Wer sich das ganze Jahr auf seinen wohlverdienten Urlaub freut, der will ungern von einer gebuchten Urlaubsreise zurücktreten. Doch es gibt viele Gründe, warum man zu Hause bleiben muss, statt in ferne Gefilde zu fliegen. Eine Versicherung gegen Reiserücktrittskosten kann wenigstens den finanziellen Schaden einer abgesagten Urlaubsreise mildern.

Mal eben eine Woche Sonne tanken auf Gran Canaria oder Drinks schlürfen unter einer Palme auf Hawaii? Seit Tagen ist das Sommerwetter in Deutschland so trist, dass viele Urlauber lieber heute als morgen in warme Länder aufbrechen wollen. Und tatsächlich melden Touristikunternehmen, dass die Nachfrage nach südlichen Reisezielen sprunghaft angestiegen ist.

Doch für viele Menschen erfüllt sich der Traum von einer unbeschwerten Urlaubsreise nicht. Sei es eine plötzliche Sommergrippe, ein Trauerfall oder eine schwere Verletzung – die Gründe, warum Urlaubsreisen nicht angetreten werden können, sind vielfältig. Statt in der Karibik auf einer Strandliege zu relaxen, müssen die verhinderten Urlauber dann das Krankenbett hüten. Um nicht auch noch die finanziellen Folgen des Reiseabbruchs tragen zu müssen, empfiehlt sich eine Reiserücktrittsversicherung als Vorsorge.

Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters

Grundsätzlich gilt der Grundsatz: Kann man eine Reise nicht antreten, so muss man sie auch nicht bezahlen. Allerdings darf der Reiseveranstalter eine Entschädigung verlangen, die zumindest einen Teil der Ausgaben deckt. Denn nicht immer ist es dem Reiseanbieter möglich, innerhalb kurzer Zeit einen neuen Interessenten für den reservierten Urlaubstrip zu finden.

Die Entschädigungshöhe richtet sich vor allem danach, wann von der Reise zurückgetreten wird. Dabei gelten folgende Richtwerte: Bis 30 Tage vor der Abreise sind ca. 4 Prozent, ab 6 Tage sogar die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung zu zahlen. Wer seinen Urlaub stornieren muss, bleibt im schlimmsten Fall also auf der Hälfte der Reisekosten sitzen!

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen der Reiseveranstalter keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung hat. Etwa, wenn nach der Buchung unvorhersehbare Umstände wie Bürgerkriege, Terroranschläge oder Naturkatastrophen plötzlich den Reiseantritt verhindern. Das entsprechende Reiserücktrittsrecht gilt in diesen Fällen sowohl für das Reiseunternehmen als auch den Reisenden. Ebenfalls muss keine Entschädigung gezahlt werden, wenn der Urlauber zurücktritt, weil sich der Reisepreis nach der Vertragseinigung um mehr als 5 Prozent erhöhte.

Welche Leistung erbringt eine Reiserücktrittversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt immer dann, wenn eine Reiseunfähigkeit festgestellt wird. Im Allgemeinen sind die Voraussetzungen hierfür eine unerwartete Erkrankung oder schwere Unfallverletzung beziehungsweise ein Todes- oder Trauerfall. Darüber hinaus zahlen die Versicherer auch bei Impfunverträglichkeit und Schwangerschaftskomplikationen.

Je nach Vertrag lassen sich weitere Risiken absichern. So sehen manche Versicherer auch eine Leistung vor, wenn eine Stornierung der Reise aufgrund von schweren Schäden am Haus erfolgt, der verhinderte Urlauber plötzlich seinen Arbeitsplatz verliert oder eine Prüfung wiederholen muss. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.