Bald beginn wieder die Zeit der Mofas und Motorroller. Wenn das Fahrzeug wieder aus der Garage geholt wird, muss nicht nur der Winterstaub weggewischt werden. Zum 01. März müssen die Nummernschilder ausgewechselt werden – sonst verfällt der Versicherungsschutz. Erkennbar sind sie an der neuen Farbe: Für 2011/2012 sind sie schwarz-weiß.

Mofas und Motorroller sind zum Kultobjekt geworden. Ob dem Design der 50er Jahre nachempfunden, ob elegant, sportlich oder futuristisch – für viele Nutzer ist das Kleinkraftrad mehr als nur ein Fortbewegungsobjekt. So werden spätestens mit den ersten Sonnenstrahlen wieder unzählige Kradfahrer die Straßen mit ihren Schmuckstücken bevölkern.

Doch wie jedes Jahr sollten sich die Mopedliebhaber den 01.03.2011 dick im Kalender anstreichen. Denn an diesem Tag heißt es: Nummernschild wechseln, sonst verfällt der Versicherungsschutz. Die grün-weißen Kennzeichen des Vorjahres sind dann passé. Stattdessen müssen Mofas und Roller mit schwarz-weißen Versicherungskennzeichen ausgerüstet werden.

Wer das Nummernschild nicht wechselt, macht sich strafbar. Gilt doch das neue Schild als Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Und in Deutschland ist eine Haftpflicht für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Autos, Motorrädern und Mopeds gesetzlich vorgeschrieben.

Das Kennzeichen wechseln müssen alle Zweiräder, die einen Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern aufweisen und eine Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern erreichen. So ist der Wechsel auch für Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor verpflichtend.

Wer sich darüber hinaus versichern will, dem sei der Abschluss einer Unfallversicherung oder Teilkasko angeraten: Sind doch gerade Kleinkrafträder oft in Unfälle verwickelt und werden häufig gestohlen. So steht dem Wochenendausflug mit dem geliebten Zweirad nichts mehr im Wege.