Im vergangenen Jahr gab es weniger Unfälle am Arbeitsplatz als noch im Jahr 2010. Die Quote sank von 25,8 Unfällen je 1.000 Vollarbeiter auf 24,5 Unfälle, berichtete vor wenigen Tagen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Im Jahr 2009 lag dieser Wert noch bei 24,3 Unfällen. Die Anzahl der Berufskrankheiten hat hingegen zugenommen.
In Folge beruflich bedingter Krankheiten starben im Jahr 2011 2.548 Menschen. Auslöser der Krankheiten waren mehrheitlich Asbest und weitere anorganische Stäube. Nicht alle Krankheiten lassen sich als Berufskrankheiten deklarieren. 2011 wurden rund 70.000 Fälle zur Entscheidung vorgelegt, allerdings nur bei knapp der Hälfte eine solche Erkrankung auch anerkannt. 2009 waren dies nur knapp 67.000 Fälle.
Hauterkrankungen machen einen Großteil der anerkannten Berufskrankheiten aus. Diese haben einen entsprechend hohen Behandlungserfolg vorzuweisen. Doch auch bleibende Gesundheitsschäden sind zu beklagen. In diesem Falle zahlt die DGUV eine Berufskrankheiten-Rente. Im letzten Jahr erhielten 5.047 Versicherte erstmals eine solche Rente. Auch wenn es nicht zur Rentenzahlung kommt, zahlt der gesetzliche Versicherungsträger oftmals für Präventionsmaßnahmen, medizinische Versorgung, berufliche Wiedereingliederung und ähnliche Leistungen.
Ob eine Berufskrankheit vorliegt oder nicht, wird ärztlich geprüft und eingehend untersucht. Kann die Herkunft der gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht auf die ausgeübte Tätigkeit zurückgeführt werden, ist die DGUV nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Entschädigung der Versicherten erfolgt nach dem Schadenersatzprinzip, d.h. Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen treten an Stelle des ursprünglich zum Schadensersatz verpflichteten Unternehmens. Allerdings ersetzt die Rente nicht den kompletten Schaden, wie beispielsweise den genau berechneten Verdienstausfall, sondern die Höhe des Schadensersatzes wird pauschal bemessen.
Wer sich nicht auf die Gesetzliche Unfallversicherung verlassen will, der kann auch mit einer privaten Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Invaliditätsversicherung vorsorgen. Dies gilt vor allem für Selbstständige, die nicht freiwillig in die Gesetzliche Unfallversicherung einzahlen und im Unglücksfall ein hohes Armutsrisiko haben. Doch auch für abhängig Beschäftigte ist die Privatvorsorge wichtig, da die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung in der Regel nicht ausreichen, um nach einem Ausscheiden aus dem Beruf den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.