Im April und Mai ist die Gefahr eines Wildunfalls höher als in jeder anderen Jahreszeit, warnen Versicherer.
Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer besonders vorsichtig sein. Denn im April und Mai ist die Gefahr, einen Wildunfall zu erleben, besonders hoch. Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, dass die Abweichung von der mittleren Häufigkeit eines versicherten Wildunfalls im April 16 Prozent beträgt. Im Mai sogar 22 Prozent. Selbst im Herbst – der zweiten ‚Hochzeit‘ für Wildunfälle im Jahr – beträgt die Abweichung höchstens 13 Prozent.
Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch Wildunfälle entstehen, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Voraussetzung in den meisten Fällen: Der Wildunfall ereignete sich mit Haarwild (z.B. Rehe, Wildschweine). Einige Versicherer decken in ihrer Teilkasko zusätzlich weitere Tierarten ab.
Sieben von zehn deutschen Hausbesitzern befürchten eine Zunahme von Großschäden durch Naturgefahren. Die Mehrheit der Hauseigentümer in Deutschland spricht sich deshalb für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung aus.
Noch nie zahlten deutsche Versicherer so viel Geld für Schäden nach Unwetter-Ereignissen wie vergangenes Jahr. Insbesondere die Flutkatastrophe nach Starkregenfällen ist noch sehr präsent – zumal längst nicht alle Schäden im Ahrtal und anderen Regionen behoben sind.
Dass wetterbedingte Großschadenereignisse in ähnlichen Ausmaßen zunehmen, befürchten sieben von zehn Hausbesitzern (69 Prozent) in Deutschland, ermittelte eine Umfrage des Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag eines Vergleichsportals. 20 Prozent der Befragten machen sich deswegen sogar große Sorgen.
Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden würde deshalb sogar eine Mehrheit von 79 Prozent der Befragten begrüßen. Nur 16 Prozent sind gegen eine gesetzliche Pflichtversicherung. Bei mehr als jedem Achten (13 Prozent) ist das eigene Haus in den letzten 12 Monaten durch Naturgewalten wie Starkregen, Hochwasser oder Sturm beschädigt worden. Insgesamt hatten 39 Prozent der Befragten schon einmal einen wetterbedingten Schaden am Haus. Bei rund vier von zehn Geschädigten wurde das Haus nach eigener Einschätzung mittelschwer (36 Prozent) bis stark (3 Prozent) in Mitleidenschaft gezogen.
Ein weiteres Teilergebnis lässt allerdings Beratungsbedarf vermuten. So geben 74 Prozent der befragten Hausbesitzer an, dass ihr Haus gegen solche Gefahren sei. Das widerspricht Auswertungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), denen zufolge nur knapp die Hälfte der Häuser in Deutschland über einen solchen Schutz verfügen. In manchen Regionen – wie dem im Sommer schwer getroffenen Rheinland-Pfalz – sind noch weniger Häuser gegen die Folgen von Elementarschäden versichert.
Vor diesem Hintergrund ist also eine Überprüfung des bestehenden Schutzes dringend zu empfehlen.
Über die Studie:
Ende Februar 2022 befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag von Verivox insgesamt 1.024 Hauseigentümer. Die Ergebnisse sind repräsentativ für private Hausbesitzer im Alter von 18 bis 75 Jahren, die selbst in ihrer Immobilie wohnen und in ihrem Haushalt für Entscheidungen rund um den Abschluss von Versicherungen zumindest mitverantwortlich sind.
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass gesetzliche Erwerbsminderungsrenten um bis zu 7,5 Prozent ansteigen sollen. Allerdings erst ab Mitte 2024: und auch dann werden sie kein auskömmliches Einkommen sichern. Denn viele Betroffene sind armutsgefährdet.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Erwerbsminderungsrente erhöhen. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Rentenanpassung hervor, über den die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Freitag berichtet hat. Rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner sollen davon profitieren.
Konkret sieht der Plan Erhöhungen vor, die abhängig vom Renteneintritt des Betroffenen sind. Einen Zuschlag von 7,5 Prozent soll es demnach für jene Erwerbsgeminderten geben, die ihre Rente länger als 2014 erhalten. Wer aber zwischen 2014 und 2019 als erwerbsgemindert anerkannt wurde, dem sollen 4,5 Prozent mehr monatliche Rente zugestanden werden. Eilig hat es das Bundesarbeitsministerium mit der Reform nicht: Die neuen Regeln sollen ab 1. Juli 2024 greifen.
Durch die Rückdatierung der Risikolebensversicherung lassen sich – über die gesamt Laufzeit betrachtet – mehrere hundert Euro Beiträge einsparen. Doch die Möglichkeit ist befristet.
Etliche Versicherer bieten in den ersten Monaten des Jahres öffentlichkeitswirksam eine Rückdatierung von Verträgen an. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit, den Vertragsbeginn auf Dezember des Vorjahres zu verlegen.
Dadurch fallen zwar Beiträge für zurückliegenden Monate an, doch das kann sich dennoch für den Versicherten lohnen. Hintergrund ist, dass viele Versicherer nicht den tatsächlichen Geburtstag des Versicherten zur Beitragsberechnung nutzen, sondern lediglich das Geburtsjahr. Heißt: Für viele Versicherer wird man am 01.01. eines Jahres um ein Jahr älter. Mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe: Denn für deren Berechnung spielt das Eintrittsalter eine wesentliche Rolle.
Wer also einen rückdatierten Versicherungsvertrag unterschreibt, wird rechnerisch für den Versicherer jünger. Solche Angebote gibt es mitunter auch im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Möglichkeit, den Vertragsbeginn in die Vergangenheit zu legen, wird von Versicherern bis zum 31. März angeboten. Doch längst nicht alle Versicherer ermöglichen Neukunden die Rückdatierung.
Ein aktueller Rechtsstreit verdeutlicht, auf welche Einschränkungen man sich gefasst machen muss, wenn man Grundsicherung im Alter erhält. Selbst Geld- und Sachgeschenke, die Bedürftigen zum Geburtstag geschenkt werden, kann das Sozialamt nämlich auf die Bezüge anrechnen. Das musste ein Rentner erfahren, der zum 70. Geburtstag von den Verwandten Geld für ein E-Bike bekam.
Sich in Sachen Altersvorsorge auf die Grundsicherung verlassen? Dass dies keine gute Idee ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit, von dem die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtet. Denn wer Grundsicherung erhält, muss sich enorm einschränken. Sogar Geschenke zum Geburtstag können dann vom Sozialamt geltend gemacht und die Bezüge entsprechend gekürzt werden.
Geld für Fahrrad zum 70. Geburtstag
Konkret ging es um einen Rentner, der seinen 70. Geburtstag beging. Die Verwandten wollten ihm eigentlich eine große Party schenken und finanzieren. Dann aber kam Corona dazwischen, an eine Feier war nicht mehr zu denken. Stattdessen überwiesen sie dem Senior Geld, damit er sich ein neues E-Bike kaufen kann. Das war auch bitter nötig, denn sein Auto war soeben kaputt gegangen. 1.600 Euro kamen so zusammen.
Drei Winterstürme fegten im Februar 2022 innerhalb weniger Tage über Deutschland hinweg. Der Versicherer-Verband GDV hat nun Zahlen zur Schadensumme veröffentlicht. „Wir gehen im Moment von 970.000 versicherten Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro aus“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Jörg Asmussen. Wieder zeigt sich, wie wichtig es ist, Haus und Vermögen ausreichend zu schützen.
Das Jahr 2021 war bereits ein Rekordjahr in Sachen Naturgefahren: 12,5 Milliarden Euro mussten die Versicherer für entsprechende Schäden zahlen, so viel wie nie zuvor. Neben den zerstörerischen Sturzfluten im Ahrtal und anderswo, die im Juli viel Leid brachten, waren auch schwere Hagelstürme Grund hierfür. Doch das neue Jahr geht weiter, wie das alte aufgehört hat: mit hohen Kosten für die Versicherer, weil Sturm und Unwetter in Deutschland wüten.
Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktuell berichtet, richteten die drei Winterstürme „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ Schäden in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro an. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil die drei innerhalb weniger Tage auftraten: vom 16. bis 21. Februar. Allein 1,25 Milliarden Euro müssen die Versicherer für beschädigte Häuser, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetriebe zahlen, während die Kfz-Versicherer mit 125 Millionen Euro Schadenskosten vergleichsweise glimpflich davonkamen.
Damit reihen sich die Stürme ein in die Top 3 der Winter-Unwetter. Lediglich Kyrill im Jahr 2007 (3,6 Milliarden Euro versicherte Schäden) und Jeanett 2002 (1,44 Milliarden) waren hierzulande noch teurer.
Weniger Krankenversicherte sind im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung versichert: Er soll privat Krankenversicherten helfen, die ihre Beiträge aktuell nicht mehr bedienen und mit Zahlungen im Verzug sind. Das ist eine gute Nachricht, da noch immer viele Selbstständige an den finanziellen Folgen der Corona-Lockdowns leiden.
Seit 2013 gibt es den sogenannten Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung. Er ist als Hilfsangebot für privat Krankenvollversicherte gedacht, die ihre Beiträge nicht bedienen können und Schulden bei ihrem Krankenversicherer angesammelt haben. Die Versicherten haben hier nur Anrecht auf eine Notfallversorgung, etwa bei akuten Schmerzen und Schwangerschaft. Im Gegenzug zahlen sie einen niedrigeren Beitrag von 120 Euro im Monat.
Die Zahl der Menschen, die diesen Notlagentarif in Anspruch nehmen müssen, hat sich im letzten Jahr reduziert: trotz weiterhin anhaltender Corona-Pandemie und entsprechenden Einschränkungen. Waren zum Jahresende 2020 rund 88.100 Menschen in den Notlagen-Tarifen, so sank die Zahl auf 83.500 Personen. Bekanntlich stellten die Corona-Bestimmungen speziell für Selbstständige eine Herausforderung da, die oft privat versichert sind: speziell die Gastro- und Veranstaltungsbranche hatte zu kämpfen. Von daher ist das eine gute Nachricht.
Aktuelle Zahlen der Bundesregierung zeigen, dass auch langjährige Beitragszahler zur Rentenkasse nur kleine Renten erhalten. Rund 2,7 Millionen Rentner erhalten weniger als 1.200 Euro Rente im Monat, obwohl sie mindestens 40 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung vorzeigen können.
Wer viele Jahre arbeitet, kann auch auf eine auskömmliche Rente hoffen? Neue Zahlen der Bundesregierung zeigen, dass dies für viele Erwerbstätige eine trügerische Hoffnung ist. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 erhielten demnach rund 2,7 Millionen Ruheständler eine Rente von weniger als 1.200 Euro, obwohl sie mindestens 40 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hatten. Auf die Zahlen macht aktuell das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) aufmerksam. Neuere Daten zum Rentenbezug liegen noch nicht vor.
Um die Zahlen einzuordnen: Knapp vier von zehn Ruheständlern erhalten trotz mindestens 40 Beitragsjahren eine derart niedrige Rente. Besonders hoch ist der Anteil in Ostdeutschland, wo sogar beinahe jeder Zweite betroffen ist. Und damit nicht genug. Rund 1,2 Millionen Renten-Empfänger waren sogar betroffen, obwohl sie 45 Beitragsjahre vorweisen konnten.
Die Zahlen verdeutlichen erneut, dass zusätzliche Altersvorsorge -ob privat oder betrieblich organisiert- wichtig ist. Denn die Sorge, dass die gesetzliche Rente für einen auskömmlichen Lebensabend nicht reicht, ist für viele Menschen durchaus begründet:
Ein aktuelles Urteil zeigt: Wird Geld von einem Sparbuch erpresst, ist ein Hausratversicherer üblicherweise nicht dazu verpflichtet den Schaden zu bezahlen. Doch hier lohnt ein Blick ins Kleingedruckte: Immer mehr Versicherer zahlen auch bei sogenannter räuberischer Erpressung bis zu einer bestimmten Summe.
In einem aktuellen Rechtsstreit geht eine Frau leer aus, die von Einbrechern gezwungen wurde, Geld vom Sparbuch abzuheben und den Kriminellen zu übergeben. Eine durch Erpressung und Androhung von Gewalt erzwungene Sparbuchabhebung falle üblicherweise nicht unter die Leistungspflicht einer Hausratversicherung, so führte das Oberlandesgericht Köln mit einem Hinweisbeschluss aus (Az. 9 U 172/20).
Konkret hatten sich Einbrecher Zugang zum Haus der Klägerin verschafft. Bargeld fanden sie keines vor – aber ein Sparbuch mit 6.000 Euro Guthaben. Sie überwältigten die Tochter der Frau, die sich ebenfalls im Haus befand, und drohten ihr Gewalt an, sollte die Frau nicht bereit sein, zur nahegelegenen Postbank zu laufen und das Geld vom Sparbuch abzuheben. Was die Frau schließlich auch tat.
Als sie das Geld schließlich von ihrem Hausratversicherer erstattet haben wollte -geklaute Sparbücher waren bis zu einer bestimmten Summe laut Vertrag mitversichert- verweigerte diese die Regulierung des Schadens. Völlig zu Recht, wie das OLG Köln bestätigt hat. Demnach erstrecke sich der Versicherungsschutz nicht auf Sachen, die an den Ort der Wegnahme bzw. Herausgabe erst auf Verlangen der Täter herangeschafft werden müssen. Das Bargeld habe sich nicht am Versicherungsort befunden -eben dem Haus der Frau-, sondern in der nahegelegenen Postbank.
Wer Ärger mit seinem privaten Kranken- oder Pflegeversicherer hat, der kann sich beim PKV-Ombudsmann beschweren: eine anerkannte Schlichtungsstelle, die Lösungsvorschläge unterbreiten kann. Im Jahr 2021 ist die Zahl der Beschwerden leicht auf 6.041 gestiegen.
Wer Ärger mit seinem privaten Krankenversicherer hat, etwa weil dieser eine Behandlung nicht zahlen will oder die Kostenerstattung hinauszögert, kann sich an den PKV-Ombudsmann wenden, bevor er vor Gericht zieht. Das ist eine anerkannte Schlichtungsstelle, die zwischen Versichertem und Versicherer vermitteln soll. Erfahrene Juristen prüfen den Fall und geben eine Empfehlung ab. Bis zu einem bestimmten Streitwert haben sich die Krankenversicherer verpflichtet, der Empfehlung der Ombudsstelle zu folgen. Geführt wird sie aktuell von Heinz Lanfermann.
Anfang Februar hat der PKV-Ombudsmann nun seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Und die schlechte Nachricht: Die Zahl der Beschwerden hat sich leicht erhöht. Die gute Nachricht: Noch immer ist das Beschwerdeaufkommen auf einem niedrigen Niveau. 6.041 Eingaben wurden demnach gezählt, im Jahr 2020 waren es noch 5.953 Beschwerden. Hier sollte bedacht werden, dass es insgesamt über 41 Millionen Verträge in der privaten Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung gibt.