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Als Patient ist man froh, im Krankenhaus gegen seine Leiden behandelt zu werden. Doch bei privat Krankenversicherten kann es vorkommen, dass die Heilbehandlung gar nicht vom Versicherer gezahlt wird. Grund ist der Ort der Behandlung: gemischte Anstalten.
Eine Krankenversicherung kommt generell für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen auf. Allerdings schränken die meisten privaten Krankenversicherer diese Leistungspflicht ein. Wer sich in gemischten Anstalten behandeln lässt, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen – unabhängig davon, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist oder nicht.
Laut Oberlandesgericht Koblenz kommt es grundsätzlich nicht auf das den Patienten betreffende Behandlungskonzept an (Az. 10 U 1243/07, Urteil vom 31.03.2008). Diese Einschränkung dient für den Versicherer zur Risikominimierung, dass Kosten für eine als Heilbehandlung deklarierte Kur übernommen werden.
Gemischte Anstalten sind Einrichtungen, die neben Heilbehandlungen auch Kuren, Sanatoriumsbehandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen durchführen. In der Regel sind Kur- und Sanatoriumsaufenthalte aber nicht vom Leistungsschutz einer privaten Krankenvollversicherung oder Zusatzversicherung eingeschlossen.
Der Patient ist auf der sicheren Seite, wenn er vor Behandlungsbeginn die schriftliche Leistungszusage des Versicherers vorliegen hat.
Problematisch ist aber für den Patienten oft, zu erkennen, wann es sich um eine gemischt Anstalt handelt. Außerdem ist es in Notfällen dem Versicherten kaum möglich, noch eine Zusage vom Versicherer einzuholen. Daher empfiehlt es sich, vor der Heilbehandlung direkt bei der Anstalt nachzufragen oder sich beim Versicherer zu erkundigen, ob die Kosten von eben dieser Anstalt übernommen werden.
Bald beginn wieder die Zeit der Mofas und Motorroller. Wenn das Fahrzeug wieder aus der Garage geholt wird, muss nicht nur der Winterstaub weggewischt werden. Zum 01. März müssen die Nummernschilder ausgewechselt werden – sonst verfällt der Versicherungsschutz. Erkennbar sind sie an der neuen Farbe: Für 2011/2012 sind sie schwarz-weiß.
Mofas und Motorroller sind zum Kultobjekt geworden. Ob dem Design der 50er Jahre nachempfunden, ob elegant, sportlich oder futuristisch – für viele Nutzer ist das Kleinkraftrad mehr als nur ein Fortbewegungsobjekt. So werden spätestens mit den ersten Sonnenstrahlen wieder unzählige Kradfahrer die Straßen mit ihren Schmuckstücken bevölkern.
Doch wie jedes Jahr sollten sich die Mopedliebhaber den 01.03.2011 dick im Kalender anstreichen. Denn an diesem Tag heißt es: Nummernschild wechseln, sonst verfällt der Versicherungsschutz. Die grün-weißen Kennzeichen des Vorjahres sind dann passé. Stattdessen müssen Mofas und Roller mit schwarz-weißen Versicherungskennzeichen ausgerüstet werden.
Wer das Nummernschild nicht wechselt, macht sich strafbar. Gilt doch das neue Schild als Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Und in Deutschland ist eine Haftpflicht für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Autos, Motorrädern und Mopeds gesetzlich vorgeschrieben.
Das Kennzeichen wechseln müssen alle Zweiräder, die einen Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern aufweisen und eine Höchstgeschwindigkeit bis 45 Stundenkilometern erreichen. So ist der Wechsel auch für Krankenfahrstühle und Fahrräder mit Hilfsmotor verpflichtend.
Wer sich darüber hinaus versichern will, dem sei der Abschluss einer Unfallversicherung oder Teilkasko angeraten: Sind doch gerade Kleinkrafträder oft in Unfälle verwickelt und werden häufig gestohlen. So steht dem Wochenendausflug mit dem geliebten Zweirad nichts mehr im Wege.
Wer neben der gesetzlichen Rentenversicherung private vorsorgt ist schlau. Wer staatlich gefördert für das Alter spart ist noch cleverer. Besonders all jene, die Riester-Fondsverträge abgeschlossen haben. Denn das Gesamtvermögen dieser Verträge ist 2010 um 50 Prozent auf 7,4 Mrd. Euro gestiegen.
Förderungsberechtigte Personen, zum Beispiel rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Arbeitnehmer, können zu ihrer gesetzlichen Altersvorsorge eine zusätzliche Rente mit staatlicher Förderung durch Zulagen ansparen. Diese Riesterrente in verschiedenen Versionen gewählt werden: als Banksparplan, klassische private Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung oder Fondssparplan.
Wer sich für die Riesterrente mit Investmentfonds entschieden hat, kann sich freuen. Wie der Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) mitteilte, verwaltete die Investmentfondsbranche Ende 2010 7,4 Mrd. Euro in Riester-Fondsverträgen. Dies sei vor allem der positiven Entwicklung der Aktienmärkte zu verdanken. „Das Nutzen von Renditechancen ist beim langfristigen Aufbau eines Altersvorsorgevermögens unverzichtbar. Auch durch die Garantie des Kapitalerhalts zum Renteneintritt ist die Riesterrente mit Investmentfonds besonders attraktiv“, so der BVI.
Während es im Dezember 2006 erst 1,2 Mio. entsprechender Riesterverträge bei einem Vermögen von nur 1,1 Mrd. Euro gab. Existierten zum Ende vergangenen Jahres 2,8 Verträge. Allerdings mit einem stark gewachsenen Vermögen von 7,4 Mrd. Euro. Selbst im Vergleich von 2009 zu 2010 wird der enorme Zuwachs deutlich. 2010 gab es 0,2 Mio. mehr Verträge – eine Steigerung um 7,7 Prozent. Das Vermögen wuchs dagegen von 4,9 Mrd. Euro um 51 Prozent.
Diese Entwicklung zeigt, dass Geld über einen Riesterfondsvertrag als Form der Altersvorsorge gewinnbringend angelegt sein kann. Wer aber weniger risikoreich, aber sicher vorsorgen will, kann sich stattdessen für eine klassische Riester-Rentenversicherung entscheiden.
Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit sind Werte, auf die immer mehr Menschen setzen. Bereits auf dem Stromanbietermarkt gibt es einige, die ihre Energie zum Teil oder ganz aus regenerativen Ressourcen erhalten. Doch auch im Versicherungsbereich existieren „grüne“ Optionen.
Lebensmittel aus dem Biomarkt um die Ecke und Strom aus erneuerbaren Energien – im Alltag wird vermehrt auf ökologisches Handeln gelegt. In Sachen Versicherung sind aber nur die wenigsten über Möglichkeiten der Nachhaltigkeit informiert.
So kann bei der zusätzlichen privaten Altersvorsorge das Kapital aus den eingezahlten Beiträgen in Aktienfonds mit Anteilen an beispielsweise Kohle- oder Atomkraftwerken investiert werden, ohne dass der Versicherungskunde davon weiß. „So ist die überzeugte Bioladenkundin über ihren kleinen Riester-Rentenvertrag schnell mittendrin in schmutzigen Geschäften“, schreibt Greenpeace in seinem Magazin (Ausgabe 3/10).
Problematisch ist dabei, dass für den Verbraucher nicht selten schwer nachvollziehbar ist, wohin sein Geld fließt. So hilft oft nur ein genauer Blick in die Versicherungsunterlagen. Doch einige Versicherer bieten bereits als „ökologisch“ oder „nachhaltig“ gekennzeichnet Verträge an.
„ÖKO-TEST“ hat sich die staatlich geförderte Riesterrente vorgenommen und mehrere Riesterverträge unter die Lupe genommen. Dabei wird gewarnt, dass bei vielen Angeboten nur die Fassade grün sein.
Nicht nur für die Altersvorsorge, sondern auch für das eigene Auto lassen sich Anbieter mit Öko-Tarifen finden. Selbst im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es die „ökologische Option“. Die Anzahl der grünen Tarife in verschiedenen Versicherungsbereichen wächst. Doch ob es sich dabei tatsächlich um eine wirklich ökologische und nachhaltige Police handelt, ist oft undurchsichtig.
Hartz IV-Empfänger, die privat krankenversichert, können nun aufatmen: Das Bundessozialgericht Kassel verpflichtete die Jobcenter zur Übernahme der vollen Basistarifbeiträge. Bisher blieben Hilfsbedürftige auf einem Teil der Beitragszahlungen sitzen, doch das könnte sich nun ändern.
Als die damalige Bundesregierung vor wenigen Jahren ihre Gesundheitsreform in die Wege leitete, war es eigentlich das Ziel, den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu erhöhen. Mit Einführung des sogenannten „Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG) schuf sie jedoch zugleich eine Gesetzeslücke, die hilfsbedürftige Privatpatienten teuer zu spüren bekamen: Wer als Privatversicherter in die Arbeitslosigkeit abrutschte und auf Hartz IV angewiesen war, bekam in der Regel nicht den vollen Basistarif zur Krankenversicherung ersetzt. Die Jobcenter zahlten nur jenen Beitrag von rund 130 Euro, den sie auch für gesetzlich Krankenversicherte entrichteten. Den Differenzbetrag jedoch kam hinzu, dass Privatversicherte ab dem 01.01.2009 nicht mehr wie bisher in die gesetzliche Krankenkasse wechseln konnten, wenn sie auf Sozialleistungen angewiesen waren.
Gerichtsurteil stärkt Rechte sozial hilfsbedürftiger Privatpatienten
Doch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes Kassel könnte die Situation der privat Krankenversicherten deutlich verbessern. Geklagt Kunde eines privaten Krankenversicherers zusätzlich 80 Euro monatlich von seiner Grundsicherung begleichen sollte. Die Arbeitsagentur hatte sich geweigert, den vollen monatlichen Beitrag der Kasse in Höhe von 207,39 Euro zu zahlen.
Wie der oberste Sozialrichter nun in dritter Instanz feststellte, kann der klagende Anwalt jedoch die volle Übernahme seiner Beiträge für das verhandelte Jahr 2009 verlangen, da ihm das gesetzliche Existenzminimum zusteht und es nicht vertretbar sei, aus diesem Betrag zusätzliche Leistungen für die Krankenversicherung aufbringen zu müssen (Az. B 4 AS 108/10 R, Urteil vom 18.01.2011).
Der Richter wies darauf hin, dass hinsichtlich des nicht geregelten Beitragsanteils zur privaten Krankenversicherung eine „gesetzesimmanente Regelungslücke“ bestehe. Anders formuliert: Der Gesetzgeber hat eine mögliche Benachteiligung von privat versicherten Hilfsbedürftigen bei der Einführung der Gesundheitsreform einfach nicht bedacht. Jedoch gilt auch für Privatversicherte, dass das Existenzminimum in Höhe des Hartz IV-Regelsatzes verfassungsrechtlich garantiert sein müsse. Folglich dürfen Jobcenter nicht von Arbeitslosengeld II-Empfängern verlangen, dass sie die Krankenversicherungsbeiträge aus der Grundsicherung zu begleichen haben.
Rechtsanwälte raten daher den Beziehern von Hartz IV, die Übernahme der Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung in voller Höhe beim SGB II-Leistungsträger zu beantragen.
Wer auch nach einem Streit um Rechtsfragen miteinander auskommen muss, dem hilft die Mediation, eine Schlichtung ohne Richter, oftmals mehr als der Weg über das Gericht. Seit dem 12. Januar 2011 gibt es erstmals eine gesetzliche Regelung zur Mediation, die damit gefördert werden soll.
Gerichtsverfahren kosten mitunter sehr viel: Geld, Zeit und Nerven. Mit der Schlichtung durch einen Mediator können diese Stressfaktoren minimiert und die Gerichte entlastet werden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger umschreibt das Ergebnis so: „Justitia wird immer noch eine Waage in der Hand halten, aber immer öfter ohne Schwert auftreten.“ Gerade in Familienangelegenheiten biete das Mediationsverfahren große Chancen.
Lösungen ohne Verlierer
In der Mediation sind die Streitparteien selbst gefragt, zusammen mithilfe des Mediators eine einvernehmliche Lösung zu finden. Daher steht am Ende weder die eine noch die andere Seite als Verlierer da. Der Vorteil: Betroffene wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist. Grundvoraussetzung ist aber, dass beide Parteien mit der Mediation einverstanden sind.
Mediation ist künftig an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichten möglich. Ausgenommen ist das Strafrecht.
Arten der Mediation
Das vertrauliche Verfahren der Mediation kann durchgeführt werden (nach §1 MediationsG)
Der Mediator
Der Mediator soll eine unabhängige, neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis sein, die die Streitparteien durch die Mediation geleitet. Nach dem Gesetz sind Mediatoren zur Verschwiegenheit verpflichtet, wodurch die Vertraulichkeit der Mediation gewahrt bleibt.
Diese Mittels- und Kommunikationsperson wird von den Parteien ausgewählt und ist auch diesen gleichermaßen verpflichtet. Die Gespräche führt sie gemeinsam mit den Parteien oder auf Wunsch auch getrennt.
Vollstreckbarkeit
Sind die Parteien in der Mediation zu einer Einigung gekommen, kann diese auf schriftlichen Antrag für vollstreckbar erklärt werden. Dabei ist das Amtsgericht zuständig, das in der Mediationsvereinbarung bezeichnet ist.
Mediation und die Versicherungen
Mit der Mediation lässt sich nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen. Rechtsschutzversicherer begrüßen die Streitbeilegung durch Mediation. Immer mehr entwickeln daher spezielle Tarife, in denen die Möglichkeit der Mediation eingeschlossen ist.
Wird ein Angestellter durch eine Anhebung der Jahresentgeltgrenze wieder gesetzlich versicherungspflichtig oder tritt ein Selbstständiger vorübergehend als Angestellter in den Dienst eines Arbeitgebers, müsste er seine private Krankenversicherung zu den aktuellen Konditionen aufgeben, gäbe es nicht die Möglichkeit der Anwartschaft.
Wer sich genauer mit seinen Versicherungsverträgen auseinandersetzt, wird früher oder später auch auf den Begriff Selbstbehalt stoßen. Er taucht sowohl in der Krankenversicherung als auch Weiterlesen
Der Markt der Lebensversicherung ist hart umkämpft. Mehrere Dutzend Anbieter buhlen um die Gunst der Verbraucher. Rendite, Überschussbeteiligung und laufende Verzinsung sind dabei die Zauberwörter. Doch 2011 werden diese bei einigen Versicherern geringer ausfallen als dieses Jahr.
Es ist Dezember und somit für die Anbieter im Bereich Lebensversicherung (LV) Zeit, die Zinssätze auf ihre Policen für das kommende Jahr mitzuteilen. Die bisher veröffentlichten Daten geben wenig Grund zum Jubeln.
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Bürger vorgeschrieben: Soweit nicht anders vereinbart müssen die Versicherer einen angemessenen Teil ihrer erwirtschafteten Überschüsse, vor allem aus den Kapitalanlagen, an die Versicherungskunden weitergeben. Dies nennt man Überschussbeteiligung.
Derzeit müssen mindestens 2,25 Prozent garantiert werden. Darüber hinaus bieten die Versicherungsgesellschaften eine zusätzliche, laufende Verzinsung – und diese variierte von Jahr zu Jahr, von Versicherung zu Versicherung.
Bislang hat nur ein Anbieter eine Erhöhung der laufenden Verzinsung für seine LV-Produkte angekündigt, die übrigen halten ihre Zinssätze stabil bzw. senken sie. Dabei fällt die laufende Verzinsung bei denen, sie verringern um 0,2 Prozentpunkte.
Durchschnittlich wird die laufende Verzinsung von LV-Policen im Jahr 2011 bei etwa 4,17 Prozent liegen, während sie 2010 noch 4,25 Prozent betrug. Die tatsächlichen Daten der einzelnen Anbieter weichen allerdings vereinzelt um bis zu 0,6 Prozentpunkte vom Durchschnitt ab.
Die Versicherungen begründen die Veränderungen in der Verzinsung privater Rentenversicherungen, Riesterrente und Risikolebensversicherungen mit den Entwicklungen auf dem Weltfinanzmarkt. Dazu zählen unter anderem das niedrige Zinsniveau und die Inflation.
Auf den Weg zum verdienten Ruhestand setzen mehr als 12 Mio. Bundesbürger auf die staatlich geförderte Riesterrente. Doch als Riestersparer darf man keinesfalls vergessen, die Zulagen von Vater Staat rechtzeitig zu beantragen. Für 2008 läuft die Frist Ende des Jahres ab.
Die Zulagen eines Jahres müssen immer bis spätestens zum Ende des übernächsten Kalenderjahres bei der Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragt werden. Der „Antrag auf Altersvorsorgezulage“ für das Jahr 2008 sollte also noch im Dezember 2010 eingereicht werden, sonst wird sicheres Geld verschenkt.
Dabei handelt es sich um die Grundzulage in Höhe von 154 Euro und die Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder, die 2008 und später geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro vom Staat für die Altersvorsorge.
Junge Riestersparer können sogar zusätzlich profitieren. Wer zu Beginn des Beitragsjahrs höchstens 25 Jahre alt ist, erhält einmalig 200 Euro extra.
Riesterkunden erhalten das Antragsformular von ihrer Versicherung und können es auch an sie wieder zurückgeben. Beim Ausfüllen und bei Fragen zum Antrag ist der Versicherungsmakler gern behilflich.
Wer nicht jedes Jahr einen erneuten „Antrag auf Altersvorsorgezulage“ stellen will, kann sich für einen Dauerzulagenantrag entscheiden. Damit erteilt man seinem Anbieter die Vollmacht, die Zulagen jährlich automatisch zu beantragen, bis diese Vollmacht vom Versicherungskunden wieder entzogen wird.