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Die neusten Nachrichten!
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GKV: Zum Jahreswechsel 2015 sanken die Krankenversicherungsbeiträge von 15,5 auf 14,6 Prozent. Allerdings dürfen die Krankenkassen seitdem einen Zusatzbeitrag von den Versicherten verlangen. Die Mitglieder haben ein Sonderkündigungsrecht, sobald die Kassenbeiträge steigen.
Die Bundesregierung wollte Kassenpatienten entlasten – und senkte den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent. Die Sache hat aber einen Haken. Seitdem dürfen die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben, die Kosten können dadurch deutlich steigen. Der Zusatzbeitrag ist von den Kassen individuell festzulegen und von den Versicherten allein zu tragen. Weiterlesen
Wie wichtig die Pflegevorsorge ist, zeigen aktuelle Zahlen. Demnach steigt die Zahl der Pflegebedürftigen, die zum Sozialfall werden, stetig an. 2013 waren bereits 440.000 Menschen auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten – Seit Einführung der Pflegeversicherung ein Plus um 31 Prozent.
Wenn Menschen zum Pflegefall werden, bedeutet dies ein hohes Armutsrisiko. Erhielten vor zehn Jahren noch rund 340.000 Bedürftige die staatliche „Hilfe zur Pflege“, so waren es 2013 bereits 444.000 Personen. Dies berichtet die Saarbrücker Zeitung unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes.
Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, die an ihre Versicherung eingereichten Arztrechnungen auf Plausibilität zu prüfen. Wurden vom Arzt Behandlungen abgerechnet, die gar nicht erbracht worden sind, darf die Versicherung Erstattungsleistungen zurückverlangen und der Patient bleibt auf den Kosten sitzen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes München hervor.
Im verhandelten Rechtsstreit hatte eine Münchnerin im Jahr 2003 eine Bioresonanztherapie erhalten. Der Arzt rechnete aber fälschlicherweise eine Akupunkturbehandlung sowie eine Infiltrationsbehandlung ab. Die Frau reichte die Rechnung an die Privatversicherung weiter und bekam ihre Kosten zunächst erstattet. Im April 2012 stellte der PKV-Anbieter bei einer Prüfung fest, dass die erstatteten Leistungen gar nicht durchgeführt worden sind. Daraufhin forderte die Versicherung den Erstattungsbetrag von der Patientin zurück. Weiterlesen
Hartz IV: Seit dem 1. Januar 2015 erhalten Arbeitslose Sozialleistungsempfänger etwas mehr Geld, denn die Regelsätze wurden leicht angehoben. Der Hartz-IV-Regelsatz soll die laufenden Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Strom (ohne Heizkosten) sichern. Wie aber verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, wenn man arbeitslos wird?
Gute Nachricht für Hartz-IV-Empfänger: Im neuen Jahr werden die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II leicht angehoben. Seit 2010 orientieren sich die Regelsätze an der aktuellen Preis- und Nettolohnentwicklung, so dass auch Sozialleistungsempfänger von der zuletzt guten Konjunktur profitieren. Für alleinstehende steigt der Regelsatz um acht Euro von 391 Euro auf 399 Euro im Monat. Weiterlesen
Der Winter ist da! In vielen Regionen hat sich nach den Weihnachtsfeiertagen nicht nur Schnee angekündigt, auch die Temperaturen sollen weit unter den Gefrierpunkt fallen. Das bedeutet für Hausbesitzer eine zusätzliche Haftungsgefahr: Eiszapfen können sich als teures Naturereignis entpuppen!
Bei einsetzendem Tauwetter wird selbst aus dem schönsten Eiszapfen ein gefährliches Objekt. Der Zapfen kann sich lösen und herunterfallen. Nicht auszudenken, wenn er auf den Kopf eines Passanten fällt! Schon oft waren dadurch schwerste Verletzungen zu beklagen.
Gute Nachricht für Versicherungskunden! Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Wenn ein Versicherungsmittler seinem Kunden zur Kündigung eines alten und Abschluss eines neuen Lebensversicherungs-Vertrages rät, muss er über die Folgen und Risiken dieser sogenannten Umdeckung aufklären. Auch eine Dokumentation des Beratungsgespräches sollte vorhanden sein.
Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) die Rechte von Kunden gestärkt. Demnach ist ein Versicherungsvermittler verpflichtet, den Verbraucher bei einem Vertragswechsel „insbesondere auf die Folgen und Risiken der vorzeitigen Kündigung einer bestehenden und des Abschlusses einer neuen Lebensversicherung“ hinzuweisen, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Wichtig: Aus der Dokumentation des Beratungsgespräches muss ersichtlich sein, dass der Vermittler tatsächlich über mögliche Nachteile eines Vertragswechsels aufgeklärt hat (Urteil vom 13. November 2013, Az. III ZR 544/13).
Wie auch in den Jahren zuvor müssen sich die Bundesbürger 2015 auf zahlreiche neue Regelungen und Gesetze einstellen. Es gibt auch Bereiche, in denen sie von Verbesserungen profitieren. So soll das reformierte Pflegezeitgesetz eine bessere Vereinbarung von häuslicher Pflege und Beruf erlauben, wenn ein Pflegefall in der Familie eintritt.
Mit dem neuen Pflegezeitgesetz dürfen pflegende Angehörige für zehn Tage eine bezahlte Auszeit im Beruf nehmen, wenn in der Familie ein Pflegefall zu beklagen ist. Die Pflegenden erhalten dann 90 Prozent ihres Nettolohns aus der Pflegeversicherung ersetzt, ermöglicht durch das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Finanzieren will die Bundesregierung die Reform mit der Beitragserhöhung im Zuge der Pflegereform. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings kleine Betriebe mit 15 oder weniger Beschäftigten. Weiterlesen
Ab dem 01. Januar 2015 muss jeder gesetzlich Versicherte über eine elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild verfügen. Die alten Chipkarten verlieren dann endgültig ihre Gültigkeit. Doch noch immer sind hunderttausende Patienten ohne ein derartiges Dokument – ihnen droht eine Privatrechnung vom Arzt!
Kassenpatienten, aufgepasst! Zu Beginn des neuen Jahres muss jeder gesetzlich Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen. Noch im Sommer 2014 waren aber zwei Millionen Versicherte ohne dieses Dokument, wie der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen berichtet. Auch eine Umfrage der Deutschen Presseagentur in Sachsen-Anhalt ergab, dass zehntausende Patienten in dem Bundesland noch keine Gesundheitskarte haben. Damit drohen Schwierigkeiten: Alte Chipkarten werden von den Arztpraxen im neuen Jahr nicht mehr akzeptiert.
In den vergangenen Tagen sind die Temperaturen unter den Nullpunkt gewandert. Dies birgt auch Gefahren für Wasserleitungen und Heizkörper. Diese können bei frostigen Temperaturen schnell einfrieren und platzen. Häufig tritt dann Leitungswasser aus, insbesondere wenn es anschließend taut.
Mieter und Hausbesitzer sollten deshalb darauf achten, die Heizung nie komplett auszuschalten. Dies gilt auch für eventuell geplante Urlaubsreisen. Zu Beginn der Winterzeit sollten frostgefährdete Rohrleitungen im Außen- und Dachbereich immer entleert werden oder gegebenenfalls mit einer Rohrbegleitheizung geschützt werden.
Insbesondere in ungeheizten Keller- und Dachräumen, durch die Leitungen führen, müssen alle Fenster und Lüftungsöffnungen geschlossen werden. Durch diese einfachen Grundregeln können in den meisten Fällen eingefrorene Leitungen und damit Wasserschäden verhindert werden.
Sollte dennoch eine Leitung eingefroren sein und es zu einem Schaden kommen sollten Hauseigentümer, sowie Mieter abgesichert sein. Während sich für Hausbesitzer eine Hausratversicherung und ein Wohngebäudeversicherung empfiehlt, benötigen Mieter lediglich eine Hausratversicherung. Diese kommt für die Folgen von Frostschäden durch austretendes Leitungswasser auf. Damit sind Möbel und anderer Hausrat gut abgesichert.
Um einen Schutz vor Schäden am Haus muss sich der Vermieter, bzw. der Hauseigentümer kümmern. Eine entsprechende Absicherung: Bei Durchnässungsschäden am Haus, die durch Frost an Wasserleitungen und damit verbundenen Einrichtungen verursacht wurden, leistet in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Allerdings sollten Leistungen bei Leitungswasser im Vertrag inkludiert sein.
Am 30. November endet die Frist für einen Wechsel der Kfz-Versicherung. Aber auch wer diesen Stichtag verpasst, kann seinen alten Vertrag unter bestimmten Bedingungen noch kündigen und sich einen neuen Anbieter suchen.
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, kann den alten Vertrag in der Regel bis zum 30. November kündigen. Die meisten Policen haben eine Laufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von vier Wochen, so dass Wechselwillige den letzten Novembertag nicht versäumen sollten. Aber aufgepasst: Die Kündigung des alten Vertrages muss bis zum 30. November tatsächlich bei der Versicherung auf dem Tisch liegen. Es gilt das Zustelldatum und nicht der Poststempel, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch!