Frohe Botschaft, so scheint es, kommt von der Bundesregierung: Ab dem 1. Juli wird die gesetzliche Rente um knapp ein Prozent steigen. Doch schaut man genauer hin, relativiert sich die vermeintliche Aufstockung.
Die Bundesregierung verkündete vergangene Woche: Rund 20 Millionen Rentner erhalten ab 1. Juli 2011 0,99 Prozent mehr Rente. Dies scheint im Gegensatz zur Nullrunde des vergangenen Jahres eine positive Nachricht zu sein.
Eine Rentenanpassung erfolgt immer in Abhängigkeit der Bruttolöhne und -gehälter der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus dem Vorjahr. Wird mehr verdient, steigt in der Regel auch die Rente ein Jahr später. Sinkt das Einkommen, würde auch die Rente abnehmen, gäbe es da nicht die Rentengarantie. Diese verhindert eine Rentenkürzung und sorgt für eine Nullrunde.
2010 betrug die Lohnentwicklung 3,1 Prozent in den alten Bundesländern, 2,55 Prozent in den neuen.
Ab Juli 2011 erhalten folglich Rentner mit einer Rente von 1.000 Euro 10 Euro im Monat mehr. Bedenkt man, dass die jährliche Inflationsrate in Europa im Februar 2011 bei 2,4 Prozent lag und beispielsweise die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent des Einkommens angehoben wurden, scheint die angekündigte Rentenerhöhung regelrecht zu verpuffen.
Vor diesem Hintergrund wird eine private Rentenabsicherung immer wichtiger, um keinen unruhigen Ruhestand zu erleben. Da Rentenpolicen aber vielfältig sind und sich ein Tarif nicht universell auf jeden Versicherungsnehmer anwenden lässt, schafft ein individuelles Beratungsgespräch beim Versicherungsfachmann Klarheit.
Wer sein Auto über Internet verkaufen will und ein Bild des Fahrzeugs ins Netz stellt, der ist gut beraten, sein Kennzeichen unkenntlich zu machen. Denn Betrügerbanden nutzen die Fahrzeugdaten für einen versuchten Versicherungsbetrug
Die Betrüger werden immer raffinierter. Wie ein großer deutscher Versicherungsanbieter vor kurzer Zeit berichte, haben sie nun eine neue Methode entwickelt, um Bürger um ihr hart erspartes Geld zu bringen. Sie machen im Internet Autos ausfindig, die verkauft werden sollen, notieren sich das Nummernschild, wenn es zu erkennen ist – und schon klingelt bei dem bereitwilligen Autoverkäufer das Telefon.
Die Missetäter jedoch geben sich als Kaufinteressenten aus. Und erkundigen sich nicht nur nach der Postadresse, die der Verkäufer des Autos sicher bereitwillig freigibt, wenn der Anrufer Interesse an einem Besichtigungstermin vortäuscht. Die Betrüger fragen den Anbieter des Fahrzeuges auch nach Versicherungsdetails aus. Bei welchem Versicherer ist das Auto geschützt? Besteht eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung? Da die Daten im Zusammenhang mit dem zu verkaufenden Auto stehen und möglicherweise etwas über den guten Zustand des Gefährtes verraten könnten, gibt so mancher Verkäufer auch diese Informationen preis, ohne skeptisch zu werden.
Nun haben die Betrüger ausreichend Daten, um einen Versicherungsbetrug zu versuchen, kennen sie doch das Autokennzeichen, die Postadresse sowie den Versicherungsanbieter des Autobesitzers. Und schicken der Versicherung eine Rechnung über einen angeblichen Austausch der Frontscheibe, der natürlich nie statt gefunden hat. Dem Schreiben liegt eine gefälschte Erklärung des Autobesitzers bei, die Rechnung direkt mit der nicht existierenden Werkstatt zu begleichen, die den Scheibenwechsel vornahm – und schon, sofern alles glatt geht, landet das Geld auf dem Konto der Betrüger.
Die Methode ist deshalb so raffiniert, weil der Autoverkäufer im günstigsten Fall gar nicht merkt, dass er betrogen wurde. Wird doch ein Versicherungsnehmer im Rahmen einer Kaskoversicherung nicht hoch gestuft, wenn er eine Frontscheibe wechseln lässt – folglich ist die Versicherung auch nicht verpflichtet, ihn zu informieren. Erst wenn der Versicherte kurze Zeit später selbst einen Schaden reguliert haben will, wird der vorherige Betrug offenbar.
Verbraucherschützer raten, das Nummernschild eines Fahrzeuges zu verpixeln, wenn ein Bild des Autos zum Verkauf ins Netz gestellt wird. Und am Telefon keine Details zur Autoversicherung preiszugeben
Im Bereich Kfz-Versicherung und Lebensversicherung gibt es sie momentan noch: die tarifliche Unterscheidung nach Geschlecht. Bislang sind geschlechtsspezifische Versicherungstarife unter bestimmten Bedingungen zulässig. Doch kritische Stimmen sprachen von Diskriminierung. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern aufgrund ihres Geschlechts nicht rechtens ist.
Frauen leben statistisch gesehen länger. Daher fallen auch ihre Prämien für Lebensversicherungen oft höher als die der Männer aus. Anders sieht es bei der Kfz-Versicherung aus. Da Frauen weniger Unfälle und Verkehrsdelikte verursachen, müssen sie im Vergleich zu Männern meist niedrigere Beiträge zahlen.
Nach einer Empfehlung der EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott hat der Europäische Gerichtshof am 01. März 2011 (Rechtssache C-236/09) den geschlechtsspezifischen Versicherungstarifen eine Galgenfrist gesetzt. Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen keine Tarife mehr angeboten werden, deren Prämien davon abhängen, ob der Versicherungsnehmer männlich oder weiblich ist.
Erst 2004 wurde von den EU-Mitgliedstaaten verabschiedet, dass die Unterscheidung bei der Prämienberechnung zulässig ist, sofern das Geschlecht ein bestimmender Faktor ist und dies durch statistische versicherungsmathematische Daten belegt werden kann. Diese Regelung wurde nun durch das aktuelle EuGH-Urteil gekippt.
Verbände befürchten durch die neue Gleichbehandlung von Frauen und Männern höhere Prämien als bisher. Wer bereits eine Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder auch Kfz-Versicherung abgeschlossen hat, braucht sich aber keine Gedanken über steigende Mitgliedbeiträge machen. Nur Versicherungsverträge, die ab Ende nächsten Jahres geschlossen werden, müssen der Neuregelung nach dem EuGH-Urteil entsprechen.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stetig an. Ende 2009 gab es 2,34 Millionen pflegebedürftige Menschen. Das sind 16 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Mit dieser Zahl verbunden ist die Frage nach der Absicherung im Pflegefall und der Pflege durch Pflegedienst und Angehörige.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Pflegebedürftigen selbst von 2007 bis 2009 um rund 91.000 Personen, was 4,1 Prozent entspricht. Außerdem geht aus der im Februar 2011 veröffentlichten „Pflegestatistik 2009“ hervor, dass 1,62 Millionen aller Pflegebedürftigen (69 Prozent) zu Hause versorgt werden. Davon werden 1,07 Millionen in der Regel allein von ihren Angehörigen gepflegt. Dafür erhalten sie Pflegegeld. Ambulante Pflegedienste nahmen 555.000 Pflegebedürftige zu Hause in Anspruch, während 717.000 Personen (31 Prozent) stationär gepflegt werden.
Alle drei Bereiche (stationäre Behandlung, ambulante Behandlung, Pflegegeldbezug) zeigen in der Statistik einen eindeutigen Zuwachs auf.
In diesem Zusammenhang sollte über die persönliche Absicherung für einen späteren Pflegefall nachgedacht werden. Zwar gibt es die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung über die Krankenkassen und Krankenversicherungen gegeben. Doch diese bedeuten nur eine Grundsicherung. Auch das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass eine private Pflegeversicherung sinnvoll ist.
Da bei den verschiedensten Möglichkeiten – von Pflegetagegeldversicherung über Pflegekostenversicherung bis hin zur Pflegerentenversicherung – schnell der Überblick verloren geht, kann ein informatives Gespräch mit dem Versicherungsfachmann sehr viel weiter helfen.
Als Patient ist man froh, im Krankenhaus gegen seine Leiden behandelt zu werden. Doch bei privat Krankenversicherten kann es vorkommen, dass die Heilbehandlung gar nicht vom Versicherer gezahlt wird. Grund ist der Ort der Behandlung: gemischte Anstalten.
Eine Krankenversicherung kommt generell für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen auf. Allerdings schränken die meisten privaten Krankenversicherer diese Leistungspflicht ein. Wer sich in gemischten Anstalten behandeln lässt, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen – unabhängig davon, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist oder nicht.
Laut Oberlandesgericht Koblenz kommt es grundsätzlich nicht auf das den Patienten betreffende Behandlungskonzept an (Az. 10 U 1243/07, Urteil vom 31.03.2008). Diese Einschränkung dient für den Versicherer zur Risikominimierung, dass Kosten für eine als Heilbehandlung deklarierte Kur übernommen werden.
Gemischte Anstalten sind Einrichtungen, die neben Heilbehandlungen auch Kuren, Sanatoriumsbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen. In der Regel sind Kur- und Sanatoriumsaufenthalte aber nicht vom Leistungsschutz einer privaten Krankenvollversicherung oder Zusatzversicherung eingeschlossen.
Der Patient ist auf der sicheren Seite, wenn er vor Behandlungsbeginn die schriftliche Leistungszusage des Versicherers vorliegen hat.
Problematisch ist aber für den Patienten oft, zu erkennen, wann es sich um eine gemischt Anstalt handelt. Außerdem ist es in Notfällen dem Versicherten kaum möglich, noch eine Zusage vom Versicherer einzuholen. Daher empfiehlt es sich, vor der Heilbehandlung direkt bei der Anstalt nachzufragen oder sich beim Versicherer zu erkundigen, ob die Kosten von eben dieser Anstalt übernommen werden.
Bald beginn wieder die Zeit der Mofas und Motorroller. Wenn das Fahrzeug wieder aus der Garage geholt wird, muss nicht nur der Winterstaub weggewischt werden. Zum 01. März müssen die Nummernschilder ausgewechselt werden – sonst verfällt der Versicherungsschutz. Erkennbar sind sie an der neuen Farbe: Für 2011/2012 sind sie schwarz-weiß.
Mofas und Motorroller sind zum Kultobjekt geworden. Ob dem Design der 50er Jahre nachempfunden, ob elegant, sportlich oder futuristisch – für viele Nutzer ist das Kleinkraftrad mehr als nur ein Fortbewegungsobjekt. So werden spätestens mit den ersten Sonnenstrahlen wieder unzählige Kradfahrer die Straßen mit ihren Schmuckstücken bevölkern.
Doch wie jedes Jahr sollten sich die Mopedliebhaber den 01.03.2011 dick im Kalender anstreichen. Denn an diesem Tag heißt es: Nummernschild wechseln, sonst verfällt der Versicherungsschutz. Die grün-weißen Kennzeichen des Vorjahres sind dann passé. Stattdessen müssen Mofas und Roller mit schwarz-weißen Versicherungskennzeichen ausgerüstet werden.
Wer das Nummernschild nicht wechselt, macht sich strafbar. Gilt doch das neue Schild als Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Und in Deutschland ist eine Haftpflicht für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Autos, Motorrädern und Mopeds gesetzlich vorgeschrieben.
Das Kennzeichen wechseln müssen alle Zweiräder, die einen Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern aufweisen und eine Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern erreichen. So ist der Wechsel auch für Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor verpflichtend.
Wer sich darüber hinaus versichern will, dem sei der Abschluss einer Unfallversicherung oder Teilkasko angeraten: Sind doch gerade Kleinkrafträder oft in Unfälle verwickelt und werden häufig gestohlen. So steht dem Wochenendausflug mit dem geliebten Zweirad nichts mehr im Wege.
Wer neben der gesetzlichen Rentenversicherung private vorsorgt ist schlau. Wer staatlich gefördert für das Alter spart ist noch cleverer. Besonders all jene, die Riester-Fondsverträge abgeschlossen haben. Denn das Gesamtvermögen dieser Verträge ist 2010 um 50 Prozent auf 7,4 Mrd. Euro gestiegen.
Förderungsberechtigte Personen, zum Beispiel rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Arbeitnehmer, können zu ihrer gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Rente mit staatlicher Förderung durch Zulagen ansparen. Diese Riesterrente in verschiedenen Versionen gewählt werden: als Banksparplan, klassische private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder Fondssparplan.
Wer sich für die Riesterrente mit Investmentfonds entschieden hat, kann sich freuen. Wie der Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) mitteilte, verwaltete die Investmentfondsbranche Ende 2010 7,4 Mrd. Euro in Riester-Fondsverträgen. Dies sei vor allem der positiven Entwicklung der Aktienmärkte zu verdanken. „Das Nutzen von Renditechancen ist beim langfristigen Aufbau eines Altersvorsorgevermögens unverzichtbar. Auch durch die Garantie des Kapitalerhalts zum Renteneintritt ist die Riesterrente mit Investmentfonds besonders attraktiv“, so der BVI.
Während es im Dezember 2006 erst 1,2 Mio. entsprechender Riesterverträge bei einem Vermögen von nur 1,1 Mrd. Euro gab. Existierten zum Ende vergangenen Jahres 2,8 Verträge. Allerdings mit einem stark gewachsenen Vermögen von 7,4 Mrd. Euro. Selbst im Vergleich von 2009 zu 2010 wird der enorme Zuwachs deutlich. 2010 gab es 0,2 Mio. mehr Verträge – eine Steigerung um 7,7 Prozent. Das Vermögen wuchs dagegen von 4,9 Mrd. Euro um 51 Prozent.
Diese Entwicklung zeigt, dass Geld über einen Riesterfondsvertrag als Form der Altersvorsorge gewinnbringend angelegt sein kann. Wer aber weniger risikoreich, aber sicher vorsorgen will, kann sich stattdessen für eine klassische Riester-Rentenversicherung entscheiden.
Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit sind Werte, auf die immer mehr Menschen setzen. Bereits auf dem Stromanbietermarkt gibt es einige, die ihre Energie zum Teil oder ganz aus regenerativen Ressourcen erhalten. Doch auch im Versicherungsbereich existieren „grüne“ Optionen.
Lebensmittel aus dem Biomarkt um die Ecke und Strom aus erneuerbaren Energien – im Alltag wird vermehrt auf ökologisches Handeln gelegt. In Sachen Versicherung sind aber nur die wenigsten über Möglichkeiten der Nachhaltigkeit informiert.
So kann bei der zusätzlichen privaten Altersvorsorge das Kapital aus den eingezahlten Beiträgen in Aktienfonds mit Anteilen an beispielsweise Kohle- oder Atomkraftwerken investiert werden, ohne dass der Versicherungskunde davon weiß. „So ist die überzeugte Bioladenkundin über ihren kleinen Riester-Rentenvertrag schnell mittendrin in schmutzigen Geschäften“, schreibt Greenpeace in seinem Magazin (Ausgabe 3/10).
Problematisch ist dabei, dass für den Verbraucher nicht selten schwer nachvollziehbar ist, wohin sein Geld fließt. So hilft oft nur ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen. Doch einige Versicherer bieten bereits als „ökologisch“ oder „nachhaltig“ gekennzeichnet Verträge an.
„ÖKO-TEST“ hat sich die staatlich geförderte Riesterrente vorgenommen und mehrere Riesterverträge unter die Lupe genommen. Dabei wird gewarnt, dass bei vielen Angeboten nur die Fassade grün sein.
Nicht nur für die Altersvorsorge, sondern auch für das eigene Auto lassen sich Anbieter mit Öko-Tarifen finden. Selbst im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es die „ökologische Option“. Die Anzahl der grünen Tarife in verschiedenen Versicherungsbereichen wächst. Doch ob es sich dabei tatsächlich um eine wirklich ökologische und nachhaltige Police handelt, ist oft undurchsichtig.
Hartz IV-Empfänger, die privat krankenversichert, können nun aufatmen: Das Bundessozialgericht Kassel verpflichtete die Jobcenter zur Übernahme der vollen Basistarifbeiträge. Bisher blieben Hilfsbedürftige auf einem Teil der Beitragszahlungen sitzen, doch das könnte sich nun ändern.
Als die damalige Bundesregierung vor wenigen Jahren ihre Gesundheitsreform in die Wege leitete, war es eigentlich das Ziel, den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu erhöhen. Mit Einführung des sogenannten „Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) schuf sie jedoch zugleich eine Gesetzeslücke, die hilfsbedürftige Privatpatienten teuer zu spüren bekamen: Wer als Privatversicherter in die Arbeitslosigkeit abrutschte und auf Hartz IV angewiesen war, bekam in der Regel nicht den vollen Basistarif zur Krankenversicherung ersetzt. Die Jobcenter zahlten nur jenen Beitrag von rund 130 Euro, den sie auch für gesetzlich Krankenversicherte entrichteten. Den Differenzbetrag jedoch kam hinzu, dass Privatversicherte ab dem 01.01.2009 nicht mehr wie bisher in die gesetzliche Krankenkasse wechseln konnten, wenn sie auf Sozialleistungen angewiesen waren.
Gerichtsurteil stärkt Rechte sozial hilfsbedürftiger Privatpatienten
Doch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes Kassel könnte die Situation der privat Krankenversicherten deutlich verbessern. Geklagt Kunde eines privaten Krankenversicherers zusätzlich 80 Euro monatlich von seiner Grundsicherung begleichen sollte. Die Arbeitsagentur hatte sich geweigert, den vollen monatlichen Beitrag der Kasse in Höhe von 207,39 Euro zu zahlen.
Wie der oberste Sozialrichter nun in dritter Instanz feststellte, kann der klagende Anwalt jedoch die volle Übernahme seiner Beiträge für das verhandelte Jahr 2009 verlangen, da ihm das gesetzliche Existenzminimum zusteht und es nicht vertretbar sei, aus diesem Betrag zusätzliche Leistungen für die Krankenversicherung aufbringen zu müssen (Az. B 4 AS 108/10 R, Urteil vom 18.01.2011).
Der Richter wies darauf hin, dass hinsichtlich des nicht geregelten Beitragsanteils zur privaten Krankenversicherung eine „gesetzesimmanente Regelungslücke“ bestehe. Anders formuliert: Der Gesetzgeber hat eine mögliche Benachteiligung von privat versicherten Hilfsbedürftigen bei der Einführung der Gesundheitsreform einfach nicht bedacht. Jedoch gilt auch für Privatversicherte, dass das Existenzminimum in Höhe des Hartz IV-Regelsatzes verfassungsrechtlich garantiert sein müsse. Folglich dürfen Jobcenter nicht von Arbeitslosengeld II-Empfängern verlangen, dass sie die Krankenversicherungsbeiträge aus der Grundsicherung zu begleichen haben.
Rechtsanwälte raten daher den Beziehern von Hartz IV, die Übernahme der Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung in voller Höhe beim SGB II-Leistungsträger zu beantragen.
Wer auch nach einem Streit um Rechtsfragen miteinander auskommen muss, dem hilft die Mediation, eine Schlichtung ohne Richter, oftmals mehr als der Weg über das Gericht. Seit dem 12. Januar 2011 gibt es erstmals eine gesetzliche Regelung zur Mediation, die damit gefördert werden soll.
Gerichtsverfahren kosten mitunter sehr viel: Geld, Zeit und Nerven. Mit der Schlichtung durch einen Mediator können diese Stressfaktoren minimiert und die Gerichte entlastet werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger umschreibt das Ergebnis so: „Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer öfter ohne Schwert auftreten.“ Gerade in Familienangelegenheiten biete das Mediationsverfahren große Chancen.
Lösungen ohne Verlierer
In der Mediation sind die Streitparteien selbst gefragt, zusammen mithilfe des Mediators eine einvernehmliche Lösung zu finden. Daher steht am Ende weder die eine noch die andere Seite als Verlierer da. Der Vorteil: Betroffene wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist. Grundvoraussetzung ist aber, dass beide Parteien mit der Mediation einverstanden sind.
Mediation ist künftig an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichten möglich. Ausgenommen ist das Strafrecht.
Arten der Mediation
Das vertrauliche Verfahren der Mediation kann durchgeführt werden (nach §1 MediationsG)
Der Mediator
Der Mediator soll eine unabhängige, neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis sein, die die Streitparteien durch die Mediation geleitet. Nach dem Gesetz sind Mediatoren zur Verschwiegenheit verpflichtet, wodurch die Vertraulichkeit der Mediation gewahrt bleibt.
Diese Mittels- und Kommunikationsperson wird von den Parteien ausgewählt und ist auch diesen gleichermaßen verpflichtet. Die Gespräche führt sie gemeinsam mit den Parteien oder auf Wunsch auch getrennt.
Vollstreckbarkeit
Sind die Parteien in der Mediation zu einer Einigung gekommen, kann diese auf schriftlichen Antrag für vollstreckbar erklärt werden. Dabei ist das Amtsgericht zuständig, das in der Mediationsvereinbarung bezeichnet ist.
Mediation und die Versicherungen
Mit der Mediation lässt sich nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen. Rechtsschutzversicherer begrüßen die Streitbeilegung durch Mediation. Immer mehr entwickeln daher spezielle Tarife, in denen die Möglichkeit der Mediation eingeschlossen ist.