Der Sommer lockt, damit die Urlaubszeit, und manche Reisende denken darüber nach, länger als gewohnt in fremden Gefilden zu bleiben. Dabei sollte auch an den richtigen Schutz für das Heim gedacht werden.

Der Langzeiturlaub boomt! Ob Lanzarote oder Teneriffa, Gran Canaria oder Costa del Sol: Gerade ältere Urlauber nutzen die freie Zeit, um länger als gewohnt ein Quartier unter Palmen zu beziehen. Auch wenn viele Urlauber erst in den Wintermonaten aufbrechen, um der kalten Jahreszeit zu entfliehen, so buchen sie bereits jetzt ihre Reise, denn Frühbucher-Rabatte versprechen saftige Ersparnisse.

Hausratversicherung über Abwesenheit informieren!

An eine Auslandskrankenversicherung denken fast alle Versicherungsnehmer, wenn sie in die weite Welt aufbrechen. Doch wie sieht es mit den Dingen aus, die man während der Reise hinter sich lässt? Ein Rohrbruch in den eigenen vier Wänden kann fatale Folgen haben, wenn der Hausherr nicht da ist und der Schaden erst spät bemerkt wird. Schnell sind Wände und Fußböden dauerhaft in Mitleidenschaft gezogen. Auch Diebe haben leichteres Spiel, wenn sich für längere Zeit niemand in der Wohnung aufhält. So sollten Langzeiturlauber nicht vergessen, ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung über die Abwesenheit in Kenntnis zu setzen.

Denn sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, werten dies viele Versicherer als Gefahrerhöhung. Wird die Abwesenheit nicht angezeigt, so steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel: im Schadensfall kann sich die Versicherung auf eine Vertragsverletzung berufen und die Zahlung verweigern. Dann geht der Versicherungsnehmer leer aus, obwohl er eine Hausratpolice abgeschlossen hat.

Gegen Aufpreis bleibt Schutz bestehen

Die meisten Versicherungsanbieter werden nach Kenntnisnahme der Abwesenheit für den Zeitraum der Reise einen Risikozuschlag erheben, so dass der Schutz gegen einen Aufpreis bestehen bleibt. Doch auch hinsichtlich der Urlaubsplanung lohnt ein Blick in die Verträge: manche Policen bieten bis zu 180 Tage Absicherung, ohne dass ein vorübergehendes Unbewohntsein des versicherten Objektes angezeigt werden müsste. So kann sich der Urlauber sorgenfrei unter der Palme sonnen.