Die Sommerzeit ist die Hochzeit für Tiersportveranstaltungen. Doch beim Versicherungsschutz ist Vorsicht geboten: Eine private Tierhaftpflichtversicherung deckt diese Gefahren oftmals nur eingeschränkt ab.

Sie rennen über Balken, springen durch Reifen und verfolgen schwierige Fährten: viele Hunde werden von ihren Züchtern dressiert und nehmen an Tiersportveranstaltungen teil. Doch ganz gleich ob Bello beim Slalom-, Gelände- oder Hürdenlauf sein Herrchen stolz macht, sollte das Thema Tierhaftpflicht nicht vernachlässigt werden. Solch eine Veranstaltung bedeutet auch für die Tiere großen Stress, und wenn der normalerweise brave Vierbeiner dann einen Zuschauer oder ein anderes Tier beißt, kann der Schaden schnell einen sechsstelligen Betrag erreichen.

Wer eine private Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, genießt jedoch nicht automatisch Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Schauvorführungen, Rennen oder Turnieren. Manche Verträge schließen derartige Sportvorführungen von vorn herein aus oder schränken den Schutz stark ein, so dass kein Geld bei Sportveranstaltungen verdient werden darf.

Deshalb sollte jeder Hundezüchter, der hobbymäßig an Sportveranstaltungen teilnimmt, vor Abschluss einer Tierhaftpflicht genau nachlesen, in welchem Umfang der Vertrag Schutz bietet. Wenn sich etwa in einem Bedingungswerk die Formulierung findet: „Vorraussetzungen für den Versicherungsschutz bei Turnieren ist, dass die Teilnahme nicht zur Erzielung eines Gewinnes erfolgt“, dann könnten bereits Wettkämpfe tabu sein, bei denen Kleinstbeträge als Siegprämie ausgezahlt werden. Andere Verträge schließen sogar Sachleistungen als Gewinn aus – dann besteht selbst bei solchen Sportveranstaltungen kein Haftpflichtschutz, bei denen ein Pokal mit nach Hause genommen werden darf. Oder der Versicherer nennt eine jährliche Höchstsumme, die bei Wettbewerben als Gewinn erzielt werden kann – in der Regel bis zu 6.000 Euro jährlich.

Auch hinsichtlich anderer Leistungen lohnt ein Blick in die Verträge. Manche Anbieter versichern nur die Teilnahme an Wettbewerben, nicht jedoch das Training hierzu – darauf sollte bei Abschluss einer Police geachtet werden. Andere Policen schließen Blinden- und Therapiehunde vom Versicherungsschutz aus. Ein Versicherungsmakler gibt gern Auskunft, in welchem Umfang derartige Risiken dennoch versicherbar sind.