News

Die neusten Nachrichten!

Viele Senioren bleiben bis ins hohe Alter gesund, treiben Sport und haben ein aktives Leben. Dabei wollen sie auch einen guten Unfallschutz genießen. Die Versicherer haben sich auf die wandelnden Bedürfnisse älterer Menschen eingestellt – viele Anbieter punkten mit Leistungen, von denen die Über-60-Jährigen besonders profitieren.

 

Acht Stunden brauchte der indische Marathon-Läufer Fauja Sing, um bei einem Massenstart 2011 in Toronto die Strecke von gut 42 Kilometern zu bewältigen. Diese lange Zeit wird man Sing aber nachsehen, wenn man das Alter des Mannes kennt – der rüstige Senior hat bereits 100 Jahre in den Knochen. Damit schaffte der Seniorläufer den Eintrag ins Guinessbuch als ältester Mann, der jemals eine Marathon-Strecke beendete. 

 

Mag der 100jährige Marathonläufer auch eine Ausnahme sein, so zeigt sich auch in der Bundesrepublik eine eindeutige Tendenz: Ältere Menschen sind immer länger aktiv, treiben Sport und nehmen am gesellschaftlichen Leben teil. „Heute ist man mit 70 so fit wie früher mit Anfang 50“, sagte Frieder Lang, Leiter des Institutes für Psychogerontologie an der Universität Erlangen, in einem Interview mit der Zeitschrift Capital. Grund ist eine zunehmend bewusste und gesunde Lebensweise älterer Menschen.

 

Doch wie sieht es da mit dem Unfallschutz aus, wenn ältere Menschen noch reiten, reisen oder Tennis spielen? Viele Versicherer bieten in ihren Unfalltarifen Leistungsbausteine an, von denen Senioren besonders profitieren. Und manch ein Anbieter hat sogar spezielle Senioren-Tarife im Katalog.

 

Oberschenkelhalsbruch optimal abgesichert

 

Ein solcher Bonus ist etwa die „Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch“. Bei diesen schweren Brüchen ist zumeist eine OP und eine lange Rehabilitation nötig, bis der Patient wieder richtig laufen kann. Ist eine Sofortzahlung laut Vertrag vereinbart, kann der Versicherte das Geld für zusätzliche Reha-Kuren oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung verwenden.

 

Besonders ältere Frauen sind eine Risikogruppe für Schenkelhalsbrüche – Begünstigt werden derartige Verletzungen durch altersbedingten Knochenschwund, und dieser tritt bei Seniorinnen überproportional häufig auf. Man muss nicht einmal schwer fallen, um sich einen solchen Bruch zuzuziehen. Schon kleine Verrenkungen und leichte Stürze können zu einem schweren Bruch führen.

 

Hausnotruf sichert ständige Erreichbarkeit

 

Auch die „Installation eines Hausnotrufes“ ist eine Zusatzleistung, die sich durchaus für ältere Menschen auszahlen kann. Gerade hochbetagte Menschen wollen oftmals so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden leben, wobei aber ein Sturz verheerende Folgen haben kann, sofern diesen niemand bemerkt. Viele Personen sind nach einem Unfall so schwer beeinträchtigt, dass sie nicht mehr aufstehen können. Dann ist es den Verunglückten unter Umständen nicht möglich, rechtzeitig Hilfe herbeizuholen.

 

In solchen Situationen leistet ein Hausnotruf wertvolle Hilfe. Die Person trägt dabei immer einen kleinen Sender bei sich, der mit einem Knopfdruck im Ernstfall den Rettungsdienst alarmiert oder die Verbindung zu Nachbarn und Angehörigen herstellt. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine Installation in der Regel nur, sofern eine Pflegebedürftigkeit der Person festgestellt wurde – nicht aber bei vorübergehenden Beeinträchtigungen. Gut also, wenn der Unfallversicherer dafür zahlt!

 

Essen und Medikamente kommen ins Haus

 

Auch nicht zu verachten sind die Bereitstellung von Pflegedienstleistungen nach einem Unfall sowie ein Menüservice oder die Lieferung von Medikamenten. Ist der Verunglückte für eine Zeit lang außer Gefecht gesetzt, dann zahlt die Versicherung die Anlieferung von einer warmen Mahlzeit oder dringend benötigter Medizin. Sogar eine Pflegekraft kann gestellt werden, die beim Waschen, Anziehen oder anderen Tätigkeiten hilft. In der Regel sind diese Leistungen auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, so dass sie für mehrere Wochen erbracht werden.

 

Allerdings sollten derartige Sonderleistungen auch für Senioren nicht das alleinige Kriterium für den Abschluss einer Unfallversicherung sein. Es gibt gute Tarife, die ohne derartige Bausteine funktionieren – wichtig ist, dass die Versicherung nach einem Unfall schnelle und unbürokratische Hilfe leistet. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden.

Wer sich bei dem schönen Sommerwetter entscheidet, statt des Autos das Rad zu benutzen, sollte es gerade in den deutschen Großstädten vor allem gut sichern. Fast 330.000 Räder wurden laut aktueller Studie eines Verbraucherportals im vergangenen Jahr entwendet.

 

Seit Jahren sind die meisten Diebstähle in Münster zu verzeichnen – doch auch die Räder in ostdeutschen Städte wie Leipzig, Magdeburg, Cottbus oder Dresden sind bei den Langfingern besonders beliebt.

 

Besonders gern werden die Drahtesel stibitzt, wenn sie nicht oder nur sehr schlecht gesichert sind. Das lässt sich bereits verhindern, indem man das Rad korrekt anschließt: Am besten ist es an einem Fahrradständer aufgehoben, der selbst festverschraubt ist und an welchem man den Fahrradrahmen mit sichern kann. Das verhindert immerhin, dass das Rad einfach weggetragen werden kann.

 

Ein gutes Schloss hält den Dieb auf

 

Spiralschlösser, dünne Drähte oder auch Ketten mit Vorhängeschloss sind eine vergleichsweise günstige Variante. Doch so einfach wie man es sich mitunter beim Kauf des Schlosses macht, hat es auch der Dieb: Diese Varianten lassen sich schnell aufknipsen oder aufsägen. Bügel-, Falt- oder Kettenschlösser sind im allgemeinen robuster.

 

Doch ist ein Fahrradschloss stets nur so gut, wie seine schwächste Stelle. Die Materialqualität von Schlosskörper und -zylinder müssen stimmen, erklärt der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC).  Hat ein Schloss die beste Stahlqualität, aber einen leicht überwindbaren Schließzylinder nützt dies wenig. Drehscheibenzylinder bieten dabei den besten Schutz: Mit dem Schlüssel müssen die Scheiben mit den Scheiben in die korrekte Stellung gebracht werden. Das ist für den Dieb nur mit einem komplizierten Werkzeug notwendig, dass nur für einen Schlosstyp pro Hersteller funktioniert. Der Schlosszylinder sollte tief im Schlosskörper sitzen – desto mehr Herausforderung ist es, überhaupt mit einem Werkzeug bis dorthin zu gelangen. Etwa zehn Prozent des Kaufpreises sollte man in ein gutes Fahrradschloss investieren, rät der ADFC.

 

Gerade nachts sollten die Fahrräder angeschlossen in einem Keller oder in der Garage untergebracht werden. Sollte trotz allem das Rad gestohlen werden, lässt sich zumindest der finanzielle Schaden eindämmen. Hausratversicherer bieten meist eine Fahrradversicherung mit an, doch es gibt auch Policen eigens für das Fahrrad am Markt.

 

Wer ins Ausland reist und mit einem Mietauto auf Erkundungstour gehen will, sollte die richtige Versicherung für den Mietwagen im Gepäck haben. Sonst kann es richtig teuer werden.

Wer ins Ausland reist, der will auch was erleben. Und dafür bietet es sich an, mit einem Mietfahrzeug die Gegend zu erkunden, um Land und Leute besser kennenzulernen. Sei es im Getümmel einer italienischen Großstadt oder an der sonnigen Küste Andalusiens: In vielen Ländern sind die Preise für Mietwagen durchaus moderat, und man ist beim fröhlichen Urlaubstrip nicht auf Bus und Bahn angewiesen.

 

Niedriger Haftpflichtschutz im Ausland

Besteht auch in der Regel Versicherungsschutz für das gemietete Auto, vergessen viele Urlauber, dass die Versicherungssummen in vielen Ländern deutlich unterhalb der Absicherung in Deutschland liegen. So gilt zum Beispiel in der Türkei eine gesetzliche Versicherungssumme für Personenschäden von 350.000 Euro. Bei Sachschäden werden sogar nur 14.000 Euro erstattet. Dagegen haften Versicherer in der Bundesrepublik mit bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Das ist ein gewaltiger Unterschied!

Bei einem Unfall können jedoch auch im Ausland hohe Forderungen an den Unfallverursacher entstehen. Schnell verschlingt ein Totalschaden sechsstellige Summen, wenn auch noch andere Personen geschädigt werden. Besteht dann kein zusätzlicher Versicherungsschutz, muss der Übeltäter die Differenz zum versicherten Betrag aus der eigenen Tasche zahlen.

Mit Mallorca-Police sicher unterwegs

Aber es gibt einen Versicherungsschutz, mit dem man das Risiko von Spritztouren im Ausland absichern kann. In vielen Kfz-Versicherungsverträgen ist eine sogenannte „Mallorca-Police“ als Extrabaustein enthalten. Mit diesem Zusatz lassen sich die niedrigen Versicherungssummen im Ausland auf das deutsche Niveau anheben. Ob man das eigene Auto dabei über eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Voll- oder Teilkaskoversicherung abgesichert hat, spielt keine Rolle. Der Schutz ist jedoch nur enthalten, wenn dies explizit im Kfz-Vertrag aufgeführt ist.

Viele Autovermieter verlangen übrigens eine Kreditkarte zur Sicherheit. Hier ist Vorsicht geboten! Urlauber sollten drauf achten, dass im Kreditkartenbeleg eine Höchstsumme eingetragen ist, damit der Vermieter im Schadensfall keine beliebig hohe Summe abheben kann. Nach Rückgabe des Autos sollte man sich einen Beleg aushändigen lassen, in dem verzeichnet ist, dass der Wagen ordnungsgemäß übergeben wurde.

Es empfiehlt sich zudem, den gewünschten Mietwagen über ein deutsches Online-Portal zu reservieren. Damit ist gewährleistet, auch zu Hause einen kompetenten Ansprechpartner nach einem Schaden zu haben. In diesem Sinne: Allzeit gute Fahrt!

Am 10. Juni wird der nationale Kindersicherheitstag begangen. Grund genug, über die Sicherheit der Kleinen nachzudenken. Denn was viele nicht wissen: Die meisten Unfälle bei Kindern unter sechs Jahren passieren nicht etwa auf der Straße oder dem Spielplatz, sondern in den eigenen vier Wänden.

 

„In der eigenen Wohnung kann den Kindern nichts passieren“ – dieser Irrglaube wird immer noch vielen Eltern zum Verhängnis. Laut Unfallstatistik der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. verunglücken pro Jahr circa 256.000 Kinder unter sechs Jahren in den eigenen vier Wänden. Ärgerlich ist dies auch deshalb, weil viele der Unfälle vermeidbar wären, wenn die Eltern mehr Vorsicht walten ließen.

 

Rutschen, Stoßen, Fallen

 

Gefahrenquellen für Kleinkinder sind in Haus und Wohnung viele vorhanden. Damit die Kinder nicht auf glatten Böden ausrutschen, sollten harte Bodenmaterialien abgedämpft werden. Auch frei liegende Teppiche können sich als Gefahr entpuppen – sie sind potentielle Stolper- und Rutschfallen, weshalb sie mit einer rutschfesten Unterlage versehen werden sollten. Glastüren werden sicherer, wenn sie in Sichthöhe des Kindes mit Schutzaufklebern versehen sind und eine Splitterschutzfolie erhalten.

 

Auch Putzmittel und Chemikalien gehören nicht in Kinderhände. Die Giftinformationszentren in Deutschland dokumentierten in 2011 rund 107.000 Vergiftungsfälle von Kindern unter 14 Jahren. Allzweckreiniger und Weichspüler haben bunte Verpackungen und duften nach Früchten, weshalb Kinder sie schnell mit Leckereien und Säften verwechseln. Ein abschließbarer Schrank und kindersichere Verschlüsse schaffen hier Abhilfe.

 

Viele Kinder verletzen sich beim Sturz vom Wickeltisch, weil sie für kurze Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden. Oftmals sind schwere Kopfverletzungen und Gehirnerschütterungen die Folge. Wenn Eltern für kurze Zeit weg müssen, weil etwa das Telefon klingelt, dann ist es besser das Kind mitzunehmen. Ein stabiler Wickeltisch mit hohen Seitenrändern sorgt zusätzlich für Sicherheit.

 

Kleinteile bedeuten Erstickungsgefahr 

 

Für Säuglinge ist Ersticken die häufigste unfallbedingte Todesursache. Im Jahr 2011 erstickten 17 Jungen und sechs Mädchen im Säuglingsalter sowie jeweils weitere neun Jungen und neun Mädchen im Alter von ein bis vier Jahren. Sechs Jungen und ein Mädchen erstickten 2011 in ihrem Bettchen.

 

Kinder nehmen in den ersten Jahren alles in den Mund, was sie zwischen die Finger bekommen: Auf diese Weise erkunden sie ihre Umwelt und lernen. Deshalb sollten Kleinteile wie z.B. Münzen, Knopfbatterien und Erdnüsse nicht in der Wohnung herumliegen. Auch Kissen und Decken sollten bei Säuglingen nicht im Bettchen verwendet werden. Stattdessen empfiehlt sich ein kindgerechter Schlafsack oder -beutel.

 

Kinder gegen Unfallschäden absichern

 

Wer sein Kind gegen die Folge schwerer Unfälle absichern will, hat die Wahl zwischen einer Unfall- und Invaliditätsversicherung. In der Regel ist es möglich, Kinder in die Unfallversicherungsverträge der Eltern mit aufzunehmen. Sehr viel häufiger als Unfälle führen aber schwere Krankheiten zur dauerhaften Schädigungen bei Kindern.

 

Eine Unfallversicherung wird in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt. Sobald das Versorgungsamt eine Invalidität von 50% feststellt, erhält das Kind bei den besten Anbietern eine monatliche Rente von bis zu 1.000 Euro zugesprochen.

 

Starkregen und Überschwemmungen haben am Wochenende weite Teile Ost- und Süddeutschlands überrascht. Flüsse traten über die Ufer, Dämme brachen, Städte wurden überflutet und mussten evakuiert werden. Doch welche Versicherung zahlt, wenn das Wasser Schaden anrichtet?

 

Hausbesitzer aufgepasst: Eine Wohngebäudeversicherung erstattet in der Regel nicht den Schaden, der bei einer Überschwemmung entsteht. Hierfür ist der Abschluss einer sogenannten Elementarschadenversicherung notwendig. Haushalte können sich mit einer solchen Police gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und sogar einen Vulkanausbruch absichern lassen. Muss das Gebäude trockengelegt werden oder das Mauerwerk instandgesetzt, trägt der Versicherer die anfallenden Kosten.

 

Circa ein Prozent der Häuser nicht versicherbar

 

Das Problem: Obwohl Politiker wie Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich an die Eigenverantwortung der Hausbesitzer appellieren, kann eine Elementarschadenversicherung in Regionen, die häufig von Überschwemmungen heimgesucht werden, oft nicht abgeschlossen werden. Das trifft etwa auf bestimmte Wohngebiete in der sächsischen Kleinstadt Grimma zu, deren Stadtzentrum auch diesmal wieder Opfer der Fluten wurde.

 

Dennoch lohnt es sich für alle Hausbesitzer, bei den Versicherungen nach einem entsprechenden Schutz zu fragen. Nur ein Prozent aller Häuser seien in Deutschland nicht gegen Elementarschaden versicherbar, betont der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und obwohl circa 99 Prozent aller Haushalte einen solchen Schutz erhalten würden, haben bisher nur 30 Prozent aller Hausbesitzer mit einer entsprechenden Police vorgesorgt – hier herrscht noch dringender Aufklärungsbedarf! Wissenschaftler betonen, dass die extremen Unwetter zukünftig auch in Deutschland zunehmen werden.

 

Kaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto

 

Läuft ein Fluss über das Ufer und setzt das eigene Auto unter Wasser, dann kommt die Voll- oder Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Der Schadensfreiheitsrabatt wird dabei nicht angetastet. Deshalb ist es gerade für Autobesitzer in Risikogebieten empfehlenswert, das Auto mit dem extra Kaskoschutz abzusichern.

 

Wichtig ist zudem, bereits vor einer Naturkatastrophe möglichen Schäden vorzubeugen. Wer ein Haus in einem Überschwemmungs-Risikogebiet baut, sollte etwa die Rohre und Heizöltanks so planen, dass sie bei Hochwasser besonders geschützt sind. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet erstmals bundesweit jeden, „der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu treffen“.

Im ersten Quartal 2013 ereigneten sich auf den deutschen Straßen weniger Unfälle als im Vorjahr. Sowohl die Zahl der Verletzen ging zurück (-15,1 Prozent) als auch die Zahl der Verkehrstoten (-19,4 Prozent). Der Rückgang sei vor allem dem Wetter zu verdanken, berichtet die Unfallforschung der Versicherer (UVD).

 

Die Gesamtzahl der Unfälle bis Ende März 2013 war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zwar um 1,4 Prozent niedriger als in den ersten drei Monaten 2012. Aber trotzdem krachte es noch viel zu oft auf deutschen Straßen. Insgesamt registrierte die Polizei rund 556.200 Unfälle, davon 52.400 mit verletzten Personen und rund 503.700 Unfälle ausschließlich mit einem Sachschaden. Besonders traurig: 619 Personen mussten im ersten Quartal 2013 ihr Leben im Straßenverkehr lassen.

 

Der leichte Rückgang bei den Unfallzahlen ist aber nur zum Teil damit zu erklären, dass die Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoller fahren oder sich die Technik der Autos verbessert hat. Der Grund ist viel einfacher: Wegen des schlechten Wetters besonders im Februar und März ließen viele Fahrer ihr Fahrzeug in der Garage und nutzten stattdessen öffentliche Verkehrsmittel. Speziell den Motorradfahrern vermieste das schlechte Wetter die Spritztour ins Grüne – sie sind durch Unfälle besonders gefährdet.

 

Eine Jahresprognose für 2013 lasse sich jedoch noch nicht abgeben. „Wird der Sommer schön und hält sich der Winter mit Eis und Schnee zurück, können die Unfallzahlen auch wieder steigen“, sagte Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Deshalb müssten alle Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen, weiterhin konsequent verfolgt werden.

 

Mit einer Unfall- und Haftpflichtversicherung vorbeugen!

 

Gegen die Unfallgefahr kann natürlich jeder Verkehrsteilnehmer selbst etwas tun. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren sind bei jeder Jahreszeit und Witterung die beste Vorsorgemaßnahme. Zudem schützt eine Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen einer Verletzung – etwa wenn der Wagen von der Fahrbahn abkommt und der Fahrer dabei einen bleibenden Schaden davonträgt.

 

Dass Verkehrsteilnehmer durch eine Haftpflichtversicherung geschützt sind, sollte sowieso selbstverständlich sein. Und zwar nicht nur bei der Nutzung von Fahrzeugen, die einen Haftpflichtschutz explizit vorschreiben. Auch für Radfahrer oder Fußgänger empfiehlt es sich, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

 

Eine Privathaftpflicht zahlt den Schaden, wenn etwa ein Radfahrer aus Versehen eine fremde Person anrempelt, diese stürzt und bleibende Schäden davon trägt – schnell sieht sich der Radler mit sechsstelligen Schadensersatzforderungen konfrontiert. Oder wenn ein Fußgänger unachtsam auf die Straße tritt, ein PKW ausweichen muss und der Fahrer dabei schwere Verletzungen davonträgt. Hier heißt das Motto: Vorbeugen ist besser als zahlen!

Viele Geldanleger haben während der Finanzkrise Geld verloren, weil ihnen hochriskante Produkte empfohlen wurden. Seit dem Juni 2012 hat deshalb der Gesetzgeber festgelegt, dass Anbieter von Produkten wie etwa geschlossenen Fonds ihre Kunden mit einem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) über die Risiken der Anlage aufklären müssen. Die Zeitschrift Finanztest stellt aber in ihrer aktuellen Ausgabe derartigen Informationsblättern ein schlechtes Zeugnis aus.

 

Ob Beteiligungsmodelle für Windräder, Bürotürme oder Schiffe: Manche Vermögensanlagen sind hoch riskant. Dazu gehören etwa geschlossene Investmentfonds oder bestimmte Beteiligungsinstrumente, die nicht an der Börse gehandelt werden. Seit Juni 2012 müssen die Anbieter solcher Finanzinstrumente ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) aushändigen, das über Risiken von Kapitalanlagen aufklärt.

 

Aber in der aktuellen Ausgabe von der Zeitschrift Finanztest kommen Verbraucherschützer zu dem Ergebnis, dass diese Informationsblätter oftmals nicht den Ansprüchen genügen. So würden manche Anbieter etwa nicht einmal die aktuellen Versionen dieser Kurzinformationen auf ihrer Webseite bereit halten, obwohl der Gesetzgeber genau dies vorschreibt. Auch inhaltlich weisen viele Informationen Mängel auf. „Zum Teil waren sie unverständlich oder zentrale Punkte der Investments fehlten. Die Texte ähnelten sich oft, vor allem bei geschlossenen Immobilienfonds“, berichtet die Stiftung Warentest. Mit anderen Worten: Der Kunde könne aus vielen Dokumenten nicht wirklich erfahren, ob die Finanzanlage etwas taugt oder nicht.

 

Soll man deshalb aber auf eine Geldanlage verzichten? Hier ist zu beachten, dass die Inflation, die derzeit etwa 2 Prozent pro Jahr beträgt, langfristig zu einem Wertverlust des gesparten Geldes führt. Schlaues Investment kann hier Abhilfe schaffen. Allerdings bestätigt die Studie von Finanztest eine alte Faustregel der Geldanlage, nämlich dass Anleger tatsächlich nur in Finanzprodukte investieren sollten, deren Funktionsweise sie durchschauen und verstehen. Auch empfiehlt es sich, ausreichend Zeit in die Wahl der richtigen Anlageformen zu investieren, statt überhastet und voreilig einen Vertrag abzuschließen. Ob eine Riester-Rente, eine klassische Lebensversicherung, eine fondsbasierte Lebensversicherung oder ein Banksparplan – für jeden Anlagetyp findet sich ein passendes Produkt. Auch für jene, die das Risiko scheuen. Ein Beratungsgespräch kann helfen, die richtige Entscheidung zu treffen!

 

 

Wer in der Finanzkrise viel Geld verloren hat, kann zukünftig zumindest auf die Unterstützung seiner Rechtsschutzversicherung hoffen, wenn er seinen Anlageberater wegen einer Falschberatung verklagen will. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte eine Ausschlussklausel in Rechtsschutzverträgen für unwirksam, wonach Fälle im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlage-Beteiligungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

 

Viele Menschen verloren infolge der Finanzkrise 2008 ihre Ersparnisse, weil sie von einem Bank- oder Finanzberater ungeeignete Finanzprodukte empfohlen bekamen und nicht auf die Risiken der Geldanlagen hingewiesen worden sind. Doch als die Geschädigten vor Gericht zogen, wurden sie oft ein zweites Mal enttäuscht. Eine Vielzahl von Rechtsschutz-Versicherungen lehnten ihren Schutz mit Verweis auf eine Vertragsklausel ab, wonach keine Deckung für sogenannte Effektengeschäfte und Kapitalanlagemodelle bestehe. Die gelinkten Anleger blieben somit auf ihren Verlusten sitzen und mussten sogar die Prozesskosten tragen.

 

Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen war diese Klausel jedoch ein Dorn im Auge und so klagte sie gleich gegen fünf Rechtsschutz-Anbieter, damit sie die entsprechende Klausel aus dem Vertrag streichen. Mit Erfolg: In den Verfahren gegen zwei große Versicherer entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in oberster Instanz, dass die Klausel intransparent und somit nichtig sei (Urteile vom 08. Mai 2013, Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12). Versicherte können nun nachträglich auf die Unterstützung ihrer Rechtsschutzversicherung hoffen.

 

Verstoß gegen das Transparenzgebot

 

Ganz konkret ging es um die Klausel in Allgemeinen Vertragsbedingungen, der Versicherer müsse keine Leistung erbringen „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im ursächlichen Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentbeteiligungen) sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (zum Beispiel Immobilienfonds)“.

 

Die Formulierung klingt schon schwierig genug. Aber die Richter störten sich zusätzlich daran, dass ein Versicherungsnehmer schlichtweg nicht wissen könne, was laut diesem Text eigentlich versichert ist und was nicht. Denn weder bei sogenannten „Effekten“ noch bei „Grundsätzen der Effekthaftung“ handelt es sich um fest umrissene Begriffe der Rechtssprache – diese Formulierungen sind so schwammig wie mehrdeutig.

 

Nach Ansicht der Bundesgerichtshofes verstößt deshalb die Klausel gegen das Transparenzgebot, das in §307 Absatz 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgeschrieben ist. Demnach könne sich eine Benachteiligung des Kunden daraus ergeben, dass eine Vertragsklausel nicht klar und verständlich formuliert sei. Folglich müsse die Klausel für nichtig erklärt werden.

 

Auf Deckungszusage pochen

 

Das Urteil des Bundesgerichtshofes bedeutet neue Hoffnung für Geschädigte der Finanzkrise. Die Folge des Richterspruchs sei, dass Rechtsschutzversicherungen ihre Unterstützung im Fall einer fehlerhaften Beratung zur Kapitalanlage nicht mehr verwehren dürfen, argumentiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf ihrer Webseite.

 

Alle Opfer der Finanzkrise, die wegen Falschberatung gegen einen Berater vorgehen wollen, sollen deshalb mit Hinweis auf die BGH-Urteile auf die Deckungszusage ihres Rechtsschutzversicherers pochen. Die gelte übrigens auch für jene Anlagegeschädigten, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt geklagt haben und deren Fall schon rechtskräftig entschieden wurde. Diese Kläger können wohl auch nachträglich die finanzielle Unterstützung ihrer Versicherung einfordern.

Nicht alle Eltern achten bei ihren Kindern auf ausreichende Zahnpflege. Die Begründung: Die Milchzähne werden ja sowieso irgendwann den zweiten Zähnen weichen. Aber auch bei Kleinkindern ist ausreichendes Zähneputzen wichtig, betonen Experten.

 

Bereits mit dem Erscheinen des ersten Zähnchens, meist ab dem sechsten Monat, sollten Eltern beginnen die Zähne des Kindes zu putzen. Dies sagt Konrad Bühler, Vorsitzender der Bezirksärztekammer Stuttgart, dem Webportal Eltern.de. Mundhygiene ist schon im Kleinkindalter unbedingtes Muss! Entzündete Milchzahnwurzeln können etwa die gesunde Entwicklung der nachfolgenden Zähne gefährden und auch Infektionen im Mundraum bedeuten ein Risiko für die Gesundheit des Kindes.

 

Zunächst empfiehlt es sich, die Zähne täglich mit einer kleinen Zahnbürste und nur mit Wasser zu reinigen. Mit eineinhalb bis zwei Jahren können die Kleinen dann selbst zur Zahnbürste greifen. Beim Umgang mit der Zahnpaste empfiehlt sich aber Zurückhaltung. Mehr als ein erbsengroßer Klecks auf der Zahnbürste ist nicht notwendig. Auch süß und fruchtig schmeckende Zahnpasten sind eher tabu, diese werden von den Kindern gerne hintergeschluckt. Eine neutral schmeckende Paste ist besser! Damit die Kinder das Zähneputzen einüben, empfehlen sich kleine Spiele oder das Erzählen einer Geschichte während des Putzens. Das kann dazu beitragen, Zähneputzen als festes Ritual im Tagesrhythmus des Kindes zu verankern.

 

Selbst wenn das Kind mit zwei Jahren schon selbständig putzt, reicht das allerdings nicht aus. Die motorischen Fähigkeiten sind bei Kleinkindern noch sehr eingeschränkt, weshalb die Eltern noch einmal nachputzen sollten. Erst ab dem Grundschulalter, wenn ein Schreibstift geführt werden kann, haben Kinder auch die volle Zahnputz-Kompetenz. Bis dahin müssen die Eltern die Beißerchen der Kleinen nach dem Zähneputzen kontrollieren und notfalls noch einmal nachreinigen.

 

Putzen nach der KAI-Methode: Kauflächen – Außenflächen – Innenflächen

 

Das Erlernen der sogenannten KAI-Technik ist frühestens ab dem 3. Lebensjahr möglich. Hierfür werden erst alle Kauflächen der oberen und unteren Zahnreihe nacheinander geputzt. Anschließend sind die Außenflächen der Zähne dran, wofür die Kinder mit der Zahnbürste „Kreise“ oder „Bälle“ auf den Außenflächen malen. Es empfiehlt sich, bei den Seitenzähnen zu beginnen und sich dann bis zu den Backenzähnen vorzuarbeiten. Zum Schluss werden die Innenflächen der Zähne gereinigt, von unten (vom Zahnfleisch) nach oben (zur Zahnkrone). Das Zähneputzen sollte bei Kindern mindestens 2x täglich erfolgen und circa drei Minuten dauern.

 

Ob Kinder per Hand putzen oder eine elektrische Zahnbürste haben sollten, ist auch unter Zahnärzten umstritten. Für beides gibt es Argumente dafür und dagegen. Zwar reinigt eine elektrische Zahnbürste besser, aber Kinder, die beim Putzen sehr stark aufdrücken, können sich damit das Zahnfleisch verletzen. Spezielle Kinderzahnbürsten sind auf die Putzgewohnheiten der Kleinen abgestimmt, sie haben weichere Borsten und einen rutschfesten Griff. Während Kinder mit wenigen Zähnen Bürsten mit kurzen und weichen Borsten besser vertragen, sind längere Borsten ideal für voll ausgebildete Milchgebisse. Etwa ab dem achten Lebensjahr können Kinder dann auch Zahnbürsten für Erwachsene benutzen.

 

Zahnschutz für Kinder

 

Die Versicherungsbranche bietet für Kinder spezielle Zahnzusatzversicherungen an. Der Abschluss einer solchen Police kann sinnvoll sein, da eine Krankenkasse für Minderjährige zwar mehr Leistungen übernimmt als bei Erwachsenen, aber beileibe nicht alles zahlt. Eine hochwertige Zahnfüllung bei einem Kariesloch kostet etwa auch für die Kleinen einen Aufpreis!

 

Wichtig ist hierbei, dass der Vertrag tatsächlich auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmt ist. Während Zahnersatz bei Milchzähnen eher keine Priorität besitzt, sollte die Versicherung speziell für orthopädische Maßnahmen einen ausreichenden Schutz bieten. Ein früher Abschluss empfiehlt sich, denn je zeitiger ein solcher Vertrag für das Kind unterzeichnet wird, desto niedriger ist in der Regel der monatliche Beitrag.

 

Eltern sollten zudem darauf achten, dass die Versicherung für Zahnersatz nicht nur dann leistet, wenn die staatliche Krankenkasse nicht zahlt (bei KIG 1-2), sondern auch die Mehrkosten für Behandlungen (bei KIG-3-5) übernimmt. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den richtigen Schutz zu finden!

Rauchen schadet der Gesundheit? Dies gilt dank eines aktuellen Urteils im doppelten Sinne: Wer seine Arbeit für eine Raucherpause unterbricht, ist in dieser Zeit nicht unfallversichert. Eine Pflegerin hatte sich auf dem Rückweg von der Raucherecke den Arm gebrochen und verlor ihren gesetzlichen Unfallschutz. Eine private Unfallversicherung hätte hingegen gezahlt.

 

Manchmal treffen gleich mehrere dumme Zufälle aufeinander. Dies musste auch eine Altenpflegerin erfahren, die sich im Januar 2012 für eine Zigarette in den Pausenraum begeben hatte. Auf dem Rückweg prallte die Frau mit einem Kollegen zusammen, der einen Wassereimer trug. Der Eimer fiel herunter, das Wasser ergoss sich über dem Boden des Seniorenheims – die Pflegerin rutschte aus und brach sich ihren rechten Arm.

 

Aber die Berufsgenossenschaft verweigerte eine Zahlung, weil sie darauf bestand, dass es sich bei dem Malheur nicht um einen Arbeitsunfall handelte. Als die Pflegerin daraufhin die Berufsgenossenschaft verklagte, wies das Sozialgericht Berlin die Klage ab. Das Rauchen sei eine reine private Angelegenheit ohne Bezug zu der beruflichen Tätigkeit, betonten die Richter in der nun veröffentlichten Begründung des Urteils. Folglich sind Arbeitnehmer nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn sie eine Zigarettenpause einlegen (Aktenzeichen: S 68 U 577/12).

 

Anders sieht es aus, wenn man auf dem Weg zur Essenskantine verunglückt: Zwar gehe es auch hier um das persönliche Interesse des Beschäftigten, denn er will ja satt werden. Aber das Mittagessen habe zusätzlich einen „direkten Bezug“ zur Arbeit, weil es der Wiederherstellung der Arbeitskraft diene. Beim Rauchen sei das nicht zu erkennen. Schließlich könnten sich auch stark abhängige Raucher auf Arbeit mit einem Nikotinpflaster helfen, argumentierte der Richter.

 

Wer also auf Arbeit öfter mal eine Raucherpause einlegt, der kann sich mit einer privaten Unfallversicherung gegen die Unfallgefahr absichern. Eine private Unfallversicherung leistet in der Regel unabhängig davon, wann und wo der Unfall passiert ist. Also auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Arbeitspause einlegt, um seine Nikotinsucht zu befriedigen.