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Wasser ist für unseren Körper lebenswichtig – kein Wunder, da er ja zu 55-60 Prozent daraus besteht. Gerade in der Sommerhitze heißt es von überall her, dass viel Trinken besonders gesund sei. Allerdings nicht zwangsläufig. Daher gibt es für unsere tägliche Flüssigkeitszufuhr einiges zu beachten.

Im Laufe seines Lebens konsumiert jeder Mensch ungefähr 40.000 Liter Wasser. Dabei ist es wichtig, das richtige Maß zu finden. So zeigte beispielsweise eine Studie des Dortmunder Forschungsinstitutes für Kinderernährung, dass Kinder bis vier Jahren systematisch zu wenig trinken: während ihr Bedarf bei 950 Milliliter bis 1.300 Milliliter pro Tag liegt, trinken sie nur gut 650 Milliliter. Die richtige Balance beim Trinken zu finden, ist daher wichtig:

Nicht zu wenig,…

Hat der Körper zu wenig Wasser, können die Wirkungen vom Durstsignal über Müdigkeit und Kopfschmerzen sowie Muskelschwäche bis hin zu Krämpfen und Bewusstseinsstörungen führen. Fehlen 15 Prozent des Körpergewichts an Wasser, kann dies sogar tödlich sein.

Vor allem langfristig wird der Wasserverlust im Körper bemerkbar. Das Blut wird dickflüssig, was die Durchblutung und damit die Sauerstoffversorgung beeinträchtigt. Wird zu wenig Wasser zugeführt, spart der Körper beispielsweise bei der Durchblutung der Haut oder der Ausscheidung von Schweiß oder Urin. Für die funktionierende Arbeit von Verdauung und Niere ist Wasser unabdingbar, denn wenn zu wenig da ist, können Verstopfungen entstehen und Abfallstoffe nicht ausgeschwemmt werden. Selbst in Ruhephasen benötigt der Körper täglich mindestens eineinhalb Liter, bei sportlich aktiven Menschen können es bis zu drei Liter sein.

…und nicht zu viel!

„Trinken, bevor der Durst kommt“ ist jedoch als Faustregel gleichsam umstritten. So verweisen einige Mediziner darauf, dass man auch zu viel trinken kann: wie die Zeitung Die Welt berichtete, kam beim Boston Marathon eine Frau zu Tode, die in kurzer Zeit 16 Becher getrunken hatte. Gerade bei Extremsportlern besteht demnach ein Trend zum „Über-Trinken.“

So mahnen auch beim Trinken Experten zum Maßhalten, denn das übermäßige Zuführen von Wasser kann zur Ausschwemmung wichtiger Salze führen. 180 bis 300 Gramm Salz enthält der menschliche Körper, circa drei bis fünf Gramm muss man täglich ersetzen. Wer durch Urin oder Schweiß viel Wasser verliert, kann trotz ausreichender Flüssigkeitszufuhr Kopfschmerzen bekommen. Daher sollte man bei starkem Schwitzen und hohem Durstgefühl auch Salz zuführen. Trinken allein reicht hier nicht: auch auf die Zufuhr von Mineralien und Kohlehydraten sollte geachtet werden! Deshalb empfiehlt es sich, lieber zu Fruchtschorlen als zur Cola zu greifen. Früchte- und Kräutertees werden ebenfalls zum gesunden Durstlöschen empfohlen.

Auch eine andere Faustregel bezüglich des Vieltrinkens steht in der Kritik: Sollte man im Falle einer Erkältung zwangsläufig mehr trinken als sonst? Da bei einem Schnupfen zusätzliche Hormone ausgeschüttet werden, die für eine zusätzliche Wasserspeicherung im Körper sorgen, ist dies jedoch nicht unbedingt nötig. Und auch bei Krankheit besteht die Gefahr, dass Vieltrinkerei Salzmangel provozieren kann. Deshalb lieber auf die Signale des Körpers hören! Wer Durst hat, und sei es auch nur ein leichtes Durstgefühl, liegt mit dem Griff zur Wasserflasche meistens richtig.

Es ist eine erschreckende Zahl: jeder fünfte Arbeitnehmer scheidet heutzutage vorzeitig aus dem Arbeitsleben aus, weil er die Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen kann. Doch eine aktuelle Umfrage zeigt, dass das Risiko der Berufsunfähigkeit in der Bevölkerung unterschätzt wird.

„Wer die Ursachen nicht kennt, macht sich keine Sorgen“ – mit diesem Fazit fasst das Marktforschungsinstitut TNS Infratest eine Studie zum Thema Berufsunfähigkeit zusammen. Nur 13 Prozent aller Befragten betrachten es demnach als wahrscheinlich, selbst einmal berufsunfähig zu werden. Zugleich ist das Wissen über die möglichen Gründe einer Berufsunfähigkeit wenig ausgeprägt.

Psychische Leiden Hauptursache für Berufsunfähigkeit

In der Bevölkerung herrscht das falsche Bild vor, dass Unfälle und schwere körperliche Belastungen die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit sind. So vermuteten 43 Prozent aller Befragten Rückenleiden als Hauptauslöser, 37 Prozent tippten auf Unfälle. Dem ist aber nicht so: Die Mehrzahl der Menschen scheidet aufgrund psychischer Erkrankungen aus dem Erwerbsleben aus. Immerhin 33 Prozent aller Betroffenen müssen aufgrund eines seelischen Leidens ihren Beruf aufgeben.

Infolge des Nichtwissens unterschätzen gerade jene Berufstätige ihr Risiko, die im Büro arbeiten oder anderweitig mit geistigen Tätigkeiten beschäftigt sind. Diese Gruppe ist besonders stark von psychischen Erkrankungen bedroht. Entsprechend fällt auch das Fazit der Studie aus: 75 Prozent der Deutschen würden nur unzureichend gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abgesichert sein.

Folgen der Berufsunfähigkeit nicht unterschätzen

Als realitätsfern wurde auch die Einschätzung geeigneter Vorsorgemaßnahmen gewertet. Zwar gaben 65 Prozent der Befragten an, eine Berufsunfähigkeitsversicherung sei als Schutz geeignet. Eben so viele nannten eine Unfallversicherung als geeigneten Schutz, 68 Prozent Sparen, 64 Prozent den Erwerb von Immobilien, 54 Prozent den Abschluss einer Lebensversicherung sowie 45 Prozent den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung.

Jedoch ist das existenzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit nicht zu unterschätzen – wer jahrelang seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann, hat schnell seinen Sparstrumpf aufgebraucht. Auch die eigene Immobilie ist möglicherweise nicht mehr bewohnbar, wenn sie wegen Schulden entäußert werden muss. Hier gilt es, mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gezielt vorzusorgen.

Ein Ergebnis der Studie lässt besonders aufhorchen: Das Wissen über Berufsunfähigkeits-Policen ist nach wie vor gering. So glauben 41 Prozent aller Befragten, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahle nicht bei selbstverschuldeten Unfällen. 35 Prozent gaben an, private und gesetzliche Leistungen würden miteinander verrechnet. Beide Aussagen sind aber falsch. Hier lässt sich schlussfolgern: die Verträge sind besser als ihr Ruf. Ein Makler kann helfen, die geeignete Vorsorge zu ermitteln.

Wer sich beim Wertpapierkauf von einem Finanzvermittler beraten lässt, der hat seit dem 01. Juli das Recht, mit einem Produktinformationsblatt über die Anlage informiert zu werden. Das Verbraucherschutzministerium verspricht sich davon Fortschritte beim Verbraucherschutz

Obwohl die Banken gerne mit ihrer Kundenfreundlichkeit werben und sich mit Testsiegerzertifikaten schmücken, sieht die Realität oft anders aus. Vor allem nach der Finanzkrise klagten tausende Kunden, dass sie falsch beraten worden seien und ihnen riskante Geldanlagen mit hohen Verlusten vermittelt wurden. Eine Studie der „Stiftung Warentest“ bestätigte im Sommer 2010, dass die Beratungspraxis nach wie vor Wünsche offen lässt: Von 21 untersuchten Bankinstituten bekam kein einziges die Note „sehr gut“ verliehen, hingegen wurden 16 Geldhäuser mit „ausreichend“ bewertet.

Doch seit dem 01. Juli garantiert ein gesetzlich verpflichtendes „Produktinformationsblatt“, dass Kunden genauer über eine Geldanlage informiert werden. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner erklärte hierzu letzte Woche in Berlin: „Geldanleger in Deutschland sind künftig deutlich besser gegen Falschberatung geschützt. Die neuen Beipackzettel werden im Bankensektor zu mehr Transparenz führen und zu einer spürbaren Stärkung des Wettbewerbs.“ Um eine Vergleichbarkeit der Geldanlagen zu gewährleisten, will Ilse Aigner alle Institute in Deutschland zu einem einheitlichen Standard verpflichten. Doch wie müssen diese Produktinformationsblätter gestaltet sein, um wirklich einen Beitrag für einen besseren Verbraucherschutz leisten zu können?

Kurz, leicht verständlich und werbefrei

Für das Produktinformationsblatt gibt es gesetzlich genau festgelegte Vorgaben. So darf es nicht mehr als zwei DIN A4 – Seiten umfassen, jedoch sind bei komplexen Geldanlagen wie Derivaten oder Termingeschäften auch drei Seiten erlaubt. Zudem muss das PIB kurz, leicht verständlich und werbefrei sein. Folgende Angaben sind hierbei laut Gesetz verpflichtend:

  • die Art des Anlageprodukts
  • seine Funktionsweise
  • die damit verbundenen Risiken
  • die Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen sowie
  • die mit der Anlage verbundenen Kosten

Die Kontrolle durch die Bundesfinanzaufsicht soll zukünftig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher stellen. Zudem besteht eine weitere Gesetzesinitiative, um künftig auch für andere Vermögensanlagen wie beispielsweise geschlossene Fonds Produktinformationsblätter einzuführen.

Es bleibt jedoch anzumerken: die Produktinformationsblätter sind kein Allheilmittel gegen Falschberatungen. Es gilt für Verbraucher nach wie vor, sich über eine Geldanlage genauestens zu informieren. Und das Geld nicht in Wertpapiere zu investieren, deren Funktionsweise man nicht versteht.

Wer betrunken Auto fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern vor allem auch andere und kann teure Schäden verursachen. Durch Trunkenheit ausgelöste Schadensfälle kann man mit Versicherungen teilweise abdecken – allerdings längst nicht alle.

Im Allgemeinen zahlt keine Versicherung, wenn man vorsätzlich einen Schaden verursacht hat. Anders ist es jedoch, wenn der Verursacher unzurechnungsfähig war oder grob fahrlässig gehandelt hat, beispielsweise durch den Konsum von Alkohol. Diese Risiken kalkulieren viele Versicherungsanbieter mit ein.

Pauschalen Versicherungsschutz gibt es aber auch bei Trunkenheit nicht: Beispielsweise ist das Ammenmärchen längst überholt, dass die Vollkasko auch einen Schaden am KFZ zahlt, wenn er durch Alkohol am Steuer verursacht wurde. Bereits seit dem 1. Januar 2008 kann der Versicherer, laut § 81 Abs. 2 VVG, seinen Leistungsumfang schmälern, wenn der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit der sogenannten „Quotelung“: Der Versicherer darf seine Leistung in einem Verhältnis zur Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers kürzen.

Leistung kann auch komplett wegfallen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22. Juni 2011 (Az. IV ZR 225/10) ist aber auch die anteilige Leistung des Vollkaskoversicherers nicht garantiert. Im konkreten Fall hatte der Besucher eines Rockkonzertes auf dem Nachhauseweg einen Laternenpfahl gerammt und dabei an seinem Fahrzeug einen 6.400 Euro Schaden herbeigeführt. Der Blutalkohol des Versicherten lag bei 2,7 Promille.

Obwohl der Fahrer zum Unfallzeitpunkt aufgrund des hohen Blutalkoholwertes unzurechnungsfähig gewesen ist, stimmte das Gericht der Leistungsverweigerung des Versicherers zu. Begründet wurde dies damit, dass man bereits in einem zurechnungsfähigem Zustand – also noch vor dem ersten Glas – damit rechnen könnte, dass man beim Alkoholkonsum und anschließendem Fahrtantritt einen Versicherungsfall herbeiführt. Man muss also dem Versicherer nachweisen, dass man unverschuldet in den Zustand der Trunkenheit geraten ist, etwa wenn Freunde ohne Wissen des Trinkenden Alkohol in das Glas mischen. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann die Versicherung eine Quotelung auf Null durchsetzen.

„Betrunken Autofahren – aber sicher?“

Einen Freifahrtschein für betrunkenes Fahren gibt es nicht. Zwar ersetzt die Haftpflichtversicherung beispielsweise die Schäden am gerammten Laternenpfahl, der Kfz-Schaden muss aber selbst getragen werden. Völlig ohne Absicherung ist man jedoch nicht: Private Unfallversicherungen zahlen beispielsweise bei Unfallschäden infolge Trunkenheit teilweise bis zu einem Promillewert von 1,3.

Doch wirklich sicher fährt man nur ohne Alkohol. Schließlich muss man selbst nicht einmal Unfallverursacher sein, um bei einem Crash in Haftung genommen zu werden: Sobald Blutalkohol festgestellt wird, erhält man mindestens eine Teilschuld am Unfall. Und wenn dabei tatsächlich Personen zu Schaden kommen, sind für den Schuldigen wohl weniger die Kosten entscheidend, als viel mehr das Wissen um die eigene Verantwortung.

Diverse Ultraschalluntersuchungen, alternative Heilverfahren, Krebsfrüherkennungstests – einiges zahlt die Krankenkasse – alles jedoch nicht. Das, was über die gesetzliche Zahlungspflicht der Kassen hinaus geht, nennt man im Gesundheitswesen die „individuellen Gesundheitsleistungen“. „IGel“ lautet das schöne Kurzwort und kann ebenso stachelig wie nützlich sein.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Behandlungskosten für Erkrankungen zu tragen, einige vorbeugende Maßnahmen sind eingeschlossen. Allerdings wird von ihnen nicht alles gezahlt, was der Gesundheitsvorsorge und -behandlung dient.

So übernehmen sie keine Kosten für Leistungen, die zur „individuellen Lebensgestaltung“ dienen. Dies betrifft beispielsweise Tauglichkeitsuntersuchungen für bestimmte Sportarten oder vorbeugende Untersuchungen vor privaten Auslandsaufenthalten. Ähnliches gilt für Methoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich noch ungeklärt ist, wie Akupunktur, oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Viele der nicht übernommenen Leistungen lassen sich dem Bereich der Vorsorge- und Service-Medizin zuordnen.

Sind IGeL-Leistungen zweckmäßig?

Strittig ist stets, wann eine individuelle Zusatzbehandlung sinnvoll ist oder nicht. Soll der Patient eine derartige Leistung aus eigener Tasche zahlen, wenn sie ein Arzt empfiehlt? Da es sich grundsätzlich um eine Behandlung handelt, deren medizinische Notwendigkeit von den gesetzlichen Kassen nicht anerkannt wird, kann man als Patient schnell auf den Gedanken kommen, dass der behandelnde Arzt nur etwas dazuverdienen will.

Doch tatsächlich sind diese Zusatzleistungen oftmals auch in ihrer Wirksamkeit individuell verschieden – und können daher durchaus von Nutzen sein. Verbraucherschützer, die gesetzlichen Krankenkassen sowie auch die Bundesärztekammer raten daher, zur Orientierung eine einfache „Checkliste“ zu nutzen, anhand derer man prüfen kann, inwieweit die IGeL-Leistung ihre Berechtigung hat. Fragen wie „Bin ich von meinem Arzt sachlich, ohne Drängen und anpreisende Werbung informiert worden?“ sollte der Patient positiv beantworten können. Auf der Homepage der Bundesärztekammer sowie bei Verbraucherschutzverbänden lassen sich derartige Checklisten unter dem Stichwort „Individuelle Gesundheitsleistungen“ finden.

Ausführliche Beratung und Kostenvereinbarungen

Selbstverständlich sollte der Arzt seinen Patienten über den konkreten Nutzen der Behandlung aufklären, sachlich die Risiken benennen und die Leistungen ausführlich schildern. Genügend Zeit zur Abwägung für oder gegen die Behandlung sollte beim Arzt des Vertrauens ebenfalls kein Problem darstellen.Der Arzt ist aber auch nicht befugt, die Zusatzleistung ohne ihr Einverständnis durchzuführen bzw. in Rechnung zu stellen. Die Honorarvereinbarung benötigt ihre Unterschrift. Dabei sind Pauschal- oder Erfolgshonorare grundsätzlich unzulässig. Noch mehr Sicherheit bietet ein Kostenvoranschlag.

Es gibt oft gute und schlechte Gründe, weshalb eine Leistung mitunter nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird – über diese sollte der Arzt sie informieren, aber auch die Krankenkasse kann hier weiterhelfen. Gerade im Bereich der Vorsorge etwa werden Untersuchungen nur bei begründetem Verdacht von den gesetzlichen Kassen getragen. Private Krankenkassen können individuelle Verträge und Policen beinhalten. Hier gilt allerdings auch: je mehr Zusatz, desto höher sind oft die Kosten.

Experten sind geteilter Meinung: Ist eine Unfall- oder Kinderinvaliditätsversicherung für Kinder sinnvoller? Beide Policen werden als empfehlenswert angesehen, doch die Grundsatzentscheidung misst sich auch daran, welche Ursachen hauptsächlich für Behinderungen verantwortlich sind. Tatsächlich führt bei Kindern weitaus häufiger eine Krankheit zu einer Beeinträchtigung als ein Unfall.

Unfallversicherungen haften im allgemeinen nur, wenn ein Schaden auch tatsächlich durch einen Unfall verursacht worden ist. Doch lediglich 0,45% aller Behinderungen im Kindesalter ging ein Unfall voraus. Im Gegensatz dazu spielt der Auslöser einer Behinderung bei der Invaliditätsversicherung keine Rolle: der Versicherer zahlt in der Regel ab einer Invalidität von 50%, ganz gleich, wie diese zustande kam. Deshalb vertritt die Stiftung Warentest die These, dass Eltern für ihre Kinder bevorzugt eine Invaliditätsversicherung abschließen sollten.

Verträge oft nicht transparent genug

Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass viele Faktoren, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung bei Kindern führen können, in den Kinderversicherungen ausgeschlossen werden. Hier gilt es, die Verträge genau zu studieren. Je weniger Ausschlüsse eine Police enthält und je transparenter sie formuliert ist, desto besseren Schutz bietet sie.

Nicht versichert sind in vielen Verträgen beispielsweise psychische Erkrankungen wie Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, obwohl diese zu den häufigsten Beeinträchtigungen im Kindes- und Jugendalter zählen. Führt dann eine Krankheit wie Autismus oder eine Essstörung zur Invalidität, zahlt die Versicherung nicht. Zudem lässt sich nur bei wenigen Anbietern ein Kind vor der Vollendung des ersten Lebensjahres versichern. Hier empfiehlt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen, denn die besten Verträge gewähren bereits Schutz ab der 06. Lebenswoche.

Es gilt gleichsam der Grundsatz: Ein Kind sollte so früh wie möglich versichert werden. Denn beim Ausschluss von Vorerkrankungen gehen einige Anbieter rigoros vor und streichen sie aus dem Vertrag. Führt die Vorerkrankung dann zur Invalidität, muss der Versicherer keine Leistung erbringen.

Sinnvolle Versicherung trotz staatlicher Unterstützung bei Invalidität

Kindern greift der Staat im Falle der Invalidität stärker unter die Arme als Erwachsenen. Staatliche Hilfe gibt es beispielsweise durch längere Kindergeldzahlungen. Auch die Krankenkassen finanzieren Extraleistungen wie Sprachtherapien oder heilpädagogische Kuren. Doch diese Zahlungen sind von Kürzungen bedroht oder decken nur einen Teil steigender Bedarfskosten. So zahlen die Pflegekassen für den behindertengerechten Wohnungsumbau nur einen Maximalbetrag von 2557 Euro, obwohl bereits der Einbau eines Treppenliftes für Rollstuhlfahrer bis zu 20.000 Euro verschlingen kann.

Eine Kinderinvaliditätsversicherung ist deshalb in jedem Fall ein sinnvoller Schutz und wird auch vom Verbraucherverband „Bund der Versicherten“ (BDV) empfohlen. Ein guter Versicherungsfachmann kann helfen, die Stolpersteine in den oft undurchsichtigen Verträgen aus dem Weg zu räumen.

Die Sommerzeit ist die Hochzeit für Tiersportveranstaltungen. Doch beim Versicherungsschutz ist Vorsicht geboten: Eine private Tierhaftpflichtversicherung deckt diese Gefahren oftmals nur eingeschränkt ab. Weiterlesen

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung verzeichnet in einer Statistik 75.112 Arbeitsunfälle im Jahr 2009, 34 davon mit tödlichem Ausgang. Heikle Situationen gäbe es vielfach in der Logistik bei Be- und Entladevorgängen. Unfall- und Todesursachen waren hier vor allem Abstürze und das Angefahren werden von LKW. Typische Gefahrensituation entstünden insbesondere beim An- und Abfahren an Ladeplätze: Lagermitarbeiter seien dabei durch ungenügende Arbeitsorganisation oder schlechte Sichtverhältnisse erhöhten Risiken ausgesetzt.

Oft können einfache Änderungen in der Organisation des Arbeitsablaufes und Schutzvorrichtungen risikoreichen Situationen bereits präventiv entgegenwirken. Die gesetzliche Unfallversicherung rät daher, die Arbeitssicherheit durch konkrete Aktionen zu verbessern.

Grundsätzlich wird angeregt, heikle Bereiche von vornherein besser einsehbar zu machen. Optimiert werden kann die Sichtbarkeit durch Kamera-Monitorsysteme am oder im Fahrzeug sowie durch zusätzliche Rückspiegel. Getreu dem Motto: wer mehr sieht, kann auch mögliche Gefahrensituationen besser einschätzen. Die Einweisung von Fahrern sollte in sicherem Abstand und einsehbarem Platz geschehen. Standardisierte Handzeichen können helfen, exakt mit dem Fahrer zu kommunizieren.

Sicherstellen, wer wann wo fährt – und geht und steht!

Wenn niemand dort fährt, läuft oder sich aufhält, wo er „nichts zu suchen“ hat, sind weitere Gefahrenquellen gemindert. Damit dies funktioniert, kann man mit nummerierten Ladestellen arbeiten. Die Wege dorthin könnten durch mechanische Leiteinrichtungen abgegrenzt werden, in jedem Falle hilft das eindeutige Kennzeichnen dieser Wege. Fuß- und Fahrzeugwege müssen strikt getrennt werden. Man erreicht dies vor allem durch Hinweis- und Verbotsschilder und eine exakte Mitarbeiterunterweisung.

Ebenso können Sicherheitsabstände dazu beitragen, dass sich keiner zur falschen Zeit am falschen Ort befindet. Deren Einhaltung können bauliche Maßnahmen fördern: Die DGUV empfiehlt den Einbau von Rahmenvorsprüngen. Damit ist ausgeschlossen, dass sich die LKW dem Ladebereich weniger als einen halben Meter nähern.

Das Fahrzeug selbst sollte sich selbstverständlich nur dann bewegen, wenn dies auch gewünscht ist. Ein simpler Handgriff, wie das Anziehen der Handbremse ist hier manchmal bereits ausreichend! Noch sicherer steht man mit Keilen unter den Reifen. Auch mit Festhaltesystemen wirkt man voreiligem Losfahren entgegen.

Betriebsablauf garantieren – und sogar optimieren.

Egal, welche Maßnahmen man ergreift, um Unfälle in der Logistik zu vermeiden, so sollte man auch die betrieblichen Verhältnisse beachten. Man sollte keinesfalls zusätzliche Weisungen als für den „normalen“ Ablauf hinderlich empfinden, wenn sie dazu beitragen, die Sicherheit zu garantieren. Im Gegenteil, Weisungen können dazu dienen, auch die Arbeitsorganisation eines Unternehmens zu verbessern – wenn sie dazu beitragen, dass die einzelnen Arbeitsschritte bewusster geplant werden können. Denn Unfälle ereignen sich vielfach dort, wo am Arbeitsplatz chaotische Zustände herrschen.

Der Sommer lockt, damit die Urlaubszeit, und manche Reisende denken darüber nach, länger als gewohnt in fremden Gefilden zu bleiben. Dabei sollte auch an den richtigen Schutz für das Heim gedacht werden.

Der Langzeiturlaub boomt! Ob Lanzarote oder Teneriffa, Gran Canaria oder Costa del Sol: Gerade ältere Urlauber nutzen die freie Zeit, um länger als gewohnt ein Quartier unter Palmen zu beziehen. Auch wenn viele Urlauber erst in den Wintermonaten aufbrechen, um der kalten Jahreszeit zu entfliehen, so buchen sie bereits jetzt ihre Reise, denn Frühbucher-Rabatte versprechen saftige Ersparnisse.

Hausratversicherung über Abwesenheit informieren!

An eine Auslandskrankenversicherung denken fast alle Versicherungsnehmer, wenn sie in die weite Welt aufbrechen. Doch wie sieht es mit den Dingen aus, die man während der Reise hinter sich lässt? Ein Rohrbruch in den eigenen vier Wänden kann fatale Folgen haben, wenn der Hausherr nicht da ist und der Schaden erst spät bemerkt wird. Schnell sind Wände und Fußböden dauerhaft in Mitleidenschaft gezogen. Auch Diebe haben leichteres Spiel, wenn sich für längere Zeit niemand in der Wohnung aufhält. So sollten Langzeiturlauber nicht vergessen, ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung über die Abwesenheit in Kenntnis zu setzen.

Denn sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, werten dies viele Versicherer als Gefahrerhöhung. Wird die Abwesenheit nicht angezeigt, so steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel: im Schadensfall kann sich die Versicherung auf eine Vertragsverletzung berufen und die Zahlung verweigern. Dann geht der Versicherungsnehmer leer aus, obwohl er eine Hausratpolice abgeschlossen hat.

Gegen Aufpreis bleibt Schutz bestehen

Die meisten Versicherungsanbieter werden nach Kenntnisnahme der Abwesenheit für den Zeitraum der Reise einen Risikozuschlag erheben, so dass der Schutz gegen einen Aufpreis bestehen bleibt. Doch auch hinsichtlich der Urlaubsplanung lohnt ein Blick in die Verträge: manche Policen bieten bis zu 180 Tage Absicherung, ohne dass ein vorübergehendes Unbewohntsein des versicherten Objektes angezeigt werden müsste. So kann sich der Urlauber sorgenfrei unter der Palme sonnen.

Die Methode ist bekannt, doch die Masche zieht noch immer: Handy- und Internetanbieter zocken Kunden mit teuren Abonnements ab. Nicht selten wird dabei die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt. Doch gegen derartige Forderungen kann man sich wehren, wie aktuell die „Verbraucherzentrale Hamburg“ rät. Weiterlesen