Wer auf dem Weg zu seinem häuslichen Arbeitszimmer verunfallt, kann keine Hilfe durch die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erwarten. Hat man im Wohnhaus seinen heimischen Arbeitsplatz haben, trägt man für Risiken des Weges selbst die Verantwortung, so das Sozialgericht Karlsruhe.