Diverse Ultraschalluntersuchungen, alternative Heilverfahren, Krebsfrüherkennungstests – einiges zahlt die Krankenkasse – alles jedoch nicht. Das, was über die gesetzliche Zahlungspflicht der Kassen hinaus geht, nennt man im Gesundheitswesen die „individuellen Gesundheitsleistungen“. „IGel“ lautet das schöne Kurzwort und kann ebenso stachelig wie nützlich sein.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Behandlungskosten für Erkrankungen zu tragen, einige vorbeugende Maßnahmen sind eingeschlossen. Allerdings wird von ihnen nicht alles gezahlt, was der Gesundheitsvorsorge und -behandlung dient.

So übernehmen sie keine Kosten für Leistungen, die zur „individuellen Lebensgestaltung“ dienen. Dies betrifft beispielsweise Tauglichkeitsuntersuchungen für bestimmte Sportarten oder vorbeugende Untersuchungen vor privaten Auslandsaufenthalten. Ähnliches gilt für Methoden, deren Wirksamkeit wissenschaftlich noch ungeklärt ist, wie Akupunktur, oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Viele der nicht übernommenen Leistungen lassen sich dem Bereich der Vorsorge- und Service-Medizin zuordnen.

Sind IGeL-Leistungen zweckmäßig?

Strittig ist stets, wann eine individuelle Zusatzbehandlung sinnvoll ist oder nicht. Soll der Patient eine derartige Leistung aus eigener Tasche zahlen, wenn sie ein Arzt empfiehlt? Da es sich grundsätzlich um eine Behandlung handelt, deren medizinische Notwendigkeit von den gesetzlichen Kassen nicht anerkannt wird, kann man als Patient schnell auf den Gedanken kommen, dass der behandelnde Arzt nur etwas dazuverdienen will.

Doch tatsächlich sind diese Zusatzleistungen oftmals auch in ihrer Wirksamkeit individuell verschieden – und können daher durchaus von Nutzen sein. Verbraucherschützer, die gesetzlichen Krankenkassen sowie auch die Bundesärztekammer raten daher, zur Orientierung eine einfache „Checkliste“ zu nutzen, anhand derer man prüfen kann, inwieweit die IGeL-Leistung ihre Berechtigung hat. Fragen wie „Bin ich von meinem Arzt sachlich, ohne Drängen und anpreisende Werbung informiert worden?“ sollte der Patient positiv beantworten können. Auf der Homepage der Bundesärztekammer sowie bei Verbraucherschutzverbänden lassen sich derartige Checklisten unter dem Stichwort „Individuelle Gesundheitsleistungen“ finden.

Ausführliche Beratung und Kostenvereinbarungen

Selbstverständlich sollte der Arzt seinen Patienten über den konkreten Nutzen der Behandlung aufklären, sachlich die Risiken benennen und die Leistungen ausführlich schildern. Genügend Zeit zur Abwägung für oder gegen die Behandlung sollte beim Arzt des Vertrauens ebenfalls kein Problem darstellen.Der Arzt ist aber auch nicht befugt, die Zusatzleistung ohne ihr Einverständnis durchzuführen bzw. in Rechnung zu stellen. Die Honorarvereinbarung benötigt ihre Unterschrift. Dabei sind Pauschal- oder Erfolgshonorare grundsätzlich unzulässig. Noch mehr Sicherheit bietet ein Kostenvoranschlag.

Es gibt oft gute und schlechte Gründe, weshalb eine Leistung mitunter nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird – über diese sollte der Arzt sie informieren, aber auch die Krankenkasse kann hier weiterhelfen. Gerade im Bereich der Vorsorge etwa werden Untersuchungen nur bei begründetem Verdacht von den gesetzlichen Kassen getragen. Private Krankenkassen können individuelle Verträge und Policen beinhalten. Hier gilt allerdings auch: je mehr Zusatz, desto höher sind oft die Kosten.

Experten sind geteilter Meinung: Ist eine Unfall- oder Kinderinvaliditätsversicherung für Kinder sinnvoller? Beide Policen werden als empfehlenswert angesehen, doch die Grundsatzentscheidung misst sich auch daran, welche Ursachen hauptsächlich für Behinderungen verantwortlich sind. Tatsächlich führt bei Kindern weitaus häufiger eine Krankheit zu einer Beeinträchtigung als ein Unfall.

Unfallversicherungen haften im allgemeinen nur, wenn ein Schaden auch tatsächlich durch einen Unfall verursacht worden ist. Doch lediglich 0,45% aller Behinderungen im Kindesalter ging ein Unfall voraus. Im Gegensatz dazu spielt der Auslöser einer Behinderung bei der Invaliditätsversicherung keine Rolle: der Versicherer zahlt in der Regel ab einer Invalidität von 50%, ganz gleich, wie diese zustande kam. Deshalb vertritt die Stiftung Warentest die These, dass Eltern für ihre Kinder bevorzugt eine Invaliditätsversicherung abschließen sollten.

Verträge oft nicht transparent genug

Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass viele Faktoren, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung bei Kindern führen können, in den Kinderversicherungen ausgeschlossen werden. Hier gilt es, die Verträge genau zu studieren. Je weniger Ausschlüsse eine Police enthält und je transparenter sie formuliert ist, desto besseren Schutz bietet sie.

Nicht versichert sind in vielen Verträgen beispielsweise psychische Erkrankungen wie Neurosen, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, obwohl diese zu den häufigsten Beeinträchtigungen im Kindes- und Jugendalter zählen. Führt dann eine Krankheit wie Autismus oder eine Essstörung zur Invalidität, zahlt die Versicherung nicht. Zudem lässt sich nur bei wenigen Anbietern ein Kind vor der Vollendung des ersten Lebensjahres versichern. Hier empfiehlt es sich, mehrere Angebote zu vergleichen, denn die besten Verträge gewähren bereits Schutz ab der 06. Lebenswoche.

Es gilt gleichsam der Grundsatz: Ein Kind sollte so früh wie möglich versichert werden. Denn beim Ausschluss von Vorerkrankungen gehen einige Anbieter rigoros vor und streichen sie aus dem Vertrag. Führt die Vorerkrankung dann zur Invalidität, muss der Versicherer keine Leistung erbringen.

Sinnvolle Versicherung trotz staatlicher Unterstützung bei Invalidität

Kindern greift der Staat im Falle der Invalidität stärker unter die Arme als Erwachsenen. Staatliche Hilfe gibt es beispielsweise durch längere Kindergeldzahlungen. Auch die Krankenkassen finanzieren Extraleistungen wie Sprachtherapien oder heilpädagogische Kuren. Doch diese Zahlungen sind von Kürzungen bedroht oder decken nur einen Teil steigender Bedarfskosten. So zahlen die Pflegekassen für den behindertengerechten Wohnungsumbau nur einen Maximalbetrag von 2557 Euro, obwohl bereits der Einbau eines Treppenliftes für Rollstuhlfahrer bis zu 20.000 Euro verschlingen kann.

Eine Kinderinvaliditätsversicherung ist deshalb in jedem Fall ein sinnvoller Schutz und wird auch vom Verbraucherverband „Bund der Versicherten“ (BDV) empfohlen. Ein guter Versicherungsfachmann kann helfen, die Stolpersteine in den oft undurchsichtigen Verträgen aus dem Weg zu räumen.

Die Sommerzeit ist die Hochzeit für Tiersportveranstaltungen. Doch beim Versicherungsschutz ist Vorsicht geboten: Eine private Tierhaftpflichtversicherung deckt diese Gefahren oftmals nur eingeschränkt ab. Weiterlesen

Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung verzeichnet in einer Statistik 75.112 Arbeitsunfälle im Jahr 2009, 34 davon mit tödlichem Ausgang. Heikle Situationen gäbe es vielfach in der Logistik bei Be- und Entladevorgängen. Unfall- und Todesursachen waren hier vor allem Abstürze und das Angefahren werden von LKW. Typische Gefahrensituation entstünden insbesondere beim An- und Abfahren an Ladeplätze: Lagermitarbeiter seien dabei durch ungenügende Arbeitsorganisation oder schlechte Sichtverhältnisse erhöhten Risiken ausgesetzt.

Oft können einfache Änderungen in der Organisation des Arbeitsablaufes und Schutzvorrichtungen risikoreichen Situationen bereits präventiv entgegenwirken. Die gesetzliche Unfallversicherung rät daher, die Arbeitssicherheit durch konkrete Aktionen zu verbessern.

Grundsätzlich wird angeregt, heikle Bereiche von vornherein besser einsehbar zu machen. Optimiert werden kann die Sichtbarkeit durch Kamera-Monitorsysteme am oder im Fahrzeug sowie durch zusätzliche Rückspiegel. Getreu dem Motto: wer mehr sieht, kann auch mögliche Gefahrensituationen besser einschätzen. Die Einweisung von Fahrern sollte in sicherem Abstand und einsehbarem Platz geschehen. Standardisierte Handzeichen können helfen, exakt mit dem Fahrer zu kommunizieren.

Sicherstellen, wer wann wo fährt – und geht und steht!

Wenn niemand dort fährt, läuft oder sich aufhält, wo er „nichts zu suchen“ hat, sind weitere Gefahrenquellen gemindert. Damit dies funktioniert, kann man mit nummerierten Ladestellen arbeiten. Die Wege dorthin könnten durch mechanische Leiteinrichtungen abgegrenzt werden, in jedem Falle hilft das eindeutige Kennzeichnen dieser Wege. Fuß- und Fahrzeugwege müssen strikt getrennt werden. Man erreicht dies vor allem durch Hinweis- und Verbotsschilder und eine exakte Mitarbeiterunterweisung.

Ebenso können Sicherheitsabstände dazu beitragen, dass sich keiner zur falschen Zeit am falschen Ort befindet. Deren Einhaltung können bauliche Maßnahmen fördern: Die DGUV empfiehlt den Einbau von Rahmenvorsprüngen. Damit ist ausgeschlossen, dass sich die LKW dem Ladebereich weniger als einen halben Meter nähern.

Das Fahrzeug selbst sollte sich selbstverständlich nur dann bewegen, wenn dies auch gewünscht ist. Ein simpler Handgriff, wie das Anziehen der Handbremse ist hier manchmal bereits ausreichend! Noch sicherer steht man mit Keilen unter den Reifen. Auch mit Festhaltesystemen wirkt man voreiligem Losfahren entgegen.

Betriebsablauf garantieren – und sogar optimieren.

Egal, welche Maßnahmen man ergreift, um Unfälle in der Logistik zu vermeiden, so sollte man auch die betrieblichen Verhältnisse beachten. Man sollte keinesfalls zusätzliche Weisungen als für den „normalen“ Ablauf hinderlich empfinden, wenn sie dazu beitragen, die Sicherheit zu garantieren. Im Gegenteil, Weisungen können dazu dienen, auch die Arbeitsorganisation eines Unternehmens zu verbessern – wenn sie dazu beitragen, dass die einzelnen Arbeitsschritte bewusster geplant werden können. Denn Unfälle ereignen sich vielfach dort, wo am Arbeitsplatz chaotische Zustände herrschen.

Der Sommer lockt, damit die Urlaubszeit, und manche Reisende denken darüber nach, länger als gewohnt in fremden Gefilden zu bleiben. Dabei sollte auch an den richtigen Schutz für das Heim gedacht werden.

Der Langzeiturlaub boomt! Ob Lanzarote oder Teneriffa, Gran Canaria oder Costa del Sol: Gerade ältere Urlauber nutzen die freie Zeit, um länger als gewohnt ein Quartier unter Palmen zu beziehen. Auch wenn viele Urlauber erst in den Wintermonaten aufbrechen, um der kalten Jahreszeit zu entfliehen, so buchen sie bereits jetzt ihre Reise, denn Frühbucher-Rabatte versprechen saftige Ersparnisse.

Hausratversicherung über Abwesenheit informieren!

An eine Auslandskrankenversicherung denken fast alle Versicherungsnehmer, wenn sie in die weite Welt aufbrechen. Doch wie sieht es mit den Dingen aus, die man während der Reise hinter sich lässt? Ein Rohrbruch in den eigenen vier Wänden kann fatale Folgen haben, wenn der Hausherr nicht da ist und der Schaden erst spät bemerkt wird. Schnell sind Wände und Fußböden dauerhaft in Mitleidenschaft gezogen. Auch Diebe haben leichteres Spiel, wenn sich für längere Zeit niemand in der Wohnung aufhält. So sollten Langzeiturlauber nicht vergessen, ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung über die Abwesenheit in Kenntnis zu setzen.

Denn sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, werten dies viele Versicherer als Gefahrerhöhung. Wird die Abwesenheit nicht angezeigt, so steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel: im Schadensfall kann sich die Versicherung auf eine Vertragsverletzung berufen und die Zahlung verweigern. Dann geht der Versicherungsnehmer leer aus, obwohl er eine Hausratpolice abgeschlossen hat.

Gegen Aufpreis bleibt Schutz bestehen

Die meisten Versicherungsanbieter werden nach Kenntnisnahme der Abwesenheit für den Zeitraum der Reise einen Risikozuschlag erheben, so dass der Schutz gegen einen Aufpreis bestehen bleibt. Doch auch hinsichtlich der Urlaubsplanung lohnt ein Blick in die Verträge: manche Policen bieten bis zu 180 Tage Absicherung, ohne dass ein vorübergehendes Unbewohntsein des versicherten Objektes angezeigt werden müsste. So kann sich der Urlauber sorgenfrei unter der Palme sonnen.

Die Methode ist bekannt, doch die Masche zieht noch immer: Handy- und Internetanbieter zocken Kunden mit teuren Abonnements ab. Nicht selten wird dabei die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt. Doch gegen derartige Forderungen kann man sich wehren, wie aktuell die „Verbraucherzentrale Hamburg“ rät. Weiterlesen

Nie zuvor durfte die deutsche Bevölkerung so sehr auf ein langes und erfülltes Leben hoffen wie heute. Wir leben nicht nur immer länger, sondern bleiben auch länger gesund – Infolge dessen knüpfen immer mehr Menschen hohe Erwartungen an den Lebensabend. Doch ältere Menschen haben auch spezielle Ansprüche an eine Unfallversicherung.

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Jährlich kommen in Deutschland etwa etwa neun Millionen Menschen zu Schaden. Nicht wenige verletzen sich dabei so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen

Doch nur jeder dritte Deutsche hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Dabei ist das Risiko, Weiterlesen

Die Einführung des Gesundheitsfonds fordert möglicherweise ein erstes Opfer: mit der City BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse von der Schließung bedroht. Auch die Vereinigte IKK ist in eine finanzielle Schieflage geraten und braucht 50 Millionen Euro Unterstützung. Doch was müssen Patienten beachten, wenn die Krankenversicherung aufgelöst wird?

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In Deutschland kommen pro Jahr etwa neun Millionen Menschen bei Unfällen zu Schaden. Viele Menschen verletzen sich dabei so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Nur jeder dritte Deutsche hat eine private Unfallversicherung abgeschlossen.

Viele scheinen die Risiken zu verdrängen oder meinen, über die gesetzliche Unfallversicherung ausreichend abgesichert zu sein. Aber die überwiegende Zahl der Unfälle ereignet sich außerhalb der Arbeit – dann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft nicht.

Besonders im Alter sind die Folgen von Unfällen schwerwiegend. Der Körper ist nicht mehr so leistungsfähig wie früher und erholt sich langsamer von Verletzungen.

Dennoch sorgt nur jeder Vierte zwischen 61 und 70 Jahren mit einer privaten Unfallversicherung vor.
Die angebotenen Seniorentarife bieten vielfach Zusatzleistungen, wie täglichen Menüservice, Wohnungsreinigung, Wäscheservice oder Pflegeleistungen.

Wichtig:

Werden die Zusatzleistungen vom Versicherer auch bezahlt oder nur vermittelt?
Auf welchen Zeitraum ist die Leistungsdauer beschränkt?
Bietet der Tarif ausreichend Progression, um bei höheren Invaliditätsgraden besser abgesichert zu sein?

Zusatzleistungen für Familien

Für Familien ist es wichtig, dass im Notfall Kinderbetreuung organisiert und bezahlt wird.
Ähnlich wie bei den Seniorentarifen werden Einkaufshilfen und/oder Menüservcies angeboten. Teilweise können Versicherte auch Beratungsleistungen und Hilfe beim Wiedereinstieg in das Berufsleben in Anspruch nehmen.

Folgeschäden durch Infektionen

Einige Versicherer schließen auch Krankheiten durch Infektionen und Insektenstiche in ihre Unfallversicherung mit ein. Damit besteht auch bei Borreliose (Zecke), Meningitis, Gelbfieber, Tollwut und einer ganzen Reihe weiterer Krankheiten Versicherungsschutz.

Der Versicherer sollte auch dann noch leisten, wenn Unfallereignis (Zeckenbiss) und Diagnose zeitlich stark auseinander liegen. Denn häufig treten gesundheitliche Folgeschäden eines Zeckenbisses erst Jahre später auf.