Verhaltenskodex

Der Abschluss von vielen Versicherungen ist sehr erklärungsbedürftig. Wer zu seinem Versicherungsmakler geht, um sich zu informieren und bedarfsgerecht zu versichern, will ihm vertrauen können. Um dieses Vertrauen in die Versicherungsbranche zu stärken, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) am 18. November einen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten präsentiert.

„Wir wollen das Vertrauen der Menschen in die Versicherungsvermittlung stärken“, sagte GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen kürzlich. Im Interesse der Versicherungsunternehmen und ihrer Vermittler sei es, eine hohe Qualität der Beratung und Versicherungsvermittlung zu erhalten. Denn was nützt ein gutes Produkt, wenn der Kunde es nicht versteht oder sich nicht genügend informiert und aufgeklärt fühlt.
Neben den jüngsten Gesetzesänderungen, z. B. im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), soll nun ein Verhaltenskodex diese Beratungsqualität stärken. Der GDV sah sich in der Pflicht, das Thema Verbraucherschutz für die Versicherungsbranche aktiv weiter voranzutreiben.
Der nun verfasste Kodex besteht aus zehn Leitsätzen, die den Versicherungsunternehmen in der Zusammenarbeit mit den Versicherungsvermittlern als Richtlinie dienen sollen, um den Kundeninteressen gerecht zu werden.

Die Leitsätze beschäftigen sich mit folgenden Punkten:

  • 1. Klare und verständliche Versicherungsprodukte – Angaben über mögliche zukünftige Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren
  • 2. Beachtung des Kundeninteresses sowohl bei der Organisation des Vertriebes als auch bei der Beratung und Vermittlung
  • 3. Bedarfsgerechte Beratung des Kunden
  • 4. Beratungsdokumentation bei Abschluss
  • 5. Beratung des Kunden auch nach Vertragsschluss
  • 6. Bei Abwerbung bzw. Umdeckungen von Versicherungsverträgen ist das Kundeninteresse zu beachten
  • 7. Eindeutige und klare Legitimation von Vertretern, Maklern und Beratern gegenüber dem Kunden
  • 8. Hoher Stellenwert der Vermittlerqualifikation
  • 9. Beachtung der Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers bei Vereinbarungen über Zusatzvergütungen, sodass das Kundeninteresse nicht beeinträchtigt wird
  • 10. Hinweis auf das bestehende Ombudsmannsystem für Versicherungen

Jedem steht es frei, nach diesem Verhaltenskodex zu handeln. Wer sich verpflichtet, soll auf der Website des GDV aufgelistet werden. Da es sich bei dem Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten um eine freiwillige Selbstverpflichtung handelt, ist eine Sanktionierung bei Nichteinhaltung nicht möglich. Es bleibt also, auf das Ehrgefühl zu vertrauen.

Unabhängig von diesem GDV-Verhaltenskodex sollte aber jeder Versicherungsmakler, -vermittler oder -berater und jede Versicherungsgesellschaft immer im Interesse seiner/ihrer Kunden agieren.