Unterschiedliche Versicherungsbeiträge für Frauen und Männer sind diskriminierend. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil hervorgehoben. Spätestens ab dem 21. Dezember 2012 müssen die Versicherer Unisex-Tarife anbieten. Doch für welche Versicherungssparten ändert sich etwas?

Laut Sterbestatistik leben Frauen im Durchschnitt länger als Männer. Sie haben aber auch andere Risiken. Das wirkte sich bisher in der Berechnung von Versicherungstarifen aus. Mit seinem Urteil vom 1. März 2011 fordert nun der EuGH (Az. C-236/09) eine Preisbemessung ohne Hinzuziehen geschlechtsspezifischer Risiken.

Generell galt bisher eine geschlechtsunabhängige Prämienberechnung. Es gab nur eine Ausnahme: Sofern das Geschlecht ein bestimmender Faktor und dies durch versicherungsmathematische Daten nachweisbar ist. Diese Regelung ist nach dem EuGH-Urteil für – bis spätestens 21. Dezember 2012 – neuabgeschlossene Versicherungsverträge nicht mehr gültig. Bestehende Verträge werden aber nicht geändert.

Bislang stellt sich der Preisvorteil für Frauen und Männer meist wie folgt dar:

Versicherungssparte günstiger für Frauengünstiger für Männer
Berufsunfähigkeits-versicherung

X

Kapitallebens-versicherung

X

Kfz-Versicherung

X

Krankenversicherung (privat)

X

Pflegeversicherung (privat)

X

Rentenversicherung (privat)

X

Risikolebensversicherung

X

Sterbegeldversicherung

X

Unfallversicherung

X

Ob sich die Versicherungsbeträge tatsächlich enorm verändern werden – wie Verbraucherverbände befürchten, wenn für Frauen wie Männer auch in den oben auf geführten Versicherungssparten Tarife mit gleichberechtigter Prämienbemessung angeboten werden, bleibt abzuwarten.

Jetzt noch schnell ohne Überlegung eine Versicherung abzuschließen, um den Preisvorteil zu nutzen, wäre übereilt. Stattdessen sollte man sich ausführlich informieren und bedacht handeln. Eine vorschnelle Entscheidung kann auch Nachteile mit sich bringen. Aufschluss gibt ein Gespräch mit einem Versicherungsfachmann.