Uwe Geisler

Das Auto ist des Deutschen liebstes Spielzeug. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung. Denn keine andere Versicherung wird so oft gewechselt. Die hauptsächlichen Gründe der Wechselwilligen liegen im Preis.

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Eine Wirbelerkrankung bedeutete für einen 35jährigen Busfahrer das Aus. Vom einen auf den anderen Tag konnte er seine Arbeit im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr ausüben. Kurz zuvor hatte er wegen seiner Scheidung seine Berufsunfähgikeitsversicherung aufgelöst. Ein tragischer Fall, der jedoch vor Augen führt, wie wichtig diese Versicherung sein kann.

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Husten, Schnupfen, Heiserkeit: Mit dem Herbst beginnt wieder die Zeit für Erkältungen. Doch viele Menschen wollen nicht beim kleinsten Krankheitssymptom das Bett hüten. Sie nehmen Medikamente und quälen sich trotz Beschwerden auf Arbeit. Das Risiko, aufgrund von Arzneimitteln im Straßenverkehr einen Unfall zu verursachen, wird jedoch häufig unterschätzt.

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Wirtschaftlicher Aufschwung ist nach der Wirtschaftskrise 2009 ein aktuelles Thema. Doch auch jetzt geraten Unternehmen immer wieder in finanzielle Schieflage. Dabei sind viele Unternehmer nicht immer selber an den Problemen Schuld. Gerade mittelständige und kleine Unternehmen kommen oft durch nichtbezahlte Forderungen in finanzielle Probleme.

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Viele junge Familien träumen vom eigenen Haus im Grünen. Doch mit dem Traum vom Hausbau kommen auch eine Menge Fragen auf die zukünftigen Bauherren zu, die gelöst werden wollen. Ein ganz wichtiger Punkt ist natürlich die Finanzierung. Denn die wenigsten Bauwilligen können das Haus sofort bezahlen. Aber auch diverse Absicherungen sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden. Weiterlesen

„O’zapft is!“ Mit nur zwei Schlägen stach der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude am Sonnabend um Punkt zwölf Uhr das erste Fass Wiesn-Bier an und eröffnete das 178. Oktoberfest. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn doch mal ein Madl oder ein fescher Bua von der Bierbank kippt?

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Einer Studie der Bundesregierung zufolge übernehmen 23 Millionen Deutsche längerfristig ein Ehrenamt. Das sind immerhin 36 Prozent der Bundesbürger. Deutschland liegt damit weit über dem EU-Durchschnitt von 23 Prozent.

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Mittlerweile hat bei vielen Händlern des Sommerschlussverkauf begonnen und viele Deutsche folgen dem Lockruf in die Geschäfte. Das Ziel ist klar. Man will ein besonderes Schnäppchen ergattern und bei deutlich heruntergesetzten Preisen von Saisonware Geld sparen. Doch welche Rechte haben dabei die Verbraucher?

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Ein Haus, eine Familie mit zwei Kindern und ein Hund. Für viele Deutsche die perfekte Kombination zur Glückseligkeit. Doch spätestens im Sommer, wenn der Urlaub näher kommt und eine Flugreise dass Mitnehmen des Hundes unmöglich macht, wird es brenzlig.

Wer soll den treuen Gefährten während der Ferien versorgen? Wohl dem der gute Freunde oder einen lieben Nachbarn hat, der sich um Bello kümmert. Gutmütig übernehmen sie die Pflege des Hundes und gehen täglich Gassi. Aber was passiert, wenn Bello einen Schaden verursacht? Dann ist guter Rat teuer. Mögliche Gefahrenquellen gibt es genug. Im Park, wenn ein anderer Hund „provoziert“ und das Gebell in eine böse Beißerei ausartet. Auf der Straße, wenn sich der Hund losreißt und einen Unfall verursacht. Oder, wenn Bello Spuren auf Nachbars Sofa hinterlässt.

Schnell ist es passiert und der Hund hat wirklich mal zugeschnappt. Daher stammen auch zwei der beliebtesten Sätze aus dem Mund von Hundebesitzern: „Der will nur spielen.“ Kurz darauf folgt dann die Ernüchterung mit: „Das hat er doch noch nie gemacht“. Dann haftet in diesem Fall nicht der Hundebesitzer, sondern Derjenige, der auf den Vierbeiner aufpasst.

Die Kosten für die Folgen eines Hundebisses oder eines Unfalls können schnell in die Höhe schießen. Da fallen mitunter sogar sechsstellige Summen für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und die Heilbehandlungskosten an. Deshalb empfiehlt es sich für Hundebesitzer, spätestens vor dem Urlaub über eine Hundehalterhaftpflichtversicherung nachzudenken. Denn hier ist der Nachbar, der auf den Hund aufpasst, kostenlos mitversichert. Das gilt auch für den Freund, der mit Bello Gassi geht. Sie haftet im Übrigen sogar, wenn der Nachbar der Geschädigte ist, etwa wenn Bello auf den teuren Perserteppich pinkelt. Helfen kann auch die Privathaftpflichtversicherung des Nachbarn. So ist in vielen Tarifen das Hüten fremder Hunde kostenlos mitversichert.

Jeder kennt dieses Szenario: Es klingelt an der Tür und ein Vertreter steht davor. Aufwartend mit einem unschlagbaren Angebot, will dieser nun Staubsauger, Zeitschriften, Stromtarife oder andere wunderbare Sachen an den Mann oder die Frau bringen. Schnell sind die geübten Verkäufer in der Wohnung und man hat einen Vertrag unterzeichnet.

Doch im Nachhinein ist der Ärger über die spontane Entscheidung oft groß und die Unsicherheit, ob es dagegen rechtliche Möglichkeiten gibt, noch größer. Prinzipiell sind Verträge natürlich einzuhalten. Dies gilt aber nicht für Haustürgeschäfte. Denn für diese Geschäfte zwischen Verbraucher und Unternehmer wurde eine gesetzliche Ausnahme geschaffen. So sollen diese Geschäfte innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufbar sein, ohne dass eine konkrete Begründung vonnöten ist.

Bürgerliches Gesetzbuch gestattet Widerruf von Kaufverträgen

Das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften ist im §355 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und basiert auf einer europäischen Verbraucher-Richtlinie. Durch diese soll der Verbraucher vor einem unüberlegten Vertragsabschluss geschützt werden. Nicht ohne Grund, denn bei so genannten Haustürgeschäften befindet sich der Verbraucher in einer Umgebung, in der er sonst nicht mit einem Vertragsabschluss rechnen muss. Daher besteht gerade in diesen Fällen die Gefahr, von einem Verkäufer überrumpelt zu werden und unüberlegt seine Unterschrift unter einen Vertrag zu setzen.

Im Übrigen gilt das Widerrufsrecht auch für Kaufverträge bei Kaffeefahrten, im Büro oder auf öffentlichen Verkehrsflächen, nicht jedoch in einem Kaufhaus oder auf einer Messe. Oftmals wird aber aus Kulanzgründen auch hier eine Rückgaberecht gewährt.

Verkäufer muss über Widerrufsrecht informieren! Verkäufer muss über Widerrufsrecht informieren!

Wichtig für die Gültigkeit eines Widerrufs ist, dass dieser innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Vertragspartner eingereicht wird. Der Unternehmer muss den Käufer dazu ordnungsgemäß belehren. Zu der Belehrung gehört auch, den Käufer über den Fristbeginn des Widerrufs aufzuklären sowie Name und Adresse des Empfängers anzugeben. Wenn der Verkäufer den Verbraucher erst nach Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist für den Widerruf auf einen Monat. Erfolgt keine oder keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, kann der Verbraucher jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Natürlich gibt es auch für das Widerrufsrecht Ausnahmen. Wenn der Wert der gekauften Ware 40 Euro nicht übersteigt, die Leistung sofort erbracht und auch gezahlt wurde, ist ein Widerruf nicht möglich. Des Weiteren gilt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Vertreter nach Hause eingeladen wurde und mit einem Vertragsabschluss zu rechnen gewesen ist. Ebenfalls vom Widerruf ausgeschlossen sind Kaufverträge, die bereits notariell beurkundet sind.