Sie kommen, wohnen und zahlen nicht: Mietnomaden haben schon so manchen Wohnungseigentümer um ihr Geld gebracht. Im schlimmsten Fall hinterlassen sie Unordnung und Chaos, so dass die Wohnung grundsaniert werden muss. Mit einer Mietnomadenversicherung kann man sich gegen derartige Schäden absichern.

 

Mietnomaden sind für so manchen Hausbesitzer ein echtes Ärgernis. Sie beziehen eine Wohnung und hausen dann für Monate in dieser, ohne einen Pfennig Miete zu überweisen. Oftmals hinterlassen sie den Wohnraum in einem Zustand, der die sofortige Weitervermietung unmöglich macht. Der Müll stapelt sich bis unter die Decke, das Mobiliar ist demoliert, und erst nach einer Grundsanierung kann der Vermieter einem neuen Wohnungsnutzer die Schlüssel übergeben.

 

Wie häufig das Mietnomadentum in Deutschland auftritt, istheftigst umstritten. Der Hausbesitzerverband  Haus und Grund schätzt die Zahl der Fälle auf über 15.000 pro Jahr, während der Deutsche Mieterbund (DMB) nur 1.000 Mietnomaden im gleichen Zeitraum zählt. Fakt ist jedoch, dass eine einziger Mietnomade enormen Schaden anrichten kann. Im Schnitt müssen Vermieter eine Schadenssumme von mindestens 10.000 Euro einplanen!

 

Eine Studie der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2010 hat dabei gezeigt, dass die betroffenen Personen keineswegs vorsätzlich handeln. Oftmals sind Krankheiten, persönliche Lebenskrisen wie eine Scheidung oder Arbeitslosigkeit die Ursachen dafür, dass Mieter ihr Geld nicht zahlen und die Wohnung verkommen lassen. Für den Vermieter ist ein solcher Fall dennoch ärgerlich. Aber die Versicherungswirtschaft hat sich auf das Risiko längst eingestellt.

 

Mietnomadenversicherungen und Wohngebäudeversicherungen bieten Schutz

 

Einige Versicherungsunternehmen bieten sogenannte Mietausfall- oder Mietnomadenversicherungen an, mit der sich Wohnungseigentümer gegen Verluste durch Mietnomaden absichern können. Der Versicherer erstattet dabei nicht nur den Betrag, der dem Vermieter durch den Ausfall der Miete verloren geht.

 

Zu den versicherbaren Leistungen gehören je nach Tarif auch die Übernahme von Reinigungs- und Renovierungskosten, die Erstattung von Aufräumungs- und Abbrucharbeiten sowie die Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens. Auch wenn der unliebsame Mieter Mobiliar beschädigt hat, zahlen manche Anbieter hierfür eine bestimmte Schadensersatzsumme. Allerdings muss der Wohnungsbesitzer in der Regel eine hohe Selbstbeteiligung beisteuern, weil die Anbieter den Missbrauch solcher Versicherungen fürchten. Der Eigenanteil kann bis zu 20 Prozent der Schadenssumme betragen.

 

Doch nicht immer ist es notwendig, eine separate Versicherung abzuschließen, um gegen Mietausfall vorzusorgen. Denn Schutz vor zahlungsunwilligen Mietern bieten auch Wohngebäudeversicherungen. In der Regel ist für diese Leistung ein Aufpreis zu zahlen. Ersetzt wird dann der Mietausfall, wenn trotz einer Klage und der Vollstreckung des Urteils die Miete nicht eingetrieben werden kann. Aber Vorsicht: Wenn der Mieter nicht ausfindig gemacht werden kann, ist die Versicherung von jeder Leistungspflicht frei.

 

Wer Wohnungen vermietet, sollte zudem im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sein. Denn oftmals mündet ein Fall von Mietnomadentum in einem langen Rechtsstreit, der nicht nur Nerven kostet, sondern auch den Geldbeutel beanspruchen kann. Hier ist gut beraten, wer sein Wohneigentum schützt. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den Versicherungsbedarf zu klären!