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Die neusten Nachrichten!
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Ganz Deutschland sonnte sich am Wochenende. Bei Temperaturen von 25 bis 30 Grad verschlug es einige sogar an den Strand oder ins Freibad. Gute Laune war angesagt und das können Wissenschaftler der Wake Forest Universät in North Carolina mittels einer Studie begründen. Die Forscher gehen davon aus, dass durch die Bestrahlung mit UV-Licht Endorphine ausgeschüttet werden.
Freudestrahlend kehrt man dem erfolgreichen Einkauf nach Hause, doch schon nach mehreren Wochen funktioniert die neue Kamera, das neue Handy oder der neue Laptop nicht mehr. Dieses Szenario passiert immer wieder. Was nun? Welche Rechte haben Verbraucher?
In den kommenden zwei Jahren noch mehr für die eigene Altersvorsorge tun – diesen Vorsatz hat jeder dritte Deutsche. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen GmbH, in welcher 1000 Bürger zwischen 18 und 65 zu ihrem derzeitigen Vorsorgeverhalten befragt wurden. Dabei sind die Befragten auch fondsbasierten Lösungen gegenüber aufgeschlossen – solang diese „sicher“ sind.
Ab 16. April gilt in Deutschland eine einheitliche Telefonnummer für Bereitschaftsärzte.
Wer außerhalb der Sprechzeiten unter akuten Beschwerden – z.B. nächtlichen Fieberschüben, Magenkrämpfen oder Zahnschmerzen litt, musste bisher in der Tageszeitung oder im Internet nach der gültigen Telefonnummer für den Bereitschaftsdienst suchen. Und schnell findet man sich im Wirrwarr der Internetangebote wieder. Nach Angaben der „Kassenärztlichen Bundesvereinigung“ gibt es derzeit über 1.000 verschiedene Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Teilweise würden diese Nummern auch täglich wechseln.
Die aktuellen Benzinpreise lassen so manchen Verbraucher nach alternativen Antriebsmitteln für das eigene Auto schauen. Wie wäre es da einmal mit Strom? – So könnte man etwa auf ein Elektroauto umsteigen. Die Vor- und Nachteile sollte man vor der Anschaffung abwägen. Doch wie die Entwicklung der Technologien der Elektrofahrzeuge steckt auch die Versicherungswirtschaft hierbei noch in den Kinderschuhen.
Wir sind es gewohnt, all unsere Entscheidung selbst zu treffen. Doch kann es Situationen geben, in denen wir dazu nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage sind. Für den Fall, nicht länger Herr der eigenen geistigen Fähigkeiten zu sein, lässt sich mit Verfügungen und Vollmachten allerdings sicherstellen, dass der eigene Wille auch dann noch umgesetzt wird.
Mia und Ben sind die beliebtesten deutschen Vornamen. Bei der Vornamenswahl für den Nachwuchs entscheiden sich die Deutschen dabei vor allem danach, wie der Name klingt. Doch nicht nur dabei müssen sich die werdenden Eltern abstimmen. Neben der Organisation von Kinderbett und Wickeltisch, Familienvan und Babywanne ist es ratsam, die lieben Kleinen auch umfassend abzusichern.
Am 15. März ist der Tag der Rückengesundheit: Erkrankungen des Bewegungsapparates sind nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für längere Arbeitsunfähigkeit. Dabei sind die einfachsten Mittel gegen (chronische) Rückenschmerzen schlicht Bewegung und eine gute Haltung.
Die Praxen sind so voll wie nie zuvor, die Ärzte im Dauerstress: Schnell ist da selbst dem routiniertesten Mediziner ein Fehler passiert. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte schon aufgrund der möglichen Schadenshöhe gesetzliche Pflicht.
Die Versicherungsbranche hat sich auf die speziellen Ansprüche der Ärzte als Kunden längst eingestellt. Viele Versicherungsunternehmen bieten Tarife an, die auf den Berufsstand genau zugeschnitten sind: So können Ärzte in Gemeinschaftspraxen etwa von besonderen Rabatten profitierten. Auch gibt es unterschiedliche Haftpflichttarife für Humanmediziner, Zahnärzte und angestellte oder niedergelassene Apotheker. Beim Abschluss eines Vertrages sollten Mediziner darauf achten, dass die Versicherungssumme Schäden in ausreichender Höhe abdeckt, denn bei einem Behandlungsfehler haften Ärzte mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens 3 Millionen Euro pro Schadensfall betragen.
Auch für das Rentenalter gilt es vorzusorgen. Da sogar Ärzte im Ruhestand von Schadensersatzforderungen aus ihrer aktiven Berufszeit eingeholt werden können, regelt eine Nachhaftungsversicherung, dass Ärzte ihrem wohlverdienten Lebensabend gelassen entgegenblicken können. Denn viele Berufshaftpflicht-Versicherungen enden mit dem Ausscheiden aus dem Beruf – jedoch nicht, wenn eine Nachhaftung vereinbart ist. Deshalb sollten sich Ärzte vor der Pensionierung rechtzeitig informieren, inwiefern ihr Haftpflichtvertrag eine Nachhaftung vorsieht.
Überlegt handeln im Schadensfall
Ist es einmal zu einem Schaden gekommen und ein Patient klagt auf Schadensersatz, so müssen Ärzte hinsichtlich der Haftpflicht bestimmte „Obliegenheiten“ beachten. Eine Verletzung der Obliegenheitspflicht kann dazu führen, dass der Arzt seinen Haftpflichtschutz verliert. Vor allem gilt es, den Schadensersatzanspruch eines Patienten unverzüglich, das heißt in der Regel innerhalb einer Woche, an die Versicherung zu melden. Hierbei ist zu beachten: Der Schadensfall muss in einem Bericht ausreichend und umfassend dokumentiert werden.
Auf die Aushändigung von Originaldokumenten an den Geschädigten ist zu verzichten. Zwar kann der Arzt Kopien von Patientenunterlagen herausgeben, wenn eine Schweigepflichtentbindungserklärung vorliegt. Doch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, müssen alle Originalunterlagen der Behandlung lückenlos vorliegen. Fehlende Nachweise werden von der Justiz in der Regel zum Nachteil des behandelnden Arztes interpretiert!
Ebenfalls problematisch ist es, wenn Ärzte den Haftpflichtanspruch des Patienten ohne Zustimmung des Versicherers rechtlich anerkennen. Zwar verliert der Arzt damit nicht automatisch seinen Versicherungsschutz: Seit 2008 regelt der § 105 des Versicherungsvertragsgesetzes, dass der Haftpflichtschutz auch bei Eingeständnis der eigenen Schuld bestehen bleibt. Dennoch kann der Arzt schnell in Probleme geraten, wenn er seinen Behandlungsfehler voreilig beglaubigt. Denn die Anerkenntnis führt zu einer Beweislastumkehr: Der Arzt muss nun der Versicherung nachweisen, dass er die Forderung des Patienten zu Recht anerkannt hat. Dieser Nachweis ist nicht einfach zu erbringen. Im schlimmsten Fall sind jahrelange juristische Auseinandersetzungen zu erwarten und der Arzt bleibt trotzdem auf seinen Kosten sitzen.
Das heißt natürlich nicht, dass der Arzt das Gespräch mit seinem Patienten vermeiden soll. Mediziner haben die Möglichkeit, dem klagenden Patienten den Behandlungsverlauf zu erklären, auch unter dem Eingeständnis eigener Fehler. Jedoch muss dann deutlich erklärt werden, dass der Schadensersatzanspruch von der Entscheidung des Versicherers abhängt.
Die „Ärztezeitung“ rät zudem, bei der Meldung einer Schadensersatzforderung an den Versicherer eine „Bitte um Weisung, was ich zu tun habe“ beizulegen. Dann ist der Versicherer verpflichtet, alle Punkte aufzuführen, die ein Arzt bei seinem weiteren Vorgehen zu erfüllen hat. Wenn der Versicherer einen Punkt vergisst, so kann er später auch nicht auf weitere Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen verweisen. Mit einer derartigen Bitte sind Ärzte immer auf der sicheren Seite!
Seit Ende des Karnevals ist Fastenzeit. Im Christentum wird die Zeitspanne zwischen Aschermittwoch und Ostern traditionell genutzt, um Buße zu tun. Das Fasten steht unter anderem sinnbildlich für Jesu Entbehrungen in der Wüste – keine Nahrung, wenig Wasser, gar dem Widerstehen der Versuchungen, um schließlich zum „rechten Weg“ zurückzufinden. Für die Moslems ist das Fasten bekanntermaßen während des Ramadan geboten.