem Massenstart 2011 in Toronto die Strecke von gut 42 Kilometern zu bewältigen. Diese lange Zeit wird man Sing aber nachsehen, wenn man das Alter des Mannes kennt – der rüstige Senior hat bereits 100 Jahre in den Knochen. Damit schaffte der Seniorläufer den Eintrag ins Guinessbuch als ältester Mann, der jemals eine Marathon-Strecke beendete. 

 

Mag der 100jährige Marathonläufer auch eine Ausnahme sein, so zeigt sich auch in der Bundesrepublik eine eindeutige Tendenz: Ältere Menschen sind immer länger aktiv, treiben Sport und nehmen am gesellschaftlichen Leben teil. „Heute ist man mit 70 so fit wie früher mit Anfang 50“, sagte Frieder Lang, Leiter des Institutes für Psychogerontologie an der Universität Erlangen, in einem Interview mit der Zeitschrift Capital. Grund ist eine zunehmend bewusste und gesunde Lebensweise älterer Menschen.

 

Doch wie sieht es da mit dem Unfallschutz aus, wenn ältere Menschen noch reiten, reisen oder Tennis spielen? Viele Versicherer bieten in ihren Unfalltarifen Leistungsbausteine an, von denen Senioren besonders profitieren. Und manch ein Anbieter hat sogar spezielle Senioren-Tarife im Katalog.

 

Oberschenkelhalsbruch optimal abgesichert

 

Ein solcher Bonus ist etwa die „Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch“. Bei diesen schweren Brüchen ist zumeist eine OP und eine lange Rehabilitation nötig, bis der Patient wieder richtig laufen kann. Ist eine Sofortzahlung laut Vertrag vereinbart, kann der Versicherte das Geld für zusätzliche Reha-Kuren oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung verwenden.

 

Besonders ältere Frauen sind eine Risikogruppe für Schenkelhalsbrüche – Begünstigt werden derartige Verletzungen durch altersbedingten Knochenschwund, und dieser tritt bei Seniorinnen überproportional häufig auf. Man muss nicht einmal schwer fallen, um sich einen solchen Bruch zuzuziehen. Schon kleine Verrenkungen und leichte Stürze können zu einem schweren Bruch führen.

 

Hausnotruf sichert ständige Erreichbarkeit

 

Auch die „Installation eines Hausnotrufes“ ist eine Zusatzleistung, die sich durchaus für ältere Menschen auszahlen kann. Gerade hochbetagte Menschen wollen oftmals so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben, wobei aber ein Sturz verheerende Folgen haben kann, sofern diesen niemand bemerkt. Viele Personen sind nach einem Unfall so schwer beeinträchtigt, dass sie nicht mehr aufstehen können. Dann ist es den Verunglückten unter Umständen nicht möglich, rechtzeitig Hilfe herbeizuholen.

 

In solchen Situationen leistet ein Hausnotruf wertvolle Hilfe. Die Person trägt dabei immer einen kleinen Sender bei sich, der mit einem Knopfdruck im Ernstfall den Rettungsdienst alarmiert oder die Verbindung zu Nachbarn und Angehörigen herstellt. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine Installation in der Regel nur, sofern eine Pflegebedürftigkeit der Person festgestellt wurde – nicht aber bei vorübergehenden Beeinträchtigungen. Gut also, wenn der Unfallversicherer dafür zahlt!

 

Essen und Medikamente kommen ins Haus

 

Auch nicht zu verachten sind die Bereitstellung von Pflegedienstleistungen nach einem Unfall sowie ein Menüservice oder die Lieferung von Medikamenten. Ist der Verunglückte für eine Zeit lang außer Gefecht gesetzt, dann zahlt die Versicherung die Anlieferung von einer warmen Mahlzeit oder dringend benötigter Medizin. Sogar eine Pflegekraft kann gestellt werden, die beim Waschen, Anziehen oder anderen Tätigkeiten hilft. In der Regel sind diese Leistungen auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, so dass sie für mehrere Wochen erbracht werden.

 

Allerdings sollten derartige Sonderleistungen auch für Senioren nicht das alleinige Kriterium für den Abschluss einer Unfallversicherung sein. Es gibt gute Tarife, die ohne derartige Bausteine funktionieren – wichtig ist, dass die Versicherung nach einem Unfall schnelle und unbürokratische Hilfe leistet. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.

Wer sich bei dem schönen Sommerwetter entscheidet, statt des Autos das Rad zu benutzen, sollte es gerade in den deutschen Großstädten vor allem gut sichern. Fast 330.000 Räder wurden laut aktueller Studie eines Verbraucherportals im vergangenen Jahr entwendet.

 

Seit Jahren sind die meisten Diebstähle in Münster zu verzeichnen – doch auch die Räder in ostdeutschen Städte wie Leipzig, Magdeburg, Cottbus oder Dresden sind bei den Langfingern besonders beliebt.

 

Besonders gern werden die Drahtesel stibitzt, wenn sie nicht oder nur sehr schlecht gesichert sind. Das lässt sich bereits verhindern, indem man das Rad korrekt anschließt: Am besten ist es an einem Fahrradständer aufgehoben, der selbst festverschraubt ist und an welchem man den Fahrradrahmen mit sichern kann. Das verhindert immerhin, dass das Rad einfach weggetragen werden kann.

 

Ein gutes Schloss hält den Dieb auf

 

Spiralschlösser, dünne Drähte oder auch Ketten mit Vorhängeschloss sind eine vergleichsweise günstige Variante. Doch so einfach wie man es sich mitunter beim Kauf des Schlosses macht, hat es auch der Dieb: Diese Varianten lassen sich schnell aufknipsen oder aufsägen. Bügel-, Falt- oder Kettenschlösser sind im allgemeinen robuster.

 

Doch ist ein Fahrradschloss stets nur so gut, wie seine schwächste Stelle. Die Materialqualität von Schlosskörper und -zylinder müssen stimmen, erklärt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC).  Hat ein Schloss die beste Stahlqualität, aber einen leicht überwindbaren Schließzylinder nützt dies wenig. Drehscheibenzylinder bieten dabei den besten Schutz: Mit dem Schlüssel müssen die Scheiben mit den Scheiben in die korrekte Stellung gebracht werden. Das ist für den Dieb nur mit einem komplizierten Werkzeug notwendig, dass nur für einen Schlosstyp pro Hersteller funktioniert. Der Schlosszylinder sollte tief im Schlosskörper sitzen – desto mehr Herausforderung ist es, überhaupt mit einem Werkzeug bis dorthin zu gelangen. Etwa zehn Prozent des Kaufpreises sollte man in ein gutes Fahrradschloss investieren, rät der ADFC.

 

Gerade nachts sollten die Fahrräder angeschlossen in einem Keller oder in der Garage untergebracht werden. Sollte trotz allem das Rad gestohlen werden, lässt sich zumindest der finanzielle Schaden eindämmen. Hausratversicherer bieten meist eine Fahrradversicherung mit an, doch es gibt auch Policen eigens für das Fahrrad am Markt.

 

Wer ins Ausland reist und mit einem Mietauto auf Erkundungstour gehen will, sollte die richtige Versicherung für den Mietwagen im Gepäck haben. Sonst kann es richtig teuer werden.

Wer ins Ausland reist, der will auch was erleben. Und dafür bietet es sich an, mit einem Mietfahrzeug die Gegend zu erkunden, um Land und Leute besser kennenzulernen. Sei es im Getümmel einer italienischen Großstadt oder an der sonnigen Küste Andalusiens: In vielen Ländern sind die Preise für Mietwagen durchaus moderat, und man ist beim fröhlichen Urlaubstrip nicht auf Bus und Bahn angewiesen.

 

Niedriger Haftpflichtschutz im Ausland

Besteht auch in der Regel Versicherungsschutz für das gemietete Auto, vergessen viele Urlauber, dass die Versicherungssummen in vielen Ländern deutlich unterhalb der Absicherung in Deutschland liegen. So gilt zum Beispiel in der Türkei eine gesetzliche Versicherungssumme für Personenschäden von 350.000 Euro. Bei Sachschäden werden sogar nur 14.000 Euro erstattet. Dagegen haften Versicherer in der Bundesrepublik mit bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das ist ein gewaltiger Unterschied!

Bei einem Unfall können jedoch auch im Ausland hohe Forderungen an den Unfallverursacher entstehen. Schnell verschlingt ein Totalschaden sechsstellige Summen, wenn auch noch andere Personen geschädigt werden. Besteht dann kein zusätzlicher Versicherungsschutz, muss der Übeltäter die Differenz zum versicherten Betrag aus der eigenen Tasche zahlen.

Mit Mallorca-Police sicher unterwegs

Aber es gibt einen Versicherungsschutz, mit dem man das Risiko von Spritztouren im Ausland absichern kann. In vielen Kfz-Versicherungsverträgen ist eine sogenannte „Mallorca-Police“ als Extrabaustein enthalten. Mit diesem Zusatz lassen sich die niedrigen Versicherungssummen im Ausland auf das deutsche Niveau anheben. Ob man das eigene Auto dabei über eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert hat, spielt keine Rolle. Der Schutz ist jedoch nur enthalten, wenn dies explizit im Kfz-Vertrag aufgeführt ist.

Viele Autovermieter verlangen übrigens eine Kreditkarte zur Sicherheit. Hier ist Vorsicht geboten! Urlauber sollten drauf achten, dass im Kreditkartenbeleg eine Höchstsumme eingetragen ist, damit der Vermieter im Schadensfall keine beliebig hohe Summe abheben kann. Nach Rückgabe des Autos sollte man sich einen Beleg aushändigen lassen, in dem verzeichnet ist, dass der Wagen ordnungsgemäß übergeben wurde.

Es empfiehlt sich zudem, den gewünschten Mietwagen über ein deutsches Online-Portal zu reservieren. Damit ist gewährleistet, auch zu Hause einen kompetenten Ansprechpartner nach einem Schaden zu haben. In diesem Sinne: Allzeit gute Fahrt!

Am 10. Juni wird der nationale Kindersicherheitstag begangen. Grund genug, über die Sicherheit der Kleinen nachzudenken. Denn was viele nicht wissen: Die meisten Unfälle bei Kindern unter sechs Jahren passieren nicht etwa auf der Straße oder dem Spielplatz, sondern in den eigenen vier Wänden.

 

„In der eigenen Wohnung kann den Kindern nichts passieren“ – dieser Irrglaube wird immer noch vielen Eltern zum Verhängnis. Laut Unfallstatistik der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. verunglücken pro Jahr circa 256.000 Kinder unter sechs Jahren in den eigenen vier Wänden. Ärgerlich ist dies auch deshalb, weil viele der Unfälle vermeidbar wären, wenn die Eltern mehr Vorsicht walten ließen.

 

Rutschen, Stoßen, Fallen

 

Gefahrenquellen für Kleinkinder sind in Haus und Wohnung viele vorhanden. Damit die Kinder nicht auf glatten Böden ausrutschen, sollten harte Bodenmaterialien abgedämpft werden. Auch frei liegende Teppiche können sich als Gefahr entpuppen – sie sind potentielle Stolper- und Rutschfallen, weshalb sie mit einer rutschfesten Unterlage versehen werden sollten. Glastüren werden sicherer, wenn sie in Sichthöhe des Kindes mit Schutzaufklebern versehen sind und eine Splitterschutzfolie erhalten.

 

Auch Putzmittel und Chemikalien gehören nicht in Kinderhände. Die Giftinformationszentren in Deutschland dokumentierten in 2011 rund 107.000 Vergiftungsfälle von Kindern unter 14 Jahren. Allzweckreiniger und Weichspüler haben bunte Verpackungen und duften nach Früchten, weshalb Kinder sie schnell mit Leckereien und Säften verwechseln. Ein abschließbarer Schrank und kindersichere Verschlüsse schaffen hier Abhilfe.

 

Viele Kinder verletzen sich beim Sturz vom Wickeltisch, weil sie für kurze Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden. Oftmals sind schwere Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen die Folge. Wenn Eltern für kurze Zeit weg müssen, weil etwa das Telefon klingelt, dann ist es besser das Kind mitzunehmen. Ein stabiler Wickeltisch mit hohen Seitenrändern sorgt zusätzlich für Sicherheit.

 

Kleinteile bedeuten Erstickungsgefahr 

 

Für Säuglinge ist Ersticken die häufigste unfallbedingte Todesursache. Im Jahr 2011 erstickten 17 Jungen und sechs Mädchen im Säuglingsalter sowie jeweils weitere neun Jungen und neun Mädchen im Alter von ein bis vier Jahren. Sechs Jungen und ein Mädchen erstickten 2011 in ihrem Bettchen.

 

Kinder nehmen in den ersten Jahren alles in den Mund, was sie zwischen die Finger bekommen: Auf diese Weise erkunden sie ihre Umwelt und lernen. Deshalb sollten Kleinteile wie z.B. Münzen, Knopfbatterien und Erdnüsse nicht in der Wohnung herumliegen. Auch Kissen und Decken sollten bei Säuglingen nicht im Bettchen verwendet werden. Stattdessen empfiehlt sich ein kindgerechter Schlafsack oder -beutel.

 

Kinder gegen Unfallschäden absichern

 

Wer sein Kind gegen die Folge schwerer Unfälle absichern will, hat die Wahl zwischen einer Unfall- und Invaliditätsversicherung. In der Regel ist es möglich, Kinder in die Unfallversicherungsverträge der Eltern mit aufzunehmen. Sehr viel häufiger als Unfälle führen aber schwere Krankheiten zur dauerhaften Schädigungen bei Kindern.

 

Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro zugesprochen.