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Nie zuvor durfte die deutsche Bevölkerung so sehr auf ein langes und erfülltes Leben hoffen wie heute. Wir leben nicht nur immer länger, sondern bleiben auch länger gesund – Infolge dessen knüpfen immer mehr Menschen hohe Erwartungen an den Lebensabend. Doch ältere Menschen haben auch spezielle Ansprüche an eine Unfallversicherung.
Jährlich kommen in Deutschland etwa etwa neun Millionen Menschen zu Schaden. Nicht wenige verletzen sich dabei so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen
Doch nur jeder dritte Deutsche hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Dabei ist das Risiko, Weiterlesen
Die Einführung des Gesundheitsfonds fordert möglicherweise ein erstes Opfer: mit der City BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse von der Schließung bedroht. Auch die Vereinigte IKK ist in eine finanzielle Schieflage geraten und braucht 50 Millionen Euro Unterstützung. Doch was müssen Patienten beachten, wenn die Krankenversicherung aufgelöst wird?
In Deutschland kommen pro Jahr etwa neun Millionen Menschen bei Unfällen zu Schaden. Viele Menschen verletzen sich dabei so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen.
Nur jeder dritte Deutsche hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen.
Viele scheinen die Risiken zu verdrängen oder meinen, über die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend abgesichert zu sein. Aber die überwiegende Zahl der Unfälle ereignet sich außerhalb der Arbeit – dann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft nicht.
Besonders im Alter sind die Folgen von Unfällen schwerwiegend. Der Körper ist nicht mehr so leistungsfähig wie früher und erholt sich langsamer von Verletzungen.
Dennoch sorgt nur jeder Vierte zwischen 61 und 70 Jahren mit einer privaten Unfallversicherung vor.
Die angebotenen Seniorentarife bieten vielfach Zusatzleistungen, wie täglichen Menüservice, Wohnungsreinigung, Wäscheservice oder Pflegeleistungen.
Wichtig:
Werden die Zusatzleistungen vom Versicherer auch bezahlt oder nur vermittelt?
Auf welchen Zeitraum ist die Leistungsdauer beschränkt?
Bietet der Tarif ausreichend Progression, um bei höheren Invaliditätsgraden besser abgesichert zu sein?
Zusatzleistungen für Familien
Für Familien ist es wichtig, dass im Notfall Kinderbetreuung organisiert und bezahlt wird.
Ähnlich wie bei den Seniorentarifen werden Einkaufshilfen und/oder Menüservcies angeboten. Teilweise können Versicherte auch Beratungsleistungen und Hilfe beim Wiedereinstieg in das Berufsleben in Anspruch nehmen.
Folgeschäden durch Infektionen
Einige Versicherer schließen auch Krankheiten durch Infektionen und Insektenstiche in ihre Unfallversicherung mit ein. Damit besteht auch bei Borreliose (Zecke), Meningitis, Gelbfieber, Tollwut und einer ganzen Reihe weiterer Krankheiten Versicherungsschutz.
Der Versicherer sollte auch dann noch leisten, wenn Unfallereignis (Zeckenbiss) und Diagnose zeitlich stark auseinander liegen. Denn häufig treten gesundheitliche Folgeschäden eines Zeckenbisses erst Jahre später auf.
In Deutschland ist die „Dread-Disease-Versicherung“ noch nicht weit verbreitet. Experten und Verbraucherschützer empfehlen die „Schwere-Krankheiten-Versicherung“ vor allem als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber welche Unterschiede gibt es und worauf ist zu achten?
Unterschiedliche Versicherungsbeiträge für Frauen und Männer sind diskriminierend. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil hervorgehoben. Spätestens ab dem 21. Dezember 2012 müssen die Versicherer Unisex-Tarife anbieten. Doch für welche Versicherungssparten ändert sich etwas?
Laut Sterbestatistik leben Frauen im Durchschnitt länger als Männer. Sie haben aber auch andere Risiken. Das wirkte sich bisher in der Berechnung von Versicherungstarifen aus. Mit seinem Urteil vom 1. März 2011 fordert nun der EuGH (Az. C-236/09) eine Preisbemessung ohne Hinzuziehen geschlechtsspezifischer Risiken.
Generell galt bisher eine geschlechtsunabhängige Prämienberechnung. Es gab nur eine Ausnahme: Sofern das Geschlecht ein bestimmender Faktor und dies durch versicherungsmathematische Daten nachweisbar ist. Diese Regelung ist nach dem EuGH-Urteil für – bis spätestens 21. Dezember 2012 – neuabgeschlossene Versicherungsverträge nicht mehr gültig. Bestehende Verträge werden aber nicht geändert.
Bislang stellt sich der Preisvorteil für Frauen und Männer meist wie folgt dar:
| Versicherungssparte | günstiger für Frauen | günstiger für Männer |
|---|---|---|
| Berufsunfähigkeits-versicherung | X |
|
| Kapitallebens-versicherung | X | |
| Kfz-Versicherung | X | |
| Krankenversicherung (privat) | X |
|
| Pflegeversicherung (privat) | X |
|
| Rentenversicherung (privat) | X |
|
| Risikolebensversicherung | X | |
| Sterbegeldversicherung | X | |
| Unfallversicherung | X |
Ob sich die Versicherungsbeträge tatsächlich enorm verändern werden – wie Verbraucherverbände befürchten, wenn für Frauen wie Männer auch in den oben auf geführten Versicherungssparten Tarife mit gleichberechtigter Prämienbemessung angeboten werden, bleibt abzuwarten.
Jetzt noch schnell ohne Überlegung eine Versicherung abzuschließen, um den Preisvorteil zu nutzen, wäre übereilt. Stattdessen sollte man sich ausführlich informieren und bedacht handeln. Eine vorschnelle Entscheidung kann auch Nachteile mit sich bringen. Aufschluss gibt ein Gespräch mit einem Versicherungsfachmann.
„Effiziente Betrugsbekämpfung und Risikoprüfung zum Vorteil aller Versicherten“ verspricht sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vom Neustart des Hinweis- und Informationssystems (HIS) der deutschen Versicherer am 1. April 2011, in dem Angaben zu Versicherten gespeichert werden.
Am Freitag, dem 01.04.2011, startet das überarbeitetes HIS, welches auch unter der Bezeichnung Uniwagnis oder „Schwarze Liste der Versicherer“ bekannt ist. Das bestehende System musste aus Datenschutz- und Transparenzgründen und aufgrund neuer Anforderungen an Technik neugestaltet werden.
Was ist das HIS?
In dieser Datenbank werden bestimmte Informationen über Versicherte Weiterlesen
Frohe Botschaft, so scheint es, kommt von der Bundesregierung: Ab dem 1. Juli wird die gesetzliche Rente um knapp ein Prozent steigen. Doch schaut man genauer hin, relativiert sich die vermeintliche Aufstockung.
Die Bundesregierung verkündete vergangene Woche: Rund 20 Millionen Rentner erhalten ab 1. Juli 2011 0,99 Prozent mehr Rente. Dies scheint im Gegensatz zur Nullrunde des vergangenen Jahres eine positive Nachricht zu sein.
Eine Rentenanpassung erfolgt immer in Abhängigkeit der Bruttolöhne und -gehälter der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus dem Vorjahr. Wird mehr verdient, steigt in der Regel auch die Rente ein Jahr später. Sinkt das Einkommen, würde auch die Rente abnehmen, gäbe es da nicht die Rentengarantie. Diese verhindert eine Rentenkürzung und sorgt für eine Nullrunde.
2010 betrug die Lohnentwicklung 3,1 Prozent in den alten Bundesländern, 2,55 Prozent in den neuen.
Ab Juli 2011 erhalten folglich Rentner mit einer Rente von 1.000 Euro 10 Euro im Monat mehr. Bedenkt man, dass die jährliche Inflationsrate in Europa im Februar 2011 bei 2,4 Prozent lag und beispielsweise die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung von 14,9 auf 15,5 Prozent des Einkommens angehoben wurden, scheint die angekündigte Rentenerhöhung regelrecht zu verpuffen.
Vor diesem Hintergrund wird eine private Rentenabsicherung immer wichtiger, um keinen unruhigen Ruhestand zu erleben. Da Rentenpolicen aber vielfältig sind und sich ein Tarif nicht universell auf jeden Versicherungsnehmer anwenden lässt, schafft ein individuelles Beratungsgespräch beim Versicherungsfachmann Klarheit.
Wer sein Auto über Internet verkaufen will und ein Bild des Fahrzeugs ins Netz stellt, der ist gut beraten, sein Kennzeichen unkenntlich zu machen. Denn Betrügerbanden nutzen die Fahrzeugdaten für einen versuchten Versicherungsbetrug
Die Betrüger werden immer raffinierter. Wie ein großer deutscher Versicherungsanbieter vor kurzer Zeit berichte, haben sie nun eine neue Methode entwickelt, um Bürger um ihr hart erspartes Geld zu bringen. Sie machen im Internet Autos ausfindig, die verkauft werden sollen, notieren sich das Nummernschild, wenn es zu erkennen ist – und schon klingelt bei dem bereitwilligen Autoverkäufer das Telefon.
Die Missetäter jedoch geben sich als Kaufinteressenten aus. Und erkundigen sich nicht nur nach der Postadresse, die der Verkäufer des Autos sicher bereitwillig freigibt, wenn der Anrufer Interesse an einem Besichtigungstermin vortäuscht. Die Betrüger fragen den Anbieter des Fahrzeuges auch nach Versicherungsdetails aus. Bei welchem Versicherer ist das Auto geschützt? Besteht eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung? Da die Daten im Zusammenhang mit dem zu verkaufenden Auto stehen und möglicherweise etwas über den guten Zustand des Gefährtes verraten könnten, gibt so mancher Verkäufer auch diese Informationen preis, ohne skeptisch zu werden.
Nun haben die Betrüger ausreichend Daten, um einen Versicherungsbetrug zu versuchen, kennen sie doch das Autokennzeichen, die Postadresse sowie den Versicherungsanbieter des Autobesitzers. Und schicken der Versicherung eine Rechnung über einen angeblichen Austausch der Frontscheibe, der natürlich nie statt gefunden hat. Dem Schreiben liegt eine gefälschte Erklärung des Autobesitzers bei, die Rechnung direkt mit der nicht existierenden Werkstatt zu begleichen, die den Scheibenwechsel vornahm – und schon, sofern alles glatt geht, landet das Geld auf dem Konto der Betrüger.
Die Methode ist deshalb so raffiniert, weil der Autoverkäufer im günstigsten Fall gar nicht merkt, dass er betrogen wurde. Wird doch ein Versicherungsnehmer im Rahmen einer Kaskoversicherung nicht hoch gestuft, wenn er eine Frontscheibe wechseln lässt – folglich ist die Versicherung auch nicht verpflichtet, ihn zu informieren. Erst wenn der Versicherte kurze Zeit später selbst einen Schaden reguliert haben will, wird der vorherige Betrug offenbar.
Verbraucherschützer raten, das Nummernschild eines Fahrzeuges zu verpixeln, wenn ein Bild des Autos zum Verkauf ins Netz gestellt wird. Und am Telefon keine Details zur Autoversicherung preiszugeben
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stetig an. Ende 2009 gab es 2,34 Millionen pflegebedürftige Menschen. Das sind 16 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor. Mit dieser Zahl verbunden ist die Frage nach der Absicherung im Pflegefall und der Pflege durch Pflegedienst und Angehörige.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Pflegebedürftigen selbst von 2007 bis 2009 um rund 91.000 Personen, was 4,1 Prozent entspricht. Außerdem geht aus der im Februar 2011 veröffentlichten „Pflegestatistik 2009“ hervor, dass 1,62 Millionen aller Pflegebedürftigen (69 Prozent) zu Hause versorgt werden. Davon werden 1,07 Millionen in der Regel allein von ihren Angehörigen gepflegt. Dafür erhalten sie Pflegegeld. Ambulante Pflegedienste nahmen 555.000 Pflegebedürftige zu Hause in Anspruch, während 717.000 Personen (31 Prozent) stationär gepflegt werden.
Alle drei Bereiche (stationäre Behandlung, ambulante Behandlung, Pflegegeldbezug) zeigen in der Statistik einen eindeutigen Zuwachs auf.
In diesem Zusammenhang sollte über die persönliche Absicherung für einen späteren Pflegefall nachgedacht werden. Zwar gibt es die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung über die Krankenkassen und Krankenversicherungen gegeben. Doch diese bedeuten nur eine Grundsicherung. Auch das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass eine private Pflegeversicherung sinnvoll ist.
Da bei den verschiedensten Möglichkeiten – von Pflegetagegeldversicherung über Pflegekostenversicherung bis hin zur Pflegerentenversicherung – schnell der Überblick verloren geht, kann ein informatives Gespräch mit dem Versicherungsfachmann sehr viel weiter helfen.