Fahrräder sind ein beliebtes Fortbewegungsmittel und gerade in Städten die umweltschonende Alternative zum Auto. Das macht sie allerdings auch für Langfinger sehr attraktiv. Laut der Umfrage eines Onlineportals sind im vergangen Jahr über 360.000 Fahrräder in Deutschland, Schweiz und Österreich gestohlen worden.
Die meisten Langfinger gibt es in Münster – es verwundert kaum, wird sie doch hierzulande auch als „Fahrradstadt“ bezeichnet. Auf die rund 300.000 Einwohner sollen dort gar eine halbe Millionen Fahrräder kommen – laut Studie werden hier 257 Prozent mehr Diebstähle verzeichnet also im Durchschnitt. Doch auch in Magdeburg, Bremen oder Lüneburg werden noch über 1000 Räder pro 100.000 Einwohner gestohlen.
Wer seinen Drahtesel liebt, kann natürlich einige Schutzvorkehrungen treffen: Ein gutes Schloss, so sagt es die Faustregel, sollte mindestens so teuer sein wie 10 Prozent des Fahrradwertes. Nachts stellt man es, bestenfalls sogar angeschlossen, in den Keller, statt es draußen vor dem Haus zu lassen. Tagsüber ist es auf belebten Plätzen sicherer. Nach Möglichkeit sollte das Rad stets mit dem Rahmen am Fahrradständer oder einer anderen festen Vorrichtung gesichert werden.
Eine weitere abschreckende Maßnahme gegen Diebstahl ist die polizeiliche Registrierung des Modells: Die zuständige Polizeistelle nimmt zentrale Daten wie die Rahmennummer oder besondere Bauteile auf und fotografiert das Rad. Sie vergibt ebenso kleine Aufkleber, die man sichtbar am Rahmen anbringen kann.
Abgeschlossen – aber richtig!
Leider hält nicht jedes „Stahlross“ dem Diebeseifer stand. Ist ein Schadensfall eingetreten, sollte man stets umgehend bei der Polizei Anzeige erstatten. Gerade wer viel in sein Fahrrad investiert hat, sollte auch über den geeigneten Versicherungsschutz nachdenken. Hausratversicherungen oder spezielle Fahrradversicherungen sichern zumindest den materiellen Wert ab. Derartige Verträge sollte man allerdings mit genauso viel Umsicht abschließen wie das eigene Rad.
Gerade die Hausratversicherung bietet nicht immer einen umfassenden Schutz: Einige Verträge beinhalten beispielsweise eine sogenannte „Nachtzeitklausel“. Nach dieser besteht lediglich in der Zeit von 6 bis 22 Uhr ein umfassender Versicherungsschutz. Dann muss der Radbesitzer nachweisen, dass das Fahrrad tagsüber entwendet wurde.
Manche Gesellschaften schreiben zudem Reparaturwerkstätten, Marken des Fahrradschlosses oder Stellplätze in ihre Bedingungen oder erstatten den Neupreis nur anteilig. Fahrradanhänger werden oftmals komplett ausgeschlossen. Das Gespräch mit einem Versicherungsexperten kann da hilfreich sein: Viele Hausrattarife lassen sich mit einem erweiterten Versicherungsschutz für Fahrräder aufstocken.